Arbeitszeugnisse
wäre alles in Ordnung gewesen. Dass die richtige Deutung eines Arbeitszeugnisses dadurch manchmal etwas schwierig gerät, können Sie sich sicher vorstellen. Weiter unten werden Sie mehr zu diesen Techniken erfahren.
Schon der äußere Eindruck zählt
Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen, müssen Sie auf eine ganze Menge inhaltlicher Punkte achten: nicht nur darauf, dass es
wahr und
wohlwollend ist,
sondern auch, dass
Ihr Arbeitszeugnis vollständig ist, also zu allen wichtigen Beurteilungspunkten auch Aussagen gemacht werden,
Ihr Arbeitszeugnis keine Geheimzeichen enthält
und Ihr Arbeitszeugnis richtig aufgebaut ist.
Diese inhaltliche Prüfung ist natürlich sehr wichtig. Doch beginnen Sie bei der Prüfung am besten zunächst mit der Frage nach dem Gesamteindruck. Beurteilen Sie Ihr Arbeitszeugnis also nicht nur aufgrund einzelner Aussagen oder der Beurteilung Ihrer Leistungen und Ihres persönlichen Verhaltens. Sehen Sie es in seiner Gesamtheit.
Achten Sie auf den Gesamteindruck
Wenn Sie Ihr Zeugnis vor sich liegen haben und es anschauen, wie wirkt es auf Sie? Welchen ersten Eindruck macht es?
Ein mit Schreibfehlern übersätes oder optisch sehr schlecht gestaltetes Zeugnis legt den Schluss nahe, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber so gering geschätzt werden, dass er sich nichteinmal bemüht, Ihnen ein orthographisch fehlerfreies Zeugnis zu erstellen.
Wichtig
Analysieren Sie Ihr Arbeitszeugnis als Ganzes: Fangen Sie mit dem ersten optischen Eindruck an und arbeiten Sie sich dann an die Feinheiten der Formulierungen heran.
Worauf kommt es an?
Für Sie als Arbeitnehmer ist das Zeugnis gleichsam die Visitenkarte für weitere Bewerbungen, denn für Ihren potenziellen Arbeitgeber ist es eine der ersten Unterlagen über Sie, die er in der Hand hält. Und damit beeinflusst das Zeugnis seine Entscheidung, ob er Sie einstellt oder nicht, ganz wesentlich. Wenn bereits die äußere Form Ihres Arbeitszeugnisses nicht gewahrt ist, entsteht gleich ein erster negativer Eindruck -und der erste Eindruck ist bekanntermaßen schwer zu korrigieren.
Folgende Formerfordernisse hat der Zeugnisaussteller zu beachten:
Ordentliche und saubere Form
Das Arbeitszeugnis muss sauber und ordentlich geschrieben sein. Das Zeugnis darf keine Schreibfehler, Verbesserungen, Durchstreichungen oder Flecken enthalten. Und es muss haltbares Papier von guter Qualität benutzt werden.
Maschinenschriftliche Erstellung
Ein Zeugnis darf nicht handschriftlich (und schon gar nicht mit Bleistift) geschrieben sein. Nach der Verkehrssitte ist ein Arbeitszeugnis nur dann ordnungsgemäß erstellt,wenn es mit der Schreibmaschine oder dem PC angefertigt wurde.
Ausdruck auf Firmenpapier
Wenn im Geschäftszweig des Arbeitgebers für schriftliche Äußerungen üblicherweise Firmenbögen verwendet werden und auch Ihr (bisheriger) Arbeitgeber Geschäftspapier verwendet, dann ist ein Zeugnis nur dann ordnungsgemäß, wenn es auf dem aktuellen Briefpapier geschrieben ist. Ein Arbeitszeugnis, das auf einem Blankobogen erstellt und mit einem Firmenstempel versehen wurde, erfüllt diese Forderung nicht.
Ansprechende Gestaltung
Die äußere Form muss so gestaltet sein, dass nicht der Eindruck erweckt wird, der ausstellende Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärung.
Tenor
In welchem Ton ist Ihr Zeugnis geschrieben? Eher wohlwollend und warm oder eher kühl und distanziert? Enthält es lange, verschachtelte, komplizierte Sätze, nichtssagende Floskeln, allgemeine Redewendungen? Oder ist das Zeugnis präzise und klar formuliert?
Unterschrift
Ein Arbeitszeugnis muss vom Arbeitgeber handschriftlich unterschrieben sein. Mit Hilfe der Leerstellentechnik kann der Arbeitgeber nämlich durch sein „Nichtunterschreiben“, eine negative Beurteilung zum Ausdruck bringen. Und der Unterzeichner muss ranghöher sein als der Empfänger desZeugnisses. (Mehr zum Thema Unterschrift finden Sie auf den Seiten 22 f. und 63.)
Wenn Ihr Zeugnis z. B. Schreibfehler enthält oder andere Formfehler aufweist, sollten Sie dieses Zeugnis zurückweisen und die Ausfertigung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses verlangen. Diesen Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber können Sie, wenn notwendig, auch gerichtlich geltend machen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten 94 ff.
Checkliste: Welchen Gesamteindruck macht das Arbeitszeugnis
Ist die äußere Form tadellos, d. h. auf ungefaltetem, sauberem Geschäftspapier, ohne Schreibfehler und maschinell
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