Auf dünnem Eis: Die Psychologie des Bösen (German Edition)
Seite eine massive Tür. In der Tür ist ein Guckloch, durch das Justizvollzugsbedienstete bei Bedarf schauen können, was Sie machen. In vielen Gefängnissen wird das Essen durch eine Klappe in der Tür gereicht. Die Grundausstattung Ihrer Zelle ist ein Bett, eine Toilette – von Ihren Mitgefangenen »Bello« genannt – und ein Waschbecken. Vielleicht stehen darin noch ein kleiner Tisch und ein Stuhl. Nach kurzer Zeit wissen Sie, warum Ihre Mitgefangenen die Zellen »Wohnklos« nennen.
Was Sie besitzen und wie Sie Ihre Zelle gestalten dürfen, wird durch das Gesetz vorgeschrieben: Sie dürfen »in angemessenem Umfang« private Dinge in Ihrer Zelle haben. Das bedeutet: einen Fernseher, ein Radio, Bücher, »Erinnerungsstücke von persönlichem Wert«, Kleidung, Waschzeug, ein paar Nahrungsmittel und Zigaretten. Alkohol ist im Gefängnis grundsätzlich verboten. Ansonsten dürfen Sie ein paar Poster und Fotos von Menschen, die Ihnen nahestehen, aufhängen. Zu viel dürfen Sie aber nicht besitzen, damit die »Übersichtlichkeit des Haftraumes« gewahrt bleibt. Was Sie besitzen, muss außerdem genehmigt sein. Ihre Zelle kann und wird regelmäßig durchsucht werden. Falls Sie ein Mensch sind, der Wert auf eine gewisse Intimsphäre legt, dann wird Ihnen dies in Haft schnell abgewöhnt.
Komm doch mal auf einen Besuch vorbei
Für Sie war es bisher ganz selbstverständlich, sich mit Ihren Freunden und Verwandten zu treffen und frei über alles zu reden. Wahrscheinlich haben Sie noch nie darüber nachgedacht, wie es wäre, dies für einige Jahre nicht mehr tun zu dürfen. Wenn Sie in Haft sind, werden Sie Besuch von Menschen, die Ihnen wichtig sind, schnell zu schätzen lernen.
Wer Sie wann wie lange besuchen darf, ist im Gefängnis klar geregelt. Sie haben das Recht auf eine Stunde Besuch im Monat. Viele Justizvollzugsanstalten ermöglichen längere oder häufigere Besuche zu vorgeschriebenen Zeiten. Ihren Besuch dürfen Sie in dafür vorgesehenen Räumen empfangen. Bei privaten Besuchen sind die ganze Zeit Vollzugsbeamte anwesend, die – allerdings nur, wenn plausible Gründe dafür vorliegen – Ihre Gespräche überwachen dürfen. Sie können sich vorstellen, dass wirklich private Unterhaltungen unter diesen Bedingungen etwas schwierig sind.
Das Gefängnis kann bestimmten Personen den Besuch verbieten. Verwandten darf dies nur verboten werden, wenn durch sie »die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet würde«. Bei allen anderen entscheidet die Gefängnisleitung, ob sie »einen schädlichen Einfluss« auf Sie haben oder Ihre »Eingliederung behindern«.
Besucher können durchsucht werden, bevor sie den Besuchsraum betreten. Gegenstände oder Nachrichten dürfen Sie nur von Ihrem Besuch erhalten oder diesem geben, wenn Sie vorher eine konkrete Erlaubnis dafür bekommen haben. Nur Ihr Anwalt darf Sie außerhalb der Besuchszeiten besuchen und sich dabei mit Ihnen alleine im Raum aufhalten. Schriftstücke, die Sie von ihm bekommen, sind auch die einzigen, die nicht überprüft werden dürfen.
Wenn Sie mal telefonieren möchten …
Falls Sie zu den Menschen gehören, die gerne, viel und lang telefonieren: Das wird sich in Haft ganz schnell ändern. Ein grundsätzliches Recht darauf, telefonieren zu dürfen, haben Sie dort nicht. Sie können die Gefängnisleitung natürlich um Erlaubnis bitten, zu bestimmten Zeiten mit bestimmten Personen telefonieren zu dürfen. Wenn Ihnen diese Erlaubnis ab und zu erteilt wird, dürfen Sie sich schon freuen.
Wie sehr die Stimme von Menschen, die Ihnen nahestehen, Ihnen fehlen kann, hätten Sie sich vor der Haft niemals vorstellen können. Sie werden sich daran gewöhnen, dass Ihre seltenen Telefonate oft von Justizvollzugsbeamten mitgehört werden. Darüber sind Sie immerhin vorher aufgeklärt worden.
Vergessen Sie E-Mails und SMS – Briefe sind doch auch was Schönes
Viele Menschen klagen heutzutage darüber, dass sie überall übers Handy oder Smartphone erreichbar sein müssen, dass sie in einer Flut von SMS und E-Mails untergehen. Diesen Stress werden Sie im Gefängnis nicht mehr haben. Dort brauchen Sie an Internet und Handy für lange Zeit keinen Gedanken mehr verschwenden.
Zum Glück gibt es ja noch die gute, altmodische Post. Briefe dürfen Sie im Gefängnis schreiben und bekommen, so viel Sie wollen. Das werden Sie auch sehr schnell zu schätzen lernen. Denn anders werden Sie – außer bei den eher seltenen Besuchen oder noch selteneren Telefonaten –
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