Auf dünnem Eis: Die Psychologie des Bösen (German Edition)
keinen Kontakt mehr zu Freunden und Verwandten haben.
Versendet und empfangen werden Briefe durch das Anstaltspersonal. Dieses darf Ihre Post auch lesen, außer es handelt sich um Briefe von oder an Ihren Anwalt. Also überlegen Sie sich gut, was Sie schreiben. Sie werden damit leben müssen, dass Justizvollzugsbeamte, mit denen Sie täglich zu tun haben, aus Ihren Briefen alles über Sie erfahren können.
Eingehende und ausgehende Briefe dürfen aus verschiedenen Gründen »angehalten« werden, beispielsweise wenn ein Brief »grobe Beleidigungen« enthält, wenn sein Inhalt gegen das Gesetz verstößt oder die Verhältnisse im Gefängnis »grob unrichtig« oder »erheblich entstellend« geschildert sind. Im letzteren Fall dürfen Sie zwar darauf bestehen, dass Sie die Gefängnisverhältnisse so wahrnehmen, doch dann wird ein Begleitschreiben von der Anstaltsleitung beigefügt, das auf Ihre falsche Darstellung hinweist.
Falls Sie eine kritzelige Handschrift haben, ist eine Haft die beste Gelegenheit, um daran zu arbeiten. Wenn der Justizvollzugsbeamte, der Ihren Brief liest, Textteile unlesbar findet, kann er Ihren Brief nämlich ebenfalls »anhalten«. Sie müssen dann die entsprechenden Stellen bis zur Leserlichkeit korrigieren, bevor Ihr Brief abgeschickt wird. Wenn bestimmte Teile Ihres Briefes für den Vollzugsbeamten, der ihn liest, unverständlich sind oder Ihr Brief Geheimschrift enthält, hat das die gleichen Folgen.
Briefe an Sie, die – aus welchen Gründen auch immer – »angehalten« wurden, werden an den Absender zurückgeschickt oder unter bestimmten Bedingungen »behördlich verwahrt«. Die Gefängnisleitung darf Ihnen auch verbieten, bestimmten Personen zu schreiben oder von diesen Briefe zu erhalten. Die Gründe sind die gleichen wie beim »Besuchsverbot«.
Ein Päckchen Süßes von Ihren Lieben
Sie freuen sich über Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke? In Haft werden Sie sich noch viel mehr darüber freuen. Allerdings können Sie sich von den »Standards«, die Sie bisher gewohnt waren, verabschieden.
Im Gefängnis haben Sie das Recht, »dreimal jährlich in angemessenen Abständen ein Paket mit Nahrungs- und Genussmitteln« zu bekommen. Wann Sie die Pakete bekommen dürfen, was genau und wie viel darin sein darf, das entscheidet jedoch die Gefängnisleitung. Für jedes weitere Paket oder für Pakete, die etwas anderes als »Nahrungs- und Genussmittel« enthalten, müssen Sie eine Sondererlaubnis erbitten. Ihre Pakete werden in Ihrer Anwesenheit von einem Justizvollzugsbeamten geöffnet und durchsucht.
Lust auf neue Berufserfahrungen?
Im Gefängnis arbeiten Sie an Werktagen acht Stunden. Welcher Arbeit Sie nachgehen, suchen Sie sich nicht aus. Sie sind dazu verpflichtet, die Arbeit auszuüben, die Ihnen zugewiesen wird. Wenn möglich, wird es eine sein, die aus Sicht der Anstaltsleitung am ehesten Ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Sie werden dann beispielsweise in einer gefängniseigenen Werkstatt, Wäscherei, Schneiderei, Bäckerei oder in der Küche arbeiten.
Wenn Sie als geeignet angesehen werden, erhalten Sie die Möglichkeit, während Ihrer Haft eine Berufsausbildung oder berufliche Weiterbildung zu machen. Wenn Sie sich intensiv darum bemühen, dürfen Sie unter Umständen auch ein Fernstudium beginnen. Außer Ihrer normalen Gefängnisarbeit müssen Sie immer wieder auch sogenannte »Hilfstätigkeiten« ausführen, also beispielsweise die Flure putzen, Wäsche oder Essen ausgeben.
Sparsamkeit ist eine Tugend
Gehören Sie auch zu den Menschen, die sich immer wieder fragen: »Warum ist am Ende des Geldes immer noch so viel Monat übrig?« Nach Ihrer Haft werden Sie gelernt haben, wie Sie mit diesem Problem umgehen.
Im Gefängnis verdienen Sie abhängig von Ihrer Tätigkeit zwischen 7,60 und 12,66 € pro Tag. Das sind 152,00 bis 253,20 € im Monat. Durch Arbeit zu ungünstigen Zeiten, unter erschwerten Bedingungen und durch Überstunden können Sie Ihren Lohn etwas aufbessern. Das »viele« Geld können Sie aber nicht einfach so »auf den Kopf hauen«.
Vier Siebtel Ihres Gefängnislohns bekommen Sie erst am Tag Ihrer Entlassung ausgezahlt. Dieses »Überbrückungsgeld« sollen Sie nutzen, um Ihr Leben nach der Haft aufzubauen. Über die restlichen drei Siebtel, ihr »Hausgeld«, dürfen Sie während Ihrer Haft verfügen. Davon können Sie sich im Gefängniskiosk »Luxusgüter« wie Kaffee, Süßigkeiten und Zigaretten kaufen.
Ein ganz normaler Tag im Knast
Morgens
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