Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Aus der Dunkelkammer des Bösen - Benecke, M: Aus der Dunkelkammer des Bösen

Aus der Dunkelkammer des Bösen - Benecke, M: Aus der Dunkelkammer des Bösen

Titel: Aus der Dunkelkammer des Bösen - Benecke, M: Aus der Dunkelkammer des Bösen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Lydia Mark;Benecke Benecke
Vom Netzwerk:
die Treppe wieder hinuntergerannt, hätte die Tür zur Straße aufgebrochen und wäre schließlich wieder nach Hause gegangen – ohne dabei irgendwelche Spuren zu hinterlassen. Von Tatwerkzeugen, Blutspritzern, blutverschmierter Kleidung, die sicherlich bei einer solchen Tat zu erwarten gewesen wären, findet sich nirgendwo eine Erwähnung.
    Auch, ob Frau W. bei ihrem Lebensgefährten irgendwelche Spuren und Wesensveränderungen gemerkt haben könnte, war offensichtlich nie Thema. Nicht einmal bei der Suche nach einem Motiv war das Gericht erfolgreich. Es kommt wörtlich zu der Schlussfolgerung: »Warum der Angeklagte Herbert Sch. tötete, konnte letztlich nicht festgestellt werden.«
    Ein ernst zu nehmender Tat-Rekonstruktionsversuch ist nicht unternommen worden. Z. B. wären folgende Fragen zu klären gewesen:
Wäre Herr M. körperlich überhaupt in der Lage gewesen, Herrn Sch. auf diese bestialische Weise zu ermorden, gerade auch angesichts der Tatsache, dass Herr Sch. trotz seines hohen Alters ein sehr kräftiger Mann gewesen ist und bei einer solchen Tat Gegenwehr zu erwarten gewesen wäre. Dass das Gericht sich selbst bei dieser Frage nicht sicher war, zeigt die Differenz zwischen Anklageschrift und Urteil: In der Anklageschrift ist davon die Rede, dass das Opfer sich gewehrt hat, im Urteil wird gesagt, Herr Sch. habe schon geschlafen, als Herr M. ihn erschlagen hat.
Wie kann es sein, dass es DNA-Spuren von Herrn M. an den Fingern des Opfers gab, nicht aber – trotz intensiver Untersuchung – an den Kabelbindern, mit denen Herr M. das Opfer gefesselt haben soll?
Wie sind zwei Kothaufen auf dem Teppichboden des Tatortes zu erklären, und warum sind sie im Gerichtsurteil gar nicht mehr erwähnt?
Was könnte es mit den Schuhabdrücken auf sich haben, die im Badezimmer gefunden wurden und die weder auf die Schuhe von Herrn Sch. noch auf die von Herrn M. passen?
Was ist mit dem Haar mit fremder DNA, das am Körper des Opfers gefunden wurde?
Gab es bei der Haustür, die aufgebrochen wurde, keinerlei Spuren und Fingerabdrücke?
Wenn Herr M. der Täter gewesen wäre, der seine DNA-Spuren beim Opfer hinterlassen hat – warum wurde hier nicht weitergefragt, ob es Spuren von ihm auch anderswo gibt?
    All diese Fragen sind nicht beantwortet beziehungsweise völlig ausgeblendet worden. Schon jetzt wird ein Vorgang deutlich, den Herr Benecke in seinen Büchern und Vorträgen immer wieder beschrieben hat: Von falschen Grundannahmen ausgehend werden objektiv feststellbare Spuren dazu benutzt, genau diese falschen Grundannahmen zu bestätigen. Und es geht noch weiter: Diese falschen Grundannahmen verleiten zu einer akribischen Suche nach weiteren angeblichen Tatsachen und Spuren, die – wenn gefunden oder konstruiert – dann ebenfalls in den Dienst der falschen Grundannahmen gestellt werden.
Hinweise für eine falsche Grundannahme
    Für das Gericht steht fest: Herr M. ist der Mörder. Es hat aber außer der DNA keine Spuren, keine Tatwaffen und kein Motiv gefunden. Weil aber – was jeder Staatsanwalt bestätigen wird und auch höchstrichterlich so festgeschrieben ist – allein die DNA nicht ausreicht, um einen Mörder zu überführen, bringt es drei weitere angebliche Beweise, die es in den Dienst der Mordthese stellt:
    1. Es behauptet und versucht zu belegen, dass das Verhältnis zwischen Herrn M. und Herrn Sch. zerrüttet gewesen sei.
    2. Es meint beweisen zu können, dass nur Herr M. im Besitz dieser Kabelbinder mit dem betreffenden Emblem gewesen sein kann.
    3. Eine Kombizange wurde in Herrn M.’s Werkstatt entdeckt, mit der die Kabelbinder, mit denen Herr Sch. gefesselt war, nachweislich abgeschnitten worden sind.
    Alle drei angeblichen Indizien sind aber nicht haltbar: Sie lassen sich entweder widerlegen oder lassen für ihr Entstehen auch andere Erklärungen zu, wie ich hier zeigen werde.
    Gute Nachbarn?
Um die These zu belegen, dass das Verhältnis zwischen Herrn M. und seinem Schwager zerrüttet gewesen sei, berücksichtigt das Gericht ganz bewusst nicht die Zeugen, die Herrn M. nahestanden, sondern ausschließlich Personen der näheren und ferneren Nachbarschaft, die sich offensichtlich gern am »Dorftratsch« beteiligt haben. Diese »konnten« gar nicht wissen, wie oft Herr M. und Herr Sch. sich gegenseitig gesehen und gesprochen haben, weil sie den Zugang von Herrn M.’s Grundstück durch die Scheune zu Herrn Sch.’s Grundstück gar nicht einsehen konnten.
    Wenn Herr M. selbst sagt, er sei bei seinem

Weitere Kostenlose Bücher