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Auschwitz - Täter, Gehilfen, Opfer  und was aus ihnen wurde

Auschwitz - Täter, Gehilfen, Opfer und was aus ihnen wurde

Titel: Auschwitz - Täter, Gehilfen, Opfer und was aus ihnen wurde Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ernst Klee
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. 10 . 1911 Schmiegerode, Kreis Militsch. Ab 15 . 3 . 1942 in Auschwitz. Kommandoführer im Außenlager Babitz (Landwirtschaft). †  15 . 7 . 1971 Schweinfurt. – Häftling Glowa zum Einsatz in Babitz: »Ich selbst gehörte dem sog. Schnitterkommando an, das, wie der Name schon sagt, zum Grasmähen verwendet wurde. Wir waren ca. 500  Häftlinge, vornehmlich polnische Intelligenz und Priester. Die Arbeit eines Schnitters ist sehr hart, und bei unserem Ernährungszustand verlor ich von Tag zu Tag mehr an Kräften.«

Sauer , Julius
    SS -Obersturmführer
    *  4 . 12 . 1905 Waldbüttelbrunn. Kaufmann. April 1933 SS (Nr.  67798 ), Mai NSDAP (Nr.  2677170 ). Zunächst Rechnungsprüfer der SS -Betriebe in Dachau, dann Leiter der Filiale Auschwitz des SS -Unternehmens
Deutsche Ausrüstungswerke
( DAW ). Standortbefehl Nr.  30 / 43 : »Besuch der Ehefrau vom 24 . 7 .– 2 . 8 . 43 «. Verbleib unbekannt.

Sauer , Mirjam
    Mengele-Zwilling
, Nr. A- 9272
    *  25 . 5 . 1931 in Ungarn. Aussage: »Ich habe mit meinen Eltern und meiner Zwillingsschwester Sara in Paks gelebt. Anfang Mai 1944 wurde in diesem Ort ein Ghetto errichtet, und wir mit allen Juden dieses Ortes wurden in dasselbe getrieben, wo wir ca. sechs Wochen blieben. Sodann wurden wir nach Auschwitz deportiert. Ich kann mich nicht erinnern, wie oft uns Blut abgenommen wurde.« Verheiratet in Israel. Q.:  MV , Bd.  34 . Häftlingsarzt Bernhard Lauber, vom 6 . 11 . 1943 bis 26 . 10 . 1944 in Auschwitz ( MV , Bd.  25 ): »Jede 14  Tage wurde den Zwillingshäftlingen je 30  ccm Blut entnommen und wiederholte sich dies 5 bis 6 mal. Nach dieser Zeit sind sämtliche Zwillinge weggebracht worden, was mit ihnen geschah, entzieht sich meiner Kenntnis.«

Sauer , Sara
    Mengele-Zwilling
, Nr. A- 9271
    *  25 . 5 . 1931 in Ungarn. Sara Sauer über ihre Rückkehr und die ihrer Schwester Mirjam 1945 nach Ungarn: »Keiner von der Familie ist im Leben geblieben, und wir alle waren noch kleine Kinder.« Q.:  MV , Bd.  34 .

Sautter , Erich
    SS -Zahnarzt
    *  8 . 8 . 1905 Bad Cannstatt. Dr. med. dent. April 1933 NSDAP (Nr.  2875526 ), Mai 1933 SS (Nr.  143341 ), Hauptsturmführer ( 1944 ). Vom 4 . 8 . bis 15 . 11 . 1942 Leiter der SS -Zahnstation Auschwitz. Danach u.a. im SS -Lazarett Minsk (LaP). Nach 1945 in Reutlingen.

Sautter , Willy
    SS -Unterscharführer
    *  9 . 11 . 1911 Reutlingen. Standortverwaltung, Unterkunftsverwaltung, Lederfabrik, Leiter der Wäscherei. Nach 1945 am Geburtsort.

Sawatzki , Rudolf
    SS -Oberscharführer ( 1944 )
    *  10 . 11 . 1919 Perleberg/Mark Brandenburg. Stellmacher. 1938 Waffen- SS . Kriegseinsatz in Polen, Frankreich und Rußland. Ab Dezember 1941 in Auschwitz, SS -Wachkompanie, Arbeitsdienstführer im »Zigeunerlager« (König-Urteil). Todesurteil sowjetisches Militärtribunal am 29 . 3 . 1947 unter anderem wegen Mitwirkung an der Vergasung von 80 000  Juden. Entlassung Zuchthaus Bautzen am 26 . 4 . 1956 . Technischer Zeichner. Am 26 . 2 . 1976 Freispruch LG Frankfurt am Main ( 4  Ks  2 / 73 ) wegen Rampenselektionen und Beteiligung an der Liquidierung des »Zigeunerlagers«. Im Fall des freigesprochenen Sawatzki – nur ein Beispiel – wurden schwerkranke ehemalige Häftlinge vom Gericht bedrängt, gegen ihren Willen als Zeugen auszusagen. Darunter ein Mann, der als 17 jähriger zum Rampendienst gezwungen und dessen Vater als Mitglied des Jüdischen Sonderkommandos ermordet worden war. Körperlich ein Wrack und psychisch von Depressionen gepeinigt, mußte er zwischen Krankenhausaufenthalten mindestens zweimal zum Gesundheitsamt, um sich attestieren zu lassen, daß »vorerst keine Verhandlungsfähigkeit« bestehe. Eine ehemalige Gefangene des »Zigeunerlagers«, deren Leidensgeschichte ich kenne, bat mehrfach, vom Wiedererinnern an die Vorgänge verschont zu werden, da sie dies noch mehr krank mache. Sie legte sogar ein entsprechendes Schreiben eines Professors der Universitätsklinik Heidelberg vor. Das Gericht antwortete: »Auf Ihr Schreiben vom 2 . Mai 1974 muß ich Ihnen leider mitteilen, daß dem Gericht die privatärztliche Bescheinigung nicht als ausreichende Entschuldigung für das Fernbleiben vom Hauptverhandlungstermin genügt. Vielmehr müßten Sie eine amtsärztliche Bescheinigung vorlegen, daß Sie derzeit u. bis auf weiteres reise- und vernehmungsunfähig sind. Hierzu wird Ihnen nunmehr eine Frist von 14  Tagen eingeräumt; andernfalls muß Ihre Ladung verfügt werden.« So wurden Zeugen bestraft, Zeuge

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