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Bertelsmannrepublik Deutschland: Eine Stiftung macht Politik (German Edition)

Bertelsmannrepublik Deutschland: Eine Stiftung macht Politik (German Edition)

Titel: Bertelsmannrepublik Deutschland: Eine Stiftung macht Politik (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Thomas Schuler
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seinem Entwurf: »Der Hochschulrat tritt als neues Organ an die Stelle des Kuratoriums und besteht mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern von außerhalb der Hochschule. Der Vorsitzende muss stets von außen kommen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag von Senat und Rektorat vom Minister ernannt. Der Hochschulrat entscheidet über die strategische Ausrichtung der Hochschule und nimmt die Fachaufsicht wahr. Er beschließt über den Hochschulentwicklungsplan und die von den Hochschulen mit dem Land ausgehandelte Zielvereinbarung.« Man könnte auch andere Punkte zitieren, um die Ähnlichkeiten und die geistige Urheberschaft des Gesetzes deutlich zu machen. Der gelernte Bankkaufmann und studierte Diplom-Volkswirt Pinkwart ist kein Fachfremder; er hat Erfahrung als Hochschullehrer in Düsseldorf und Siegen. Doch das Gesetz, das er 2006 einbrachte, ist nicht nur in seinem Ministerium, sondern vor allem »am Schreibtisch des CHE in Gütersloh« geschrieben worden, wie Wolfgang Lieb sagt.
    Zwei Tage, nachdem Pinkwart die Eckpunkte des Gesetzes der Landtagspresse vorgestellt hat, also am 27. Januar 2006, begrüßte das CHE in einer Pressemitteilung die Eckpunkte des Gesetzes in einer Form, als urteile hier kein unbeteiligtes, unabhängiges Institut, sondern als stelle ein Auftraggeber einem Schüler zufrieden ein Zeugnis aus. Das CHE sehe »noch Entwicklungspotenziale«, was heißen sollte, dass es zu Änderungen und Ergänzungen riet, die Pinkwart in sein Gesetz aufnehmen sollte. Der Leiter des CHE, Detlef Müller-Böling, schrieb: »Es ist zu wünschen, dass die allermeisten der von Minister Pinkwart angekündigten Regelungen tatsächlich Gesetz werden. In einigen Punkten erscheinen Modifikationen sinnvoll und der eine oder andere Punkt, der sich in den Eckpunkten bislang nicht findet, kann in dem Gesetz ja durchaus noch angesprochen werden. Mutige Ankündigungen müssen nun zu einem noch mutigeren Gesetz führen.«
    In einem weiteren Zehn-Punkte-Papier erläuterte das CHE, wie sehr die Landesregierung dem Rat des Institutes gefolgt sei und was jetzt noch zu tun sei. Die Pressemitteilung des CHE und die Veröffentlichung des Zehn-Punkte-Papiers verdeutlichen die Strategie des CHE. Niemand sollte dem Institut später vorwerfen können, es agiere heimlich. Die Papiere waren doch für jedermann im Internet einsehbar. Das ist freilich nur ein Teil der Wahrheit. Entscheidend war der Zugang des CHE zu den Fachleuchten, die das Gesetz schrieben, und zu Pinkwart, der es einbrachte und durchsetzte. Entscheidend waren natürlich auch Gespräche, die nicht im Internet dokumentiert sind.
    Das CHE jedenfalls stellte nach einem Blick auf Pinkwarts Eckpunkte in dem neuen Zehn-Punkte-Papier zufrieden fest: »1. Rechtsform der Hochschulen freigeben. Diese Forderung wird erfüllt. (…) 2. Den Hochschulen die Dienstherreneigenschaft übertragen und auf die Verbeamtung der Professoren verzichten. Erfüllt ist die Forderung nach der Dienstherreneigenschaft der Hochschulen. Es fehlt allerdings die deutliche Aussage, dass Hochschullehrer regelmäßig im Angestelltenverhältnis berufen werden. 3. Den Hochschulen eigenverantwortliches und proaktives Vorgehen bei Berufungen erlauben. Die Forderung wird weitgehend erfüllt, indem die Hochschulen im Bereich der Berufungen mehr Autonomie erhalten sollen und das staatliche Einvernehmen entfällt. Es bleibt zu wünschen, dass für die Gewinnung der richtigen Hochschullehrer die Freiheiten geschaffen werden, derer eine Hochschule für eine aktive Berufungspolitik bedarf.« So geht es weiter. Unter dem Stichwort Juniorprofessor moniert das CHE, es fehlten noch »klare Positionierungen und Aussagen«. Noch »mehr zu tun« sei bei der Schaffung neuer Stellenkategorien. »Will NRW die Hochschulen wirklich befreien, so müssen klare Aussagen zur Entscheidungsfreiheit der Hochschulen im Bereich der Lehrverpflichtungen und Kapazitätsplanung in das Gesetz aufgenommen werden. Dies fehlt bisher.« Pinkwart wurde in seinem Gesetz in beiden Fällen konkreter.
    Zufrieden zeigte sich das CHE in dem Punkt, der Reinhard Mohn stets am wichtigsten war: Aufsicht. »Dieser Forderung wird in erheblichem Umfang Rechnung getragen. Die Schaffung verschiedener Optionen für Führungsmodelle einschließlich eines erweiterten Präsidiums und insbesondere eines an die Stelle des Kuratoriums tretenden, überwiegend extern besetzten Hochschulrates mit strategischen Kompetenzen. (…) Auch die Option der Wahl hauptamtlicher Dekane

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