Bier auf Wein, das lass sein!
gleichsam ruckartig unter ihm nach vorne bewegt. Dasselbe passiert mit dem Ketchup: Es driftet bei jedem Schlag auf den Flaschenboden weiter nach hinten beziehungsweise unten.
Wie aber bekommt man es denn dann heraus? Nun, zum einen kann man das Zentrifugalgesetz ausnützen und die Flasche so wie ein Winzer, der die ersten Tropfen Wein verwirft, mit der Öffnung kreisförmig abwärts schlagen. Das Problem bei dieser Methode liegt lediglich im Treffen. Groß ist die Gefahr, dass das Ketchup zwar aus der Flasche spritzt, aber neben dem Teller oder schlimmstenfalls auf dem Schoß des Tischnachbarn landet.
Besser ist deshalb, doch wieder auf das Trägheitsgesetz zurückzugreifen, aber eben in der richtigen Art und Weise: Man hält die Flasche mit nach unten weisender Öffnung ein wenig in die Höhe und stößt sie kraftvoll abwärts. Kurz vor dem Teller stoppt man die Bewegung abrupt. Aufgrund seiner Trägheit kann das Ketchup der plötzlichen Verzögerung nicht folgen und bewegt sich weiter nach vorne auf die Öffnung und den Teller zu. Spätestens beim zweiten Versuch sollte es mit dieser Methode klappen!
__ Kompost __
Zitronen- und Orangenschalen gehören nicht auf den Kompost!
Selbst in renommierten Gartenbüchern kann man lesen, die Schalen von Zitrusfrüchten dürften nicht auf den Komposthaufen geworfen werden, weil sie einerseits nicht verrotteten und andererseits zu sehr mit Schädlingsbekämpfungs- und Konservierungsmitteln verunreinigt seien.
Zwar dauert es recht lange, bis Orangen-, Zitronen- und auch Bananenschalen von Kleinstlebewesen in hochwertigen Kompost umgewandelt werden; da sie aber aus denselben Grundbausteinen bestehen wie unsere heimischen Obst- und Gemüsearten, erleiden sie auch dasselbe Schicksal. Und was die Behandlungsmittel auf der Schale angeht, so tragen sie ebenso wie die darin enthaltenen ätherischen Öle zwar zum verlangsamten Abbau bei, stoppen ihn jedoch keinesfalls. Im fertigen Kompost sind sie – das haben Untersuchungen ergeben – ohnehin nicht mehr nachweisbar.
Deshalb kann man die Schalen tropischer Zitrusfrüchte auf den Komposthaufen geben. Will man den Verrottungsprozess beschleunigen, sollte man sie vorher zerkleinern, da sie so den Mikroorganismen eine größere Angriffsfläche bieten.
__ Lebensmittel __
Iss nie Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist!
Das Lebensmittelgesetz schreibt vor, dass auf der Verpackung von Nahrungsmitteln ein Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt sein muss. Entgegen weitverbreiteter Meinung bedeutet das jedoch nicht, dass der Inhalt nach diesem Datum nicht mehr verzehrt werden dürfte.
Man darf nämlich das Mindesthaltbarkeits- keinesfalls mit dem Verfallsdatum verwechseln! Dieses gilt für empfindliche, schnell verderbliche Lebensmittel und sollte unbedingt ernst genommen werden. Dagegen besagt das Mindesthaltbarkeitsdatum lediglich, dass der Hersteller bis zu diesem Zeitpunkt die typischen Eigenschaften wie Geschmack, Aussehen, Konsistenz und Nährwert seines Produktes garantiert. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums kann man es jedoch noch ohne Weiteres verzehren, ja, es darf sogar noch im Handel verkauft werden, wobei nun allerdings nicht mehr der Hersteller, sondern der Händler für den einwandfreien Zustand haftet. Daher werden Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, vom Verkäufer normalerweise regelmäßig stichprobenartig kontrolliert.
Man sollte sich also genau davon überzeugen, ob das auf der Verpackung angegebene Datum tatsächlich den Verfall und damit die Ungenießbarkeit oder lediglich die weitaus weniger bedeutsame Mindesthaltbarkeit der enthaltenen Lebensmittel angibt.
Bewahre Lebensmittelreste auf keinen Fall in einer Konservendose auf!
Vermutlich waren es Tupperware-Verkäufer, die den Mythos von der Gefährlichkeit, Lebensmittel in angebrochenenKonservendosen aufzubewahren, in die Welt gesetzt haben. Denn um mehr als einen Mythos handelt es sich nicht!
Bis in die Siebzigerjahre des 20. Jahrhunderts hinein wurden Konservendosen verwendet, in deren Inneren lediglich ein dünner Überzug aus Zinn dafür sorgte, dass der Inhalt nicht unmittelbar mit dem Weißblech in Berührung kam. Doch diese Büchsen sind längst durch kunststoffbeschichtete Behältnisse abgelöst worden. Dabei war auch bei den zinnbewehrten Dosen keine Gesundheitsgefahr zu erwarten, da die beim Kontakt saurer Nahrungsbestandteile mit dem Blech ablaufenden chemischen Reaktionen keinerlei
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