C14-Crash
bzw. -summen. Sie
können auch bei längsten Meßserien keine Normalverteilung erzeugen, weil
sie naturgemäß zu je eigenen, u.U. sehr divergenten Werten führen müssen.
Man kann allerdings Kosmetik betreiben, indem die Wurfserien (= Messun-
gen) nur so lang gemacht werden, daß die Unsicherheit über den »wahren«
Wert noch so groß ist, daß diese in der Größenordnung der Streuung der mit
den unterschiedlichen Würfeln (= Proben) erzeugten Summen bleiben. Lang-
7.8
zeitwürfelpartien (= Präzisionsmessungen) erzeugten nur mit ideal geformten
7.9
266
C14-Crash
7.10 Das »Cadbury Massaker«
Die Grafik [aus Campbel et al. 1979, 31-38] zeigt die C14-Daten der Proben,
die mit dem »Cadbury Massaker« assoziiert wurden. Für jede Probe sind zwei
Werte angegeben. Der erste (linke) Wert gibt die Originalmessung wieder und
der zweite (rechte) den nach Klein et al. [1982] kalibrierten Wert, jetzt aber mit
einem 2σ-Fehlerbalken.
Taylor weist zwar darauf hin, daß nunmehr 8 der 10 kalibrierten Werte das
tentative historische Datum einschließen, doch die von ihm angestrebte Mittel-
wertbildung über besagte 8 Werte kann nicht akzeptiert werden. Die Wahr-
scheinlichkeit, daß die Meßwerte tatsächlich normalverteilt vorliegen, ist extrem
gering, was sich auch in den niedrigen Wahrscheinlichkeiten widerspiegelt, daß
die Meßwerte paarweise für eine zeitliche Übereinstimmung stehen könnten.
7. Statistik muß sein – Lüge oder Unwahrheit?
267
und unveränderlich bleibenden Würfeln (= Teile einer einzigen Probe) konsi-
stente Ergebnisse.
In diesem Zusammenhang soll Libbys Interpretation der Radioaktivität
weltweit zusammengetragener »jetztzeitiger« Kohlenstoffproben erneut kurz
ausgeleuchtet werden (Bild 7.6 ). Deren Gleichwertigkeit inbezug auf die re-
zente C14-Aktivität war als die entscheidende Voraussetzung für die prakti-
sche Anwendbarkeit der C14-Methode nachzuweisen [Libby et al. 1949]. Die
Aktivität einer einzelnen Probe – z.B. einer Ulme aus der Umgebung von
Chicago – gibt er [Libby 1952, 14] mit 14.72 ± 0.54 Zerfallsereignissen pro Mi-
nute und Gramm Kohlenstoff [cpm/gcarb] an.
Wenn er also den zur Auswertung gelangenden Teil der Ulme in 18 glei-
che Teile zerlegt und von jedem einzelnen Teil dessen C14-Radioaktivität
mißt, dann müssen ca. 12 der ermittelten 18 Meßwerte im Intervall zwischen
14.18 und 15.26 cpm/gcarb liegen. Bei längerer Meßzeit wird der resultierende
Fehler entsprechend kleiner. Er setzte voraus, daß eine unendlich lange Meß-
zeit bei allen Proben denselben Wert ergeben würde und errechnet ihn aus
den gegebenen Meßwerten innerhalb einer begrenzten Meßzeit zu 15.3 ± 0.1.
In dem Bild 7.9 wird deutlich, welche Verschiebung des Präzisionsmeßwer-
tes gegenüber dem tatsächlichen erreichten Meßwerte er jeweils voraussetzte,
um dieses Ergebnis zu rechtfertigen.
7.9 Gängige Praxis
Wir möchten am Ende dieses statistisch orientierten Kapitels unsere Kritik
am routinemäßigen Umgang mit C14-Meßwerten am Beispiel der Behand-
lung der C14-Daten des sogenannten »Cadbury Massaker« zusammenfassend
verdeutlichen [vgl. Campbell et al. 1979, 31-38]. Hier lagen Überreste aus einem
Feuer – Holzkohle und diverse Proben verbrannten Getreides – vor, die bei
Ausgrabungen am Südwesttor des Schlosses von Cadbury entdeckt worden
waren. Das Feuer wurde auf eine römische Vergeltungsaktion anläßlich der
Boudiccan-Revolte zurückgeführt. Das Ereignis sollte zwischen 45 und 61 AD
stattgefunden haben. Die Attraktivität der Untersuchung bestand in der Si-
cherheit, Proben aus einem ganz begrenzten Zeitraum untersuchen zu können.
Es wurden sieben Proben gesammelt, wovon drei groß genug waren, um
von zwei Laboratorien – Glasgow University (GU) und Scottish Universities
Research and Reactor Centre (SRR) – unabhängig voneinander vermessen
werden zu können. Die Zusammenstellung der Meßwerte ist in Bild 7.10 zu
finden. Die Autoren betonen, daß die Holzkohlenprobe SC/K 659(iv) von
7.10
schlechter Qualität und somit die entsprechende Messung GU 648 ungeeignet
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C14-Crash
7.11 Gleichaltrig – ja oder nein?
In dem Artikel »Radiocarbon: Ages in Error« demonstriert R.E. Lee [1981, 24]
die Beliebigkeit der Auslegungsregeln für die Beurteilung der Gleichzeitigkeit
zweier C14-Daten. Abhängig davon, welches »Vertrauensinterval « jeweils zu-
grundegelegt wird, findet er im Rahmen des üblichen
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