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Cashkurs

Cashkurs

Titel: Cashkurs Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Dirk Mueller
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Finger weg vom Glücksspiel, besonders wenn es ums Häusle geht.
Investmentfinanzierung . Auch hier werden für das Darlehen nur die Zinsen fällig, eine anfängliche Tilgung wie beim klassischen Bankdarlehen muss nicht geleistet werden. Im Gegenzug zahlen Sie monatliche Raten in einen Investmentsparplan oder in eine fondsgebundene Lebensversicherung ein, das Guthaben wird als zusätzliche Sicherheit an die Bank verpfändet. Erst am Ende der Laufzeit, frühestens jedoch nach Auslaufen der Zinsbindung, können Sie Tilgungen aus dem angesparten Fondsguthaben leisten. Mit dieser Spekulation sind enorme Risiken verbunden, die im schlimmsten Fall die gesamte Finanzierung gefährden. Konkret handelt es sich um eine kreditgehebelte Aktienspekulation, bei der Sie Ihr Eigenheim als Kreditsicherheit hergeben – und damit beim nächsten Börsencrash die Zwangsversteigerung riskieren.
Fremdwährungsdarlehen . Sind Ihnen die Zinsen für den Immobilienkredit zu hoch? Dann können Sie ihn ja in einer Niedrigzinswährung wie japanischem Yen oder Schweizer Franken abschließen. Das empfehlen manche Kreditvermittler allen Ernstes und jagen den Kreditnehmer ähnlich wie bei der Investmentfinanzierung in eine kreditgehebelte Spekulation. Spätestens dann, wenn die jeweilige Währung gegenüber dem Euro im Wert steigt, fliegt Ihnen die Finanzierung um die Ohren. Im günstigsten Fall haben sich nur die Kreditkosten erheblich verteuert, weil der Gegenwert des Darlehens in Euro gestiegen ist. Im schlimmsten Fall wachsen Ihnen die Schulden über den Kopf, und Sie haben Ihr Eigenheim an der Devisenbörse verspekuliert.
2010 hat die ungarische Regierung solche Baukredite in Fremdwährungen verboten, nachdem Hundertausende Häuslebauer zusammengebrochen waren, weil die ungarische Währung gegenüber dem Schweizer Franken stark gefallen war.
Achtung! Finger weg, es sei denn, Sie sind Devisenexperte eines großen Finanzunternehmens – aber dann würden Sie ein solch unkalkulierbares Risiko erst recht nicht eingehen.

Was »Finanzierungs-Schutzbriefe« taugen
    Auf der Suche nach neuen Möglichkeiten, gewinnbringende Kombi-Produkte zu verkaufen, sind einige Assekuranzen nun mit sogenannten »Finanzierungs-Schutzbriefen« fündig geworden. Dahinter verbergen sich Mischungen aus verschiedenen Einzelpolicen, mit denen Bauherren ihre Immobilienkredite versichern können.
    Die Versicherer springen ein, wenn wegen längerer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder dem unmotivierten Tod des Hauptverdieners der Rückzahlungsplan ins Wanken gerät – so zumindest verheißt es die Werbung. Doch nur allzu oft klaffen in den angepriesenen Produkten gefährliche Sicherheitslücken: Die Versicherung der großen finanziellen Lebensrisiken Tod, Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit erfolgt nämlich nur mit Einschränkungen.
    Am eindeutigsten sind – sofern diese Leistung überhaupt angeboten wird – die Regelungen zur Todesfall-Absicherung. Entweder wird wie bei der herkömmlichen Risiko-Lebensversicherung eine feste Summe ausgezahlt, oder die Versicherung übernimmt die zum Zeitpunkt des Ablebens bestehende Restschuld.
    Schwieriger wird es schon bei der Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit. Im Gegensatz zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung, die oft bis zum 60. Lebensjahr läuft, ist die Versicherungsdauer bei den Baufinanzierungs-Schutzbriefen viel kürzer und häufig nur an der Zinsbindungsfrist festgemacht. Pech, wenn Sie sich entscheiden, erst danach vom Gerüst zu fallen, und Sie dann auf den Restschulden sitzenbleiben.
    Nur kurzfristige Linderung bringt die private Arbeitslosen-Versicherung. Hier gilt häufig von vornherein: Gezahlt wird nur bei der sogenannten unverschuldeten Arbeitslosigkeit, beispielsweise wegen Insolvenz des Arbeitgebers oder betriebsbedingter Kündigung. Wer selbst kündigt und dann arbeitslos wird, hat keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung. Geld gibt es auch oft erst mit Verspätung und nur für kurze Zeit. Die Versicherten bekommen das »private Arbeitslosengeld« meist erst nach mehreren Monaten, und spätestens nach zwei Jahren ist Schluss. Das mag vielleicht für eine Überbrückung zwischen zwei Jobs helfen. Aber wer länger arbeitslos ist oder einen niedriger bezahlten Job annehmen muss, guckt in die Röhre.
    Tipp  Verzichten Sie auf solche »Schutzbriefe«, und schließen Sie lieber eine vernünftige Kombination aus Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung ab, die im Ernstfall auch Ihre

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