Cashkurs
3,6-Prozentfinanzierung heraus, und wegen der leider so hohen Inflationsrate liegt der neue Zinssatz bei 10 Prozent. Was schätzen Sie, wie hoch bei einer solchen Entwicklung die Anzahl der Zwangsversteigerungen ansteigen wird? Bleibt nur zu hoffen, dass Ihr Gehalt im gleichen Maße mit steigt, sonst werden Sie womöglich Teil des Anstiegs bei Zwangsversteigerungen. Also: Hoffe das Beste, aber rechne mit dem Schlimmsten!
Vorsicht Es wäre unklug und riskant, wegen einiger Zehntelprozente Zinsvorteil die gesamte Baufinanzierung nur auf vier oder fünf Jahre festzuschreiben. Wenigstens zwei Drittel der Finanzierung sollten mindestens zehn Jahre Zinssicherheit bieten.
Vor dem Ende der Zinsfestschreibungsfrist können Sie keine außerplanmäßigen Tilgungen leisten – es sei denn, Ihr Vertrag enthält eine Sondertilgungsklausel. Mit solchen Vereinbarungen im Kreditvertrag sichern Sie sich die Möglichkeit, innerhalb eines bestimmten Rahmens zusätzliche Tilgungen leisten zu dürfen. Marktüblich ist, dass pro Jahr rund 5 Prozent des Kreditbetrags außerplanmäßig getilgt werden dürfen.
Das Riester-Bankdarlehen
Hier handelt es sich um ein ganz normales Bankdarlehen, für das Sie im Rahmen der Wohn-Riester-Förderung auch Grund- und Kinderzulage sowie eventuell noch Steuervorteile erhalten können. Allerdings gibt es nur wenige Banken, die diese Variante anbieten. Grund dafür ist der vergleichsweise hohe Verwaltungsaufwand für die Bank – und die Tatsache, dass sich das Riester-Darlehen nur dann für den Kunden lohnt, wenn die Tilgung zur Optimierung der Förderung flexibel an das Einkommen angepasst werden kann. Das läuft den Interessen der Banken jedoch zuwider, denen bei Immobilienkrediten eine möglichst kontinuierliche und berechenbare Tilgung am liebsten ist.
Riester-Darlehen sind meistens teurer als die üblichen Bankdarlehen und kommen deshalb nur in Frage, wenn der Zinsaufschlag so gering ist, dass Ihnen die Riester-Förderung noch immer einen deutlichen Mehrwert bietet. Ansonsten sollten Sie lieber die Riester-Komplettfinanzierungen der Bausparkassen näher betrachten, die gleich im Anschluss erklärt werden.
Förderkredite
Wenn Sie ein besonders energiesparendes Haus bauen, können Sie auf zinsverbilligte Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hoffen. Die 1948 gegründete öffentlich-rechtliche Bank war ursprünglich dafür zuständig, die Aufbauhilfen für die ausgebombte deutsche Wirtschaft aus dem Marshallplan an die Unternehmen weiterzureichen – daher der leicht antiquierte Name. Neben mehreren anderen staatlichen Mandaten hat die KfW heute auch die Aufgabe, die Fördergelder des Bundes für energiesparendes Bauen als Kredite auszugeben.
Wichtig zu wissen: Bei der KfW direkt bekommen Sie zwar Auskünfte über die Kreditprogramme, aber kein Geld. KfW-Kredite müssen über die Hausbank beantragt und eingereicht werden.
Mehr Informationen über die einzelnen Programme finden Sie auf der KfW-Website unter www.kfw-foerderbank.de.
Zusätzliche Möglichkeiten zinsverbilligter Darlehen bieten oftmals die landeseigenen Förderbanken. Auch hier gilt, dass die Anträge über die Hausbank einzureichen sind. Deshalb sollten Sie sich gleich im ersten Kreditgespräch bei Ihrer Bank nach staatlich verbilligten Krediten erkundigen.
Vorsicht In den allermeisten Fällen müssen Förderkredite beantragt werden, bevor Sie investieren. Das gilt vor allem auch dann, wenn Sie nur einzelne Elemente Ihres Hauses wie beispielsweise eine Fotovoltaik-Anlage mit verbilligten Darlehen finanzieren wollen. Deshalb: Kümmern Sie sich so früh wie möglich um die entsprechenden Informationen. Lassen Sie sich von Ihrer Bank hier auch nicht abwimmeln. Die hat natürlich nur wenig Interesse daran, den Verwaltungsaufwand mit der KfW für Sie zu meistern und zum Dank dafür auch noch weniger Kreditgelder selbst zu vergeben.
Der Bausparkredit
Der Bausparkredit kann in zwei Varianten eingesetzt werden: Entweder Sie haben bereits einen zuteilungsreifen Bausparvertrag angespart und können nun den Kredit in Anspruch nehmen – oder Sie schließen eine Bauspar-Komplettfinanzierung ab, bei der Sie zunächst einige Jahre im Rahmen eines Bausparvertrags Geld ansparen, bis zur Zuteilung ein tilgungsfreies Darlehen aufnehmen und danach Ihre Schulden komplett in das Bauspardarlehen umschichten.
Beginnen wir mit der einfacheren Variante: Wenn der Vertrag bereits zuteilungsreif ist oder dies in Kürze sein wird,
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