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Darf ich meine Oma selbst verbrennen?

Darf ich meine Oma selbst verbrennen?

Titel: Darf ich meine Oma selbst verbrennen? Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Peter Wilhelm
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vorgeschriebenen Einlagen und keinen rohen Sarg bestellt. Als Kissen und Decke kann gewöhnliches Bettzeug oder ein Leintuch dienen. Bei einer geplanten Einäscherung sollte man am besten an eine Einkleidung in ein Baumwollnachthemd bzw. einen Pyjama denken.
    Am Sarg sollte man einen Zettel mit den Lebensdaten und dem Namen des Verstorbenen anbringen, auf dem auch die eigene Adresse und Telefonnummer als Leichenbesorger vermerkt ist.
    Der Transporteur wird den Sarg dann zum benannten Friedhof bringen. Von der Terminierung her ist es sinnvoll, diesen Transport zu den üblichen Öffnungszeiten des Friedhofs durchführen zu lassen, sofern der Transporteur nicht ohnehin über die entsprechenden Zugangsmöglichkeiten verfügt.
    Der nächste Weg führt zum zuständigen Friedhofsamt. Je nach Gemeinde kann das auch schon vor der Überführung des Verstorbenen notwendig werden. Beim Friedhofsamt muss man den Sterbefall anmelden, den Termin absprechen und die weitere Vorgehensweise abklären. Eventuell werden hier auch erste Gebühren fällig. Man muss insbesondere abklären, wer sich um den Pfarrer, den Organisten und die Träger kümmert. Wenn man Glück hat, verständigt die Behörde alle oder einige davon; hat man Pech, muss man das selbst tun. Hier sollten Sie immer am Ball bleiben und alles genau erfragen!
    Als Nächstes steht der Weg zum Standesamt an. Gegen Vorlage der Leichenschaupapiere und der Todesbescheinigung trägt der Standesbeamte den Todesfall in das Sterbebuch ein und erstellt die notwendige Anzahl an Sterbeurkunden. In der Regel genügen maximal vier bezahlte Urkunden, die zusätzlich benötigten Exemplare für den Pfarrer, die Rentenversicherung und die Sozialversicherung sind frei. Außerdem erhält man die abgestempelte Todesbescheinigung zurück, die nunmehr wieder zum Friedhofsamt gelangen muss.
    Rechnen Sie aber durchaus mit mehreren Behördenwegen und längeren Wartezeiten. Hat man nicht alle nötigen Unterlagen dabei und legt sie nicht bei der passenden Stelle vor, wird man abgewiesen und muss das Fehlende erst noch besorgen.
    Was nun folgt, ist reine Organisationsarbeit. Am besten man telefoniert zuerst mit dem Friedhofswärter und lässt sich erklären, wer für gewöhnlich was macht. Machen die Friedhofsmitarbeiter den Grabaushub, oder machen das für gewöhnlich die Bestatter? Würde es normalerweise der Bestatter machen, dann muss man nun selbst zur Schaufel greifen. Aber Vorsicht: Der Grabbau ist keine einfache Angelegenheit. Neben der exakten Beachtung der notwendigen Maße für das Grab sind im und um das Grab zahlreiche Sicherungsmaßnahmen, wie etwa die Einbringung von Stützen und Schalungen zwingend vorgeschrieben. Überdies ist zu klären, wohin der Aushub zur Zwischenlagerung gebracht wird; man kann ihn ja nicht einfach aufs benachbarte Grab schaufeln. Außerdem könnte es erforderlich sein, dass auch die Grabsteine der benachbarten Gräber mit abgebaut und anschließend wieder fachgerecht mit dem Fundament verbunden werden müssen.
    Eventuell kann es notwendig werden, dass man eine Fachfirma beauftragt.
    Man muss auch klären, ob die Friedhofsverwaltung einen Organisten bestellt oder ob man dafür selbst zuständig ist. In letzterem Fall könnte man sich bei Kirchengemeinden und Musikschulen zu geeigneten Musikern durchfragen. Rechnen Sie aber eher mit hohen Kosten. Während die üblichen Friedhofsorganisten eher für einen Hungerlohn spielen müssen, verlangen extra angeheuerte Künstler oft ein Vielfaches.
    Dann gilt es, den Pfarrer zu verständigen. Hat er an dem geplanten Termin Zeit, oder muss der Termin geändert werden?
    Hat man alle Beteiligten unter einen Hut gebracht, kann man, sofern dies gewünscht wird, eine Traueranzeige in der Zeitung schalten und die Blumen bestellen.
    Am besten schreibt man sich alle Schritte auf und macht sich einen Erledigungsvermerk.
    Es kann auch nicht verkehrt sein, alles noch einmal mit dem Sachbearbeiter auf dem Friedhofsamt durchzusprechen, damit auch ja nichts vergessen wird.
    Der Ablauf solcher Bestattungen ist von Ort zu Ort unterschiedlich, so dass eine exakte Anleitung nicht gegeben werden kann. In manchen Gemeinden muss z.B. das Läuten der Totenglocke extra bei der Gemeinde oder Kirche bestellt werden usw.
    Bei einer Erdbestattung ist damit im Grunde alles erledigt. Wird eine Feuerbestattung gewünscht, so muss der Sarg nach der Trauerfeier noch zum Krematorium gebracht werden. Schon bei der Anmeldung beim Friedhofsamt sollte man das

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