Das aktuelle Erbrecht
entlohnt. Für die Zeit nach Ihrem Tod wollen Sie sich erkenntlich zeigen.
Sie haben einen Betrieb und wollen eines Ihrer Kinder, das sich dafür eignet, als Nachfolger binden. Dann sollten Sie diesem Kind auch die Gewissheit geben, dass es Ihr Rechtsnachfolger wird.
Sie haben umfangreiches Vermögen, das Sie frühzeitig unter Ihren Erben verteilen möchten, damit Streit nachher möglichst vermieden wird. Die Einzelheiten haben Sie mit allen Erben abgesprochen, nun halten Sie sie vertraglich fest.
Sie leben in einer festen Lebensgemeinschaft außerhalb der Ehe und wollen sich gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Da Sie kein gemeinschaftliches Testament verfassen können, wählen Sie den Erbvertrag .
Wichtig: Der Erbvertrag bedarf immer der notariellen Beurkundung . Bindend sind dabei nur Erbeinsetzung, Vermächtnis und Auflage. Andere Dinge wie Teilungsanordnung, Ersatzerbschaft oder Testamentsvollstreckung können Sie mit aufnehmen, sie unterliegen aber nicht der Bindung. Sie können sie also später jederzeit einseitig ändern.
Die Verfügungen, die der vertraglichen Bindung unterliegen, können Sie nur mit Zustimmung des oder der Begünstigten ändern. Dies bedarf wiederum der notariellen Beurkundung und zwar unter Anwesenheit des begünstigten Vertragspartners.
In Ausnahmefällen können Sie den Rücktritt vom Erbvertrag erklären:
Sie haben sich den Rücktritt im Erbvertrag ausdrücklich vorbehalten (das ist möglich, schränkt aber die Sicherheit des Vertragspartners erheblich ein).
Sie haben den Erbvertrag nur geschlossen, weil sich der Vertragspartner zu bestimmten Leistungen verpflichtet hat (zum Beispiel lebenslange Pflege). Wenn diese Verpflichtung aufgehoben wird, können Sie vom Erbvertrag zurücktreten.
Der Begünstigte hat sich einer Verfehlung schuldig gemacht, die Sie zum Entzug des Pflichtteils (siehe die nachfolgenden Ausführungen) berechtigen würde.
Ehegatten können einen zwischen ihnen geschlossenen Erbvertrag durch ein gemeinschaftliches Testament unwirksam werden lassen.
Schließlich kann ein Erbvertrag unter bestimmten Voraussetzungen auch angefochten werden (siehe unten). Ein Erbvertrag unter Eheleuten wird unwirksam, wenn die Ehe geschieden oder ein begründeter Scheidungsantrag gestellt wird.
Nichtigkeit und Anfechtung von Testament und Erbvertrag
Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Testaments
Die Erbunwürdigkeit
Nichtig können Testament oder Erbvertrag sein, wenn der Testierende bei seiner Erklärung nicht wusste, was er tat, insbesondere bei Geisteskrankheit . Das muss im Einzelfall festgestellt werden.
Nichtig können letztwillige Verfügungen auch sein, wenn die Formvorschriften nicht beachtet worden sind, wenn Sie ein eigenhändiges Testament mit der Schreibmaschine verfasst oder wenn Sie es zwar mit der Hand geschrieben, aber nicht unterschrieben haben. Da hilft dann nichts mehr! Beim notariellen Testament sollte der Notar die Formvorschriften beachtet haben.
Nichtig sind letztwillige Verfügungen, die nur zum Schein oder Scherz verfasst wurden. In der Vergangenheit hat die Rechtsprechung Testamente als sittenwidrig und damit nichtig beurteilt, in denen der verheiratete Mann seine Lebensgefährtin zur Alleinerbin einsetzte. Diese Rechtsprechung ist heute aufgegeben.
Die Anfechtung von Testament und Erbvertrag ist möglich, wenn
sich der Testierende bei seiner Erklärung in einem schwerwiegenden Irrtum befunden hat;
er zu seiner Erklärung durch eine Drohung veranlasst worden ist;
ein zur Zeit des Erbfalls vorhandener Pflichtteilsberechtigter im Testament übergangen, das heißt, weder in irgendeiner Weise bedacht noch bewusst von der Erbfolge ausgeschlossen wurde.
Angefochten werden kann Ihr Testament erst nach Ihrem Tod, und zwar durch jeden, der sich davon Vorteile verspricht. Er muss den Anfechtungsgrund aber beweisen!
Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Testaments
Ein Rechtsstreit um die Wirksamkeit eines Testaments ist im Allgemeinen erst nach dem Tod des Erblassers zulässig. Der begünstigte Neffe kann also nicht zum Gericht rennen und beantragen, dem Onkel die Besuche der Spielbank zu untersagen. Schließlich könnte der Onkel sein Testament jeden Tag ändern.
Die Erbunwürdigkeit
Der hohe Stellenwert der Testierfreiheit zeigt sich daran, dass als erbunwürdig gilt, wer versucht hat, durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung auf die Testamentserrichtung Einfluss zu nehmen. Ebenso rigoros verfährt unser Erbrecht mit jemandem, der den
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