Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Das aktuelle Handbuch Testament

Das aktuelle Handbuch Testament

Titel: Das aktuelle Handbuch Testament Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Finn Zwißler
Vom Netzwerk:
des Zugewinns nach den Vorschriften der §§  1373 bis 1383 , 1390 verlangen; der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten oder eines anderen Pflichtteilsberechtigten bestimmt sich in diesem Falle nach dem nicht erhöhten gesetzlichen Erbteil des Ehegatten.
    (3) Schlägt der überlebende Ehegatte die Erbschaft aus, so kann er neben dem Ausgleich des Zugewinns den Pflichtteil auch dann verlangen, wenn dieser ihm nach den erbrechtlichen Bestimmungen nicht zustünde; dies gilt nicht, wenn er durch Vertrag mit seinem Ehegatten auf sein gesetzliches Erbrecht oder sein Pflichtteilsrecht verzichtet hat.
    (4) Sind erbberechtigte Abkömmlinge des verstorbenen Ehegatten, welche nicht aus der durch den Tod dieses Ehegatten aufgelösten Ehe stammen, vorhanden, so ist der überlebende Ehegatte verpflichtet, diesen Abkömmlingen, wenn und soweit sie dessen bedürfen, die Mittel zu einer angemessenen Ausbildung aus dem nach Absatz 1 zusätzlich gewährten Viertel zu gewähren.

Das eigenhändige Testament
    Das eigenhändige Testament können Sie, wie der die Bezeichnung vermuten lässt, allein erstellen. Sie brauchen dazu keinen Notar oder andere Urkundspersonen. Vorteil: Es entstehen keine Kosten für dieses Testament, wie zum Beispiel Notarkosten. Deshalb ist das eigenhändige Testament so beliebt, nur sollten Sie unbedingt die Tücken kennen, die das Ganze zu Fall bringen können.
    Wichtig:
    Eine Sonderform des eigenhändigen Testaments ist das „ gemeinschaftliche Testament “ oder auch „ Ehegattentestament “ genannt.

Das Nottestament
    In besonderen Situationen, in denen nicht einmal mehr die Möglichkeit besteht, einen Notar zu rufen, kann ausnahmsweise ein Nottestament errichtet werden.
    So ist es zum Beispiel möglich, in Fällen größter Todesgefahr ein sogenanntes Drei-Zeugen-Testament zu machen. Es genügt die Erklärung gegenüber drei anwesenden Zeugen. Das können in einem Krankenhaus ein Arzt und zwei Krankenschwestern sein. Aus verständlichen Gründen darf hier nicht mitwirken, wer durch die letztwillige Verfügung begünstigt wird.
    Wichtig:
    Ein Nottestament muss so früh wie möglich nach der mündlichen Erklärung des Erblassers niedergeschrieben und von den drei Zeugen unterschrieben werden. Der Erblasser sollte nach Möglichkeit auch unterschreiben. Kann er das nicht mehr, ist hierüber ein Vermerk anzufertigen.
    Der Text ist dem Erblasser wortwörtlich vorzulesen und von ihm zu genehmigen. Eine bloß inhaltliche Wiedergabe des Textes reicht nicht. In diesem Fall ist das Nottestament unwirksam. Deshalb sollten Sie als anwesender Angehöriger unbedingt darauf bestehen.
    Überlebt der Erblasser, verliert das Testament nicht sofort seine Gültigkeit. Das geschieht automatisch nach drei Monaten. Die Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn der Erblasser wieder in der Lage ist ein Testament zu machen.
    Vielleicht haben Sie auch schon einmal von einem Bürgermeistertestament oder Seetestament gehört. Hier gelten im Prinzip dieselben Vorschriften wie für das Drei-Zeugen-Testament.

Das notarielle Testament
    Wie der Name schon sagt, wird diese Form des Testaments durch den Notar errichtet. Dazu können Sie dem Notar mündlich oder schriftlich Ihren letzten Willen mitteilen.
    Achtung: Achten Sie unbedingt darauf, dass der Notar Sie auch wirklich berät. Das ist seine Pflicht und im Preis inbegriffen.
    Praxis-Tipp:
    Der Notar ist aber nicht verpflichtet, Ihren wahren Letzten Willen zu erforschen, indem er Sie intensiv zu Ihren Familienverhältnissen befragt. Es liegt an Ihnen, dem Notar klipp und klar zu sagen, was Sie mit der Verfügung bezwecken. Wer zum Beispiel einen ungeliebten Familienangehörigen erbrechtlich ausbooten will, muss das in aller Deutlichkeit sagen.
    Die Kosten des notariellen Testaments richten sich nach dem Wert des Nachlasses und der Art des Testaments jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Hinterlegung beim Zentralen Testamentsregister werden einmalig 15 Euro berechnet.
    Notargebühren in Euro
Vermögen
Beurkundung (einfaches Testament)
Beurkundung (gemeinschaftliches Testament)
Einmalige Verwaltungsgebühr
20.000
72
144
18
50.000
132
264
33
100.000
207
414
51,75
200.000
357
714
89,25
300.000
507
1.014
126,75
500.000
807
1.614
201,75
700.000
1.107
2.214
276,75
900.000
1.407
2.814
351,75
    Die Gebühren sollten Sie aber im Ernstfall nicht schrecken. Manche Fallkonstellationen sind rechtlich sehr anspruchsvoll. Da sollte man als Laie besser den Fachmann dranlassen. Das gilt

Weitere Kostenlose Bücher