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Das Buch des Kurfürsten: Historischer Roman (German Edition)

Das Buch des Kurfürsten: Historischer Roman (German Edition)

Titel: Das Buch des Kurfürsten: Historischer Roman (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Marlene Klaus
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Philipp sah, wie dessen Kiefer mahlten, als Friedrich Hofgerichtssekretär Abels mit einem Wink zu sprechen befahl. Der Mann erhob sich, strich mit der Linken den Talar glatt wie eine Jungfer ihre Röcke und hob an: „Wie Ihro Gnaden soeben darlegten, konnten benannte Diener anhand der Aufzeichnung von Master Williams herausfinden, dass es sich bei der erwähnten Löschung um einen Eintrag handelte, der anno 1566, wahrscheinlich im Juni, getätigt wurde. Er bestätigte die Neuausgabe eines Lehens an Severin von Massenfels, Bruder des verstorbenen Inhabers Berthold von Massenfels. Da es sich um ein Mannlehen handelte, scheint dieses beim Tode des Severin von Massenfels ohne weitere Erneuerung auf dessen Sohn Gero von Massenfels übergegangen zu sein. Es handelt sich um folgende Güter.“ Abels beugte sich vornüber, um abzulesen, die Spitzen seines hübschen Karottenhaares streiften seine Nase. „Die Burg und Burgstadt Massenfels mit all ihren zugehörigen Rechten, namentlich dem 50 Morgen großen Wald
Biechthal
, ein 14 Morgen großer,
das heilige Holtze
genannter Wald auf Markung Schluchtern, 6 Morgen Weinberge
an dem Heuchelberg
auf Markung Großgartach sowie etliche Morgen Wald, Äcker und Wiesen auf Markung Schwaigern, item dorten Gerichtsbarkeit, Fron und Zolleinnahmen. Weiterhin das ganze Dorf Gaßbach, gelegen zwischen Bretten und Brackheim mit ihren zugehörigen Rechten, des Weiteren ein Viertel an dem Schlosse Saltzhofen bei Bretten mit den zugehörigen Rechten, als da sind wie oben genannt Fron und Zolleinnahmen.“
    Abels Blick zuckte zu Friedrich, dann setzte er sich.
    Friedrich erhob sich: „Gero von Massenfels, die Sache liegt klar und eindeutig vor uns. Ihr trachtetet danach, Euch dieses alte Lehen,
Unser Eigentum
, einzuverleiben. Dass Ihr damit Eurem Fürsten die Treue brecht, habt Ihr in Kauf genommen. So sollt Ihr es, bis auf die Burg und das dazugehörige Dorf, verlieren. Dies ist Unser Wille, den ich die Herren Richter bei ihrem endgültigen Urteil zu berücksichtigen befehle. Wir ordnen also daher an: Nächster Verhandlungstag vor dem Hofgericht in dieser Sache soll in sechs Wochen und also gegen Anfang Januar sein. Gehört werden sollen dann: Herr Roth vom Fleckstein. Eitelfritz Daub. Lehenprobst und Taxator Jakob Zweifel, Gefängniswärter Martin Wanner. Torwächter Henner Hauck. Dieser Kasus ist auf maximal neun Termine festgelegt, wobei Wir annehmen, dass es derart vieler Anhörungen nicht bedarf. Wir haben Augen im Kopf und sehen den beklagenswerten Zustand Unseres Dieners Philipp Eichhorn. Aus dessen Umfeld wurden bereits Zeugen gehört. Wir sind überzeugt, dass das Urteil schon zum regulären Quartalshofgericht nach Invocavit vom Hofrichter nach der Mehrheit der Stimmen gefasst werden kann. Falls nötig, sind die gesamten Akten bis dahin noch einmal gründlich durchzusehen.“ Friedrich sah kurz zu Abels und Arbogast hin, ob die auch mit dem Schreiben nachkämen, ehe er fortfuhr: „So sollen Unsere Herren Richter das folgende Strafmaß erwägen: Zwanzig Gulden Strafe für Kanzleiknecht Philipp Eichhorn für gesetzeswidrige Herausgabe kurfürstlicher Akten aus der Kanzlei. Zweitausend Gulden soll Herr Gero von Massenfels als Stipendium für arme adlige Studenten zahlen, zweitausend weitere Gulden in die Almosenkasse. Sämtliche Einnahmen aus dem Dorf Gaßbach sowie dem Viertel an Schloss Saltzhofen sind dem Beklagten zu entziehen. Burg und dazugehörige Stadt sollen als einziges verbleibendes Lehen auf ihn erneuert werden, jedoch ohne die oben genannten Wälder und Äcker. Der 50 Morgen große Wald
Biechthal
mag ihm verbleiben, alle anderen gehen in Unseren fürstlichen Besitz zurück.
    Herr Roth vom Fleckstein soll mindestens ebenso viele Gulden an die gleichen Einrichtungen entrichten, das mögen die Herren Richter entscheiden, nachdem er gehört wurde, denn ihm wird zudem die Tötung eines Mannes zur Last gelegt. Seine lehensrechtlichen Verpflichtungen sind zu überprüfen und ihm gegebenenfalls zu entziehen.
    Eitelfritz Daub zahlt dreihundert Gulden. Soweit Wir dies ersehen können, ist er als gedungener Helfershelfer anzusehen, weshalb er zudem mit Ruten ausgestrichen werden soll. Selbstverständlich sind die Gerichtskosten von der unterliegenden Partei zu tragen. Dies sei als Vorgabe Unsererseits bedacht, endgültig ergeht das Urteil nach Beratung der Herren Richter am ersten regulären Hofgerichtstag nach Invocavit. Damit Wir, Friedrich von Gottes Gnaden Pfalzgraf bei Rhein,

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