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Das Ende der Privatsphäre: Der Weg in die Überwachungsgesellschaft

Das Ende der Privatsphäre: Der Weg in die Überwachungsgesellschaft

Titel: Das Ende der Privatsphäre: Der Weg in die Überwachungsgesellschaft Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Peter Schaar
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Phänomen zu beobachten, dass Daten, die zunächst für einen bestimmten Zweck erhoben worden sind, fast regelmäßig den Wunsch aufkommen lassen, diese auch für andere Zwecke zu verwenden. Diese Begehrlichkeit ist besonders ausgeprägt, wenn die Daten in großen, automatisch erschließbaren Datenbanksystemen gespeichert werden.
    Angesichts der mit biometrischen Verfahren verbundenen Überwachungsrisiken verwundert es nicht, dass in dieser Frage zusehends Unbehagen aufkommt. Umso wichtiger ist eine breite öffentliche Diskussion vor dem weiteren Einsatz solcher Verfahren, insbesondere bei Großprojekten wie der für 2008 angekündigten Aufnahme der digitalisierten Fingerabdrücke in die Personalausweise.

2.8 Ich weiß, wer du sein wirst – die Entschlüsselung des Genoms
     
    Es gibt wohl kaum einen Bereich der wissenschaftlichen Forschung, dessen Auswirkungen auf die informationelle Selbstbestimmung so gravierend sind wie die Genetik, denn sie beschäftigt sich mit unseren ganz persönlichen Erbinformationen.
    In der molekulargenetischen Forschung haben in den letzten Jahren bahnbrechende Entwicklungen stattgefunden. Die Kartierung des menschlichen Genoms im Jahr 2000 war ein Meilenstein der Humangenetik: Die Struktur der Säurekette DNA (Desoxyribonukleinsäure) ist inzwischen weitgehend entschlüsselt. Sie enthält allerdings auch Sequenzen, bei denen ein Zusammenhang mit Erbinformationen bisher nicht festgestellt werden konnte. Während die Genfolgen, welche die eigentlichen Erbinformationen enthalten, als »codierend« bezeichnet werden, nennt man die als Zufallsfolge erscheinenden Gene »nicht codierend«. Während die codierenden Teile des Genoms nur in sehr wenigen Fällen voneinander abweichen, sind die nicht codierenden DNA-Sequenzen bei jedem Menschen einmalig. Ihre Zusammensetzung ist zudem aus der DNA der Eltern ableitbar und kann dementsprechend sowohl zur Klärung der Abstammung als auch zur Zuordnung von DNA-Spuren verwendet werden, die etwa an Tatorten von Verbrechen zurückbleiben.
    Gendefekte können dazu führen, dass die betroffene Person eine erhöhte Krankheitsanfälligkeit hat. Immer mehr solcher Krankheitsanlagen wurden inzwischen entdeckt. Diese Erkenntnisse ermöglichen die Erstellung individueller Risikoprofile. Allerdings bedeutet das Vorliegen der entsprechenden DNA-Besonderheit zumeist nur eine erhöhte Anfälligkeit. Umwelteinflüsse, Ernährung und Lebensweise haben meist einen mindestens ebenso großen Einfluss darauf, ob die Erbanlage tatsächlich zum Ausbruch der Krankheit führt oder nicht. Gleichwohl nimmt die Aussagekraft genetischer Analysen ständig zu.
    Die genetischen Untersuchungen werden heute überwiegend nicht mehr als aufwändige individuelle Labortests durchgeführt, sondern mittels sogenannter Biochips, die mehrere hundert Gensequenzen in Minutenschnelle auswerten können. Damit können Genanalysen erheblich beschleunigt, auf viele gleichzeitig ablaufende Untersuchungen ausgeweitet und direkt elektronisch weiterverarbeitet werden. So verlieren praktische und finanzielle Schranken an Bedeutung, die bislang einer massenhaften Anwendung der Genomanalyse im Wege standen.
    Dabei ist zwischen diagnostischen und prädiktiven Gentests zu unterscheiden. Mit diagnostischen Tests versucht man, die Ursachen einer bereits ausgebrochenen Erkrankung aufzuklären. Bei einigen Erkrankungen ist es nur mit Hilfe molekulargenetischer Methoden möglich, die zugrunde liegende Ursache zu erkennen. Prädiktive Tests zielen darauf ab, genetische Faktoren zu identifizieren, die zu einem späteren Zeitpunkt mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu einer Erkrankung führen können.

Gentests – Objekte der Begierde
     
    Ein umstrittener Einsatzbereich genetischer Untersuchungen ist das Arbeitsleben. Arbeitgeber sind daran interessiert, vorzugsweise leistungsfähige und gesunde Arbeitnehmer einzustellen. Schon deshalb wird sich der Druck zur Durchführung genetischer Untersuchungen im Arbeitsleben verstärken. Zwar ist es dem Arbeitgeber gestattet, dem Bewerber Fragen zu stellen, die für den jeweiligen konkreten Arbeitsplatz relevant sind. Soweit dabei der Gesundheitszustand berührt ist, muss sich der Arbeitgeber auf Fragen nach wesentlichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit oder des Einsatzes des Arbeitnehmers durch akute oder ansteckende Krankheiten oder nach geplanten Operationen beschränken. Das Fragerecht des Arbeitgebers umfasst jedoch regelmäßig nicht Angaben zu genetischen

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