Das Ende der Privatsphäre: Der Weg in die Überwachungsgesellschaft
lückenhaft und im Einzelfall für die Betroffenen nur schwer zu erschließen. Auch der ansonsten durchaus sinnvolle Ansatz, dass die Datenverarbeitung außerhalb gesetzlicher Vorgaben nur zulässig ist, wenn der Betroffene eingewilligt hat, kann im Arbeitsverhältnis nur sehr eingeschränkt weiterhelfen, denn der Arbeitnehmer kann wegen seiner Abhängigkeit im Regelfall nicht wirklich frei von Zwang entscheiden.
Deshalb fordern Datenschützer und Gewerkschaften seit vielen Jahren gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz. Obwohl auch der Bundestag entsprechende Forderungen wiederholt mit großen, fraktionsübergreifenden Mehrheiten unterstützt hat, haben die verschiedenen Bundesregierungen – von schwarz-gelb über rot-grün bis zu schwarz-rot – bislang keine erkennbaren Aktivitäten auf diesem Gebiet entwickelt. Da zudem die vor Jahren begonnenen Vorarbeiten für eine europäische Arbeitnehmerdatenschutzrichtlinie ebenfalls nicht vorankommen, sind die Chancen für einen verbesserten Arbeitnehmerdatenschutz eher schlecht.
4.4 »Raubkopierer sind Verbrecher!«
Diese knackige Aussage, häufig garniert mit der martialischen Ankündigung, Teilnehmer an Internettauschbörsen sollten sich schon mal auf die harten Gefängnispritschen einstellen, sollen Kinobesucher bereits im Vorprogramm erschrecken. Nimmt man diese Drohungen ernst, würde sich bald die Hälfte aller Jugendlichen hinter schwedischen Gardinen befinden. Die überzogenen Aussagen, halb im Bereich der Satire angesiedelt, sollten jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Musik- und Filmindustrie mit harten Bandagen gegen tatsächliche oder vermeintliche Urheberrechtsverletzungen kämpft. Das Urheberrecht soll das geistige Eigentum schützen, egal, ob es sich dabei um Musikstücke, Filme oder Computerprogramme handelt. Noch vor wenigen Jahren war nicht absehbar, dass mit seiner Durchsetzung erhebliche Eingriffe in den Datenschutz verbunden sein könnten, vor allem im Hinblick auf die Überwachungsmöglichkeiten des Internets (vgl. 2.2).
Während bei den traditionellen Vertriebswegen die Daten fest an ein Trägermedium gebunden waren (Bücher, Zeitungen, Filme), sind digitalisierte Daten verlustfrei reproduzierbar. Die Möglichkeiten zur elektronischen Vervielfältigung haben erhebliche Auswirkungen auf den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken. Die neuen elektronischen Verbreitungsmöglichkeiten nutzen den Unternehmen der Musik-, Film- und Softwareindustrie, weil die mit der Verbreitung verbundenen Kosten fast zu vernachlässigen sind. Mit den heutigen technischen Mitteln ist es allerdings jedermann prinzipiell möglich, dieselben Mechanismen zu nutzen, was aus naheliegenden Gründen von den Rechteinhabern nicht gerne gesehen wird. Selbst Kinder und Jugendliche können geschützte Werke vervielfältigen und über das Internet verbreiten, Musikstücke genauso wie Computerprogramme oder ganze Filme. Um in den Besitz von Musikstücken, Filmen oder Computerprogrammen zu gelangen, erfreuen sich sogenannte Tauschbörsen im Internet großer Beliebtheit. Sie sind der Musik- und Filmindustrie deshalb ein besonderer Dorn im Auge.
Die Reaktion der Softwarebranche sowie der Musik- und Filmindustrie beschränkt sich nicht allein auf die Entwicklung immer neuer Kopierschutzmechanismen, die häufig bereits nach kurzer Zeit geknackt werden. Vielmehr wird versucht, die Nutzer und die Nutzungsvorgänge möglichst lückenlos zu erfassen. Die Stichworte heißen hier »Trusted Computing« (TC) und »Digital Rights Management« (DRM). Aktuelle Beispiele von Kopierschutzmechanismen bei Musik-CDs und Video-DVDs zeigen, dass hier teilweise leider völlig intransparente »Lösungen« realisiert werden, mit Registrierung der einzelnen Nutzungsvorgänge. Die Personalisierung geht bisweilen so weit, dass jedes Anhören eines Musikstücks unter Verwendung eines mit dem Internet verbundenen Geräts an zentrale Server gemeldet wird. Bei jedem Nutzungsvorgang wird nämlich – wie auch bei anderen Internetdiensten – die IP-Adresse des jeweiligen Computers mitübertragen. Damit wird nicht nur der Nutzer identifizierbar, sondern auch sein Nutzungsverhalten nachvollziehbar. Die Betreiber der Server erfahren, wer wann wo welchen Film und welches Musikstück sieht oder hört. Es wird sogar registriert, welche CDs mit dem in einen Computer eingebauten CD-Laufwerk abgespielt werden. Die dabei verwendete Software steuert über das Internet einen Server an, auf
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