Das Zauberer Handbuch
herauszustellen. Stellt euch am besten vor, es gäbe euer Romanprojekt bereits als fertiges Buch und ihr müsstet einen Werbetext dafür schreiben: Wie würdet ihr anfangen? Wie würdet ihr all das, was euren Stoff ausmacht, in wenigen Worten zusammenfassen?
Wer sein Geld mit Schreiben verdienen will, muss zu einem gewissen Grad auch lernen, sich selbst zu vermarkten. Aber bleibt auch hier unbedingt bei der Wahrheit – Parolen wie »das größte Fantasy-Abenteuer seit DER HERR DER RINGE« helfen nicht unbedingt weiter. Macht euch die besondere Qualität und die Vorzüge eures Projekts bewusst und bringt sie gezielt zur Sprache. Letztlich kommt es vor allem darauf an, dem Verlag zu zeigen, dass eure Konzeption Hand und Fuß hat und gut durchdacht ist. Nur so werdet ihr den Vertrauensvorschuss bekommen, den ihr braucht.
Eine genaue Anleitung, wie man eine solche Konzeption verfasst, kann es nicht geben, da sie sich ja immer nach dem jeweiligen Projekt zu richten hat. Man kann sich jedoch wertvolle Tipps in Büchern holen, die sich ganz allgemein mit der Präsentation von Dingen befassen. Ganz nebenbei erfährt man dabei noch eine ganze Menge über Werbepsychologie – auch Lektoren sind schließlich nur Menschen.
Mein ganz persönlicher Tipp ist das in den späten 60er-Jahren in den USA erschienene (und in unzähligen Auflagen nachgedruckte) Taschenbuch THE MAKING OF STAR TREK. Haarklein wird darin geschildert, wie Gene Roddenberry es damals geschafft hat, seine heute weltberühmte Schöpfung beim TV-Studio Desilu unterzubringen. Wie jeder Autor stand auch Roddenberry damals vor dem Problem, die Vorzüge eines Werkes anpreisen zu müssen, das es noch nicht gab – und er hat das auf eine Weise getan, die bis heute beispielhaft ist. Ein echtes Vorbild also für jeden, der (ähnlich) Großes vorhat. Das Buch wird zwar leider nicht mehr gedruckt, ist antiquarisch aber leicht zu bekommen.
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Dröges Vertragsrecht
Angenommen, ihr habt es geschafft: Euer Manuskript hat die Zustimmung des Lektorats gefunden, oder die Agentur, an die ihr es geschickt habt, hat einen Verlag dafür interessieren können – was geschieht als Nächstes?
Ihr ahnt es schon, jetzt kommt der Papierkram. Denn die Angelegenheiten zwischen Autor und Verlag werden durch einen Vertrag geregelt, der die für den Autor wohl wichtigsten Dinge festlegt: das Was, das Wie, das Wie viel und natürlich das Wann. Lasst euch nicht auf etwas anderes ein. Jeder seriös arbeitende Verlag wird euch von sich aus einen Vertrag schicken, in dem die Konditionen der Zusammenarbeit genau geregelt sind – alles andere ist nicht nur Käse, sondern kann sowohl euch als auch den Verlag in größte Schwierigkeiten bringen und teuer zu stehen kommen, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Von daher muss der Verlag allein schon aus purem Eigeninteresse auf der Unterzeichnung eines Vertrages bestehen. Jedenfalls dann, wenn er lautere Absichten hat und es mit der Veröffentlichung ernst meint, und davon gehen wir ja aus.
Hier wird es Zeit, mit einem weitverbreiteten Irrtum aufzuräumen: Ein Verlagsvertrag ist kein Kaufvertrag. Ihr verkauft euer Werk nicht im herkömmlichen Sinn, schon deshalb, weil ihr das gar nicht könnt. Das Urheberrecht, das im Grunde im Augenblick der Entstehung des Werks zustande kommt, ist unveräußerlich und bleibt immer bei euch. Alles, was ihr dem Verlag übertragen könnt und womit dieser ausschließt, dass das Werk gleichzeitig auch noch bei anderen Verlagen erscheint, ist das Nutzungs- bzw. Veröffentlichungsrecht an eurem Werk, nur darum geht es. Kommen wir also zu den einzelnen Punkten, die in einem Verlagsvertrag festgelegt werden:
Das »Was«:
Der Vertrag nennt das Werk, das vom Verlag veröffentlicht werden soll. Falls der endgültige Titel schon vorliegt, wird er genannt, ansonsten verwendet man den vorläufigen Arbeitstitel oder einen allgemeinen Platzhalter – auf die rechtliche Relevanz hat das keinen Einfluss. Auch wird festgelegt, ob das Buch unter eurem eigenen Namen oder unter einem Pseudonym erscheinen soll. Und natürlich schreibt der Vertrag auch vor, welchen Umfang das Manuskript haben soll, falls es noch nicht vollständig vorliegt. Der Umfang wird gewöhnlich in den bereits erwähnten normierten Seiten von 1500 oder 1800 Anschlägen/Seite festgelegt.
Das »Wie«:
Der Vertrag regelt auch, unter welchen Voraussetzungen die Veröffentlichung eures Werkes erfolgt bzw. welche Rechte genau ihr dem Verlag überlasst.
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