Delphi Saemtliche Werke von Karl May Band II (Illustrierte) (German Edition)
gebrauchen, die Mittel zur Erhaltung seines Lebens und zur Befriedigung seiner Glückseligkeit in Bewegung setzen und einem jeden Andern Widerstand leisten, der ihn zu unrechtmäßigen Handlungen verleiten oder in einer auf rechtlichem Grunde basirenden Thätigkeit hindern und schädigen will.
3., das Recht des freien Gebrauches der Sachen, nach welchem er Thiere und leblose Dinge nach seiner Willkür und zu seinen Zwecken verwenden darf, so lange er nicht die Rechte Anderer kränkt oder sich eines pflichtwidrigen Gebrauches schuldig macht.
In diesen allgemeinen Menschenrechten ist auch mit enthalten: das Recht der Selbsterhaltung, also auch der Selbstvertheidigung, das Recht der Vervollkommnung, der religiösen Glaubens- und Gewissensfreiheit, das Recht auf natürliche Ehre und guten Namen, auf die Sprache und auf die Wahrheit. Zur Ausübung dieser Rechte muß der Mensch allerdings eine menschliche Gestalt unverkennbar an sich tragen, indem er sich nur in dieser Gestalt als wirklicher Mensch offenbaren und darstellen kann. Ebenso muß er durch die Geburt schon in die menschliche Gesellschaft eingetreten sein, denn der noch Ungeborene ist noch kein wirklicher, vollendeter Mensch, und es kann also von dem Rechte noch Ungeborener nur dann die Rede sein, wenn man sie als zur Geburt Bestimmte betrachtet. Uebrigens ist zur Ausübung der Menschenrechte eine Erkenntniß derselben nicht erforderlich, indem auch der Unmündige, der Blödsinnige ein Mensch ist.
Wie jeder einzelne Mensch, um glücklich zu sein, seine persönliche Menschenwürde zu behaupten hat, so muß er dieselbe auch an seinen Nebenmenschen achten, wenn nicht das Wohlbefinden der Gesellschaft gestört und das »Glück der Menschheit« zur Illusion werden soll.
Bei dem angeborenen Triebe aber des Menschen, vor allen Dingen zuerst und vorzugsweise auf sich selbst, auf seinen eigenen Vortheil zu sehen, seine eigenen Interessen zu wahren und sie allen anderen vorauszusetzen, wäre diese Berücksichtigung unmöglich und das Wohl des Nächsten und der Gemeinschaft gefährdet, wenn nicht die Vorsehung eine Maaßregel getroffen hätte, welche ein unverkennbares Zeichen, ein unumstößlicher Beweis der göttlichen Weisheit ist.
Der Mensch muß durch mächtig auf ihn einwirkende Verhältnisse gezwungen werden, sein Wohl dem Wohle des Ganzen unterzuordnen, muß gezwungen werden, die Rechte Anderer achten und berücksichtigen zu lernen. Aber dieser Zwang darf nicht ein drohender, ernster und strenger, sondern muß ein nach-und rücksichtsvoller, ein freundlicher und milder sein. Er muß in dem wohlthätigen Gewande der Erziehung an das Kind herantreten und dasselbe nach und nach geschickt machen, ein Mitglied der Gemeinde, ein Bürger des Staates, der Erde zu werden. Und zu diesem Zwecke hat Gott eine Institution eingesetzt, welche die segensreichste des ganzen Erdenlebens ist und nicht nur in ihrem Schooße eine Fülle des reinsten, reichsten und süßesten Glückes birgt, sondern von dieser Fülle auch allen anderen Beziehungen des Erdenlebens reichlich mittheilt: die Familie.
Sie besteht in der Gemeinschaft von Vater und Mutter, oft auch von Großeltern, Söhnen und Töchtern und sonstigen Blutsverwandten, welche durch den Zwang der Liebe oder der Verhältnisse zu einem engen Zusammenleben geführt worden sind.
Der Vater, der Mann ist das Haupt der Familie; er regiert die Glieder derselben, ist ihr natürlicher und nächster Vormund und Richter, vertritt sie in jeder Lage nach außen und hat Alles zu thun, was ihr Wohl begründen, befördern und zu erhalten vermag.
Die Mutter ist die Seele des Ganzen, mildert mit sanfter Weise die Strenge des Hausherrn, sorgt für Ordnung, Reinlichkeit und Gemüthlichkeit und richtet ihre Thätigkeit vorzugsweise auf das Innere sowohl der Häuslichkeit als auch der Personen, die sie die Ihrigen nennt.
Unter der Familie im weiteren Sinne sind alle Angehörigen des Hauswesens, also auch Knechte, Mägde, überhaupt die Bedienung und das Gesinde, wohl auch alle diejenigen Personen zu verstehen, welche vorübergehend, vielleicht als Gast, Zutritt in den sonst enger geschlossenen Kreis gefunden haben.
Je zahlreicher dieser Verband ist, desto mehr wird jeder Einzelne geübt, sich in die Eigenthümlichkeiten des Andern zu schicken, ihren Ansichten und Meinungen Rechnung zu tragen, seiner Ueberlegenheit sich unterzuordnen oder die eigenen, wohlberechtigten Ansprüche gegen ihn geltend zu machen und zu vertheidigen. Dies geschieht
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