Delphi Saemtliche Werke von Karl May Band II (Illustrierte) (German Edition)
Berges Haupt, der Welle Schaum,
Daß ich so seufz’ und wein’!
Die Vögel, deren Lied so voll
Mir tönt und süß und rein,
Die eben sollen von Gestalt
Nicht alle lieblich sein;
Die schönsten Blumen, sagen sie,
Entlockt dem Erdenschooß,
Sind meine Lieblingsblumen nicht –
Nein, kalt und düftelos!
Mein kleiner Bruder führet mich
Zum Veilchen thaugetränkt;
Kenn’ seinen sanft-vorsicht’gen Tritt,
Das Händchen, das mich lenkt;
Der Mutter Wort ist sanft und süß,
Musik ihr Nein und Ja,
Der ganze Luftkreis athmet Lieb’,
Wenn Eins von Beiden nah’.
Mein Vater zieht mich an sein Herz,
Um mich den Arm er flicht,
Und küßt sein armes, blindes Kind –
Sein theuerstes er spricht!
Dann geht mir’s wie ein Stich durch’s Herz
So jäh – ich seufz’ und wein’,
Und denk’: der Lieb’ in’s Aug’ zu schau’n,
Wie glorreich muß es sein!
Für einen logischen Kopf giebt es vielleicht nichts Unfruchtbareres, Sinnverwirrenderes und Ermüdenderes, als die große Debatte, ob die Frauen für befähigt zu erachten sind, am politischen Leben in einem activeren und ausgedehnteren Sinne, als es bisher üblich war, teilzunehmen. Nichts Unfruchtbareres und Ermüdenderes, denn selbst die zugegebene Befähigung entscheidet nichts für die Hauptfrage, der sie doch eigentlich zu Gute kommen soll: ob nämlich eine solche Antheilnahme der Frauen zu erstreben ist und ob wir die dahin zielenden Bestrebungen zu secundiren und ihnen wenigstens unsere moralische Unterstützung zu leihen haben. Sie entscheidet für diese Hauptfrage nichts, wenn sie nicht gleichzeitig die andere Frage, bei der aber gänzlich veränderte Gesichtspunkte zur Geltung kommen, entscheidet, ob die Begünstigung einer etwa vorhandenen und also als thatsächlich anzuerkennenden Befähigung des Weibes für das öffentliche Leben nicht ihre unzweifelhaft vorhandene und außer aller Debatte stehende Befähigung, als Mutter d.h. als Ernährerin des Menschengeschlechtes zu wirken, beeinträchtigen, schmälern, und also ganz oder theilweise aufheben würde.
Kommen wir aus irgend welchen Gründen dazu, diese Frage zu bejahen, so hilft es uns nichts, daß wir vorher die Befähigung des Weibes für das politische Leben nicht in Abrede gestellt haben, da die Waagschale in solchem Falle entschieden zu Gunsten des Bestehenden zu Boden zu sinken scheint. Es dürften sich wohl nur wenige vorgeschrittene Geister finden, welche den Verlust, den die gesammte Menschheit erleiden würde, wenn der ernährende und erziehende Beruf des Weibes als Mutter eine ernsthafte und unvermeidliche Schädigung erlitte, durch den Gewinn, den das politische Leben etwa erfahren würde, genügend compensirt finden könnten, oder welche die Frage mit der Tentenz genügend abgethan und erledigt erachten, daß es sich um ein Recht der Frauen handele und daß ein Recht stets allen anderen Rücksichten vorauszugehen habe. Das angebliche Recht läßt sich ohnehin auf den Nachweis der Befähigung unmöglich allein gründen. Jede Befähigung ist nicht ohne Weiteres und durch sich selbst schon ein Rechtstitel für die Ausübung und Bethätigung der in der Befähigung liegenden Anlage und Kraft, sondern sie ist es jedenfalls nur dann, wenn dadurch unzweifelhaft bestehende, allgemeinere Pflichten nicht geopfert werden.
Das politische Leben besteht und kann zur Noth bestehen auch ohne die Heranziehung der Frauen zum Staatsdienst und zur Ausübung öffentlicher Pflichten; die öffentlichen Angelegenheiten werden verwaltet auch ohne die begehrte Ausübung des politischen Stimmrechtes, wie aber die Pflege und gedeihliche Entwickelung des heranwachsenden Menschengeschlechtes zu Stande kommen sollte ohne die auf diese größte Aufgabe unverbrüchlich geleitete und an ihr beharrlich ausdauernde mütterliche Pflege und Fürsorge des gesammten weiblichen Geschlechtes, das entzieht sich nicht nur aller und jeder Berechnung, sondern auch aller und jeder Vorstellung. So lange aber eine solche Vorstellung nicht besteht, so lange uns nicht irgend Jemand anzugeben vermag, wie ein Ersatz für das, was das Weib gegenwärtig leistet, zu beschaffen, wie ein Ausfall zu decken wäre, so lange dürfen wir von einer Pflicht des Weibes reden, auf diesem Posten auszuharren, so lange müssen wir alle vorgeschlagenen und angestrebten Aenderungen in seiner Stellung hauptsächlich von diesem Gesichtspunkte aus betrachten und entscheiden.
Gegenüber der Behauptung, daß es überhaupt
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