Den letzten Abschied selbst gestalten
Harmonisierung auf der EU -Ebene entzogen.«
Nach dem Grundsatz der Rechtsharmonisierung innerhalb der EU gelte aber für die Bestattung immer das Recht des Aufenthaltsortes des Leichnams oder der Totenasche. »Sobald ein Leichnam oder eine Urne beispielsweise von Hamburg in die Niederlande überführt wird, gilt ab der Staatsgrenze das niederländische Recht. Eine nach niederländischem Recht ordnungsgemäß durchgeführte Beisetzung ist danach auch nach deutschem Recht als ordnungsgemäß erfolgt zu betrachten.«
Anhang
Checkliste für eine Bestattung
Wer ist nach dem Gesetz für die Bestattung eines Angehörigen
zuständig?
1 . die Ehefrau / der Ehemann
2 . die Partnerin / der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
3 . die Partnerin / der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
4 . die erwachsenen Kinder
5 . die Eltern
6 . die erwachsenen Geschwister
7 . die erwachsenen Enkelkinder
8 . die Großeltern
Kommen für die Bestattungspflicht mehrere Personen in Frage, beispielsweise bei Geschwistern oder erwachsenen Kindern, liegt die Zuständigkeit jeweils bei der oder dem Ältesten unter ihnen.
Die Bestattungspflicht besteht unabhängig von einem möglichen Erbe.
Wer keine Verwandten mehr hat oder von vornherein jemand anderen mit der Organisation seiner Beerdigung betrauen möchte, kann dieser Person zu Lebzeiten eine Vorsorgevollmacht übergeben.
Folgende Unterlagen werden nach dem Tod gebraucht:
• Personalausweis oder Pass
• Geburtsurkunde
• Familienstammbuch
• Sozialversicherungsunterlagen
• Alle gesetzlichen und privaten Versicherungsunterlagen
• Unterlagen für die Betriebsrente
• Bankverbindungen, Depotunterlagen, Sparbuch
Wer für sich selbst vorsorgen möchte, kann frühzeitig eine Mappe zusammenstellen und eine vertraute Person über den Aufbewahrungsort in Kenntnis setzen.
evtl. zusätzlich hinzufügen:
• Patientenverfügung
• Organspendeausweis
• Spendenkonto (»statt Kränzen«)
• Totenkleidung bestimmen
• besondere Verfügungen zum Ablauf der Trauerfeier und Bestattung
• Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen (oder auf dort hinterlegte »Mustermappe« hinweisen)
• schriftlich fixierter Wunsch zu einer anonymen, Feuer-, See-, Luft- oder Waldbestattung
• Liste mit Adressen der Personen, die informiert werden sollen
• Grabdokumente (bei vorhandener Grabstätte)
Ein eventuell vorhandenes Testament sollte unabhängig von diesen Unterlagen aufgehoben werden. Eine Vertrauensperson sollte den Aufbewahrungsort des Testaments kennen.
Persönliche Abschiednahme:
• evtl. Aufbahrung, Waschen und Ankleiden des Toten
• evtl. Aussegnungsfeier
Bestattungsunternehmen rufen:
Dies muss weder beim Tod in einer Klinik noch zu Hause sofort geschehen.
• evtl. Kleidung zurechtlegen
• mit Bestatter besprechen, welche Aufgaben selbst übernommen werden (können)
• Überführung des Toten in eine Kühlkammer der Gemeinde oder
des Bestatters, zum Friedhof oder Krematorium*
• falls dort weitere offene Aufbahrung möglich und erwünscht ist, den Schlüssel zum Raum erbitten*
Vorbereitung der Bestattung:
• Erd- oder Feuerbestattung festlegen*
• Friedhof und Grabart wählen
• Urne / Sarg und dessen Ausstattung auswählen*
• Zeitpunkt der Trauerfeier festlegen
• Jemanden bestimmen, der die Regie führt
(Bestatter, Pfarrer, Verwandte, Freunde)
• Ablauf der Bestattung festlegen
• Raum für Trauerfeier aussuchen
• evtl. Gottesdienst, Abschied am Grab
• Feier im Raum des Krematoriums,
evtl. Feier bei Urnenbeisetzung
• Trauerrede besprechen, evtl. zuständigen Pfarrer, Trauerrednerin oder jemanden aus dem Familien- oder Freundeskreis damit beauftragen
• ggf. Blumenschmuck für Angehörige, Sarg, Trauerhalle, Grab
(bei Kränzen** Abschiedsworte für die Schleifen schriftlich übergeben, da häufig fehlerhaft)
• Trauerbriefe und evtl. Danksagung in Auftrag geben
• evtl. Todesanzeige in die Zeitung setzen
• evtl. Sterbebild mit Foto und Lebensdaten drucken lassen (alle Anzeigen-Texte kontrollieren)
• Trauerkaffee (zu Hause oder Plätze im Café / Restaurant reservieren): Trauergäste dazu im Trauerbrief oder persönlich einladen
• Musikalischen Rahmen bestimmen (Orgel, Musik vom Band
oder Live-Musik)
Kurz vor der Bestattung:
• Ausschmückung der Trauerhalle, evtl. des Grabplatzes
• evtl. persönliche Rituale vorbereiten: Kerzen,
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