Den letzten Abschied selbst gestalten
wer Anträge und Änderungswünsche dagegen gestellt oder Widerspruch eingelegt hat.
Die einzige Ausnahme-Regelung für die Asche bildet jetzt die Erlaubnis, sie auf eigens dafür ausgewiesenen Plätzen innerhalb von Friedhöfen zu verstreuen. Dies ist auf Aschestreu-feldern in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen möglich.
Weitere Schwerpunkte der Gesetzesüberarbeitungen waren in allen Ländern die Bestattung tot- oder fehlgeborener Kinder, die Bestattungsrechte für Muslime und die Zulassung von Friedwäldern.
In einigen Bundesländern können Tot- oder Fehlgeborene mit einem Gewicht unter 1000 Gramm bestattet werden, wenn Eltern dies wünschen. In anderen müssen sie bestattet werden, wenn nicht von den Eltern, dann von der Klinik. Wenn das Gewicht unter 500 Gramm liegt, ist etwa in Niedersachsen eine Bestattung möglich, in anderen Ländern nicht.
Die Bedingungen für islamische Bestattungen wurden in den meisten Ländern etwas verbessert. Zumindest in größeren Orten stehen eigene Gräberfelder mit der Ausrichtung nach Osten zur Verfügung, des Öfteren wurden auch Räume für die rituel-len Leichenwaschungen zugesagt. Ein Grab für die Ewigkeit wird in keinem Land ermöglicht, es gibt nur den Hinweis, die Nutzungszeit immer wieder zu verlängern. Eine Bestattung im Leinentuch aus religiösen Gründen ist nun in einigen Bundesländern erlaubt. Andere lassen nur zu, dass der Sargdeckel am Ende der Beerdigung abgenommen wird.
Die meisten Bundesländer haben in den letzten Jahren auch Waldbestattungen ermöglicht, manche mit der Einschränkung, das Areal müsse durch Hecken oder Gatterzäune eingefriedet werden.
1) Baden-Württemberg
Das Bestattungsgesetz in Baden-Württemberg stammt aus dem Jahr 1970 . 2004 stellte das Sozialministerium eine beabsich-tigte Novellierung des Gesetzes zurück. Ursprünglich wollte es ein Bestattungsrecht für Tot- und Fehlgeburten einführen und die Bestattungspflicht von Aschen lockern. Beantragt war auch eine Seebestattung im Bodensee und die Aufhebung der Sargpflicht für gläubige Muslime. Alles wurde abgeschmettert. Hans-Peter Wetzel, rechtspolitischer Sprecher der FDP / DVP -Fraktion meint dazu: »Baden-Württemberg hat das rückständigste Bestattungsrecht in Deutschland.«
2) Bayern
Seit 2006 haben Eltern das Recht, bei Fehlgeburten und bei Föten und Embryonen aus Schwangerschaftsabbrüchen eine Einzelbestattung oder eine Zur-Ruhe-Bettung auf einem Grabfeld durchführen zu lassen.
Urnen müssen grundsätzlich auf Friedhöfen bestattet werden, Ausnahme ist die Bestattung auf hoher See. »Die generelle Erlaubnis, die Aschenreste Verstorbener an einem beliebigen Ort zu verstreuen, zu bestatten oder aufzubewahren, würde die Gefühlswelt vieler Bürger verletzen«, steht auf der Website des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
3) Berlin
Die letzte Änderung des Bestattungsrechts in Berlin erfolgte 2004 .
In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Grünen im April 2007 heißt es: »Grundsätzlich haben in Berlin … auch gemeinnützige Religionsgemeinschaften, die nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind, die Möglichkeit, auf Antrag … eigene Friedhöfe einzurichten. Bisher wurde von islamischen Religionsgemeinschaften davon kein Gebrauch gemacht.« In Berlin finden islamische Bestattungen auf dem Landschaftsfriedhof in Gatow und dem Friedhof Columbiadamm statt. Das Bestatten der Toten in Leichentüchern ist in Berlin nicht erlaubt.
4) Brandenburg
Das Brandenburger Bestattungsgesetz wurde zuletzt 2003 geändert.
Neu ist die Erlaubnis, die Asche eines Toten an einer dafür vorgesehenen Stelle auf Friedhöfen zu verstreuen.
2006 fragte die DVU -Abgeordnete Birgit Fechner Innenminister Jörg Schönbohm im Landtag: »Welche Vor- bzw. Nach teile hat die Aufhebung eines Friedhofszwanges für Urnen Ihr er Meinung nach?« Die Antwort des Innenministers lautete: »Wenn nach Vorteilen der Aufhebung des Friedhofszwangs gefragt wird, dann vermag ich solche nicht zu erkennen. Ich halte es nicht für erstrebenswert, dass Bestattungen auf pri- vaten Grundstücken stattfinden können. Nachteile der Aufhebung sehe ich dagegen viele. Ich will hier nur einen nennen: Die Aufhebung des Friedhofszwangs würde die Erdbestattungen vermutlich erheblich verteuern.«
5) Bremen
Bremen war das erste Bundesland, das 2001 eine Bestattungspflicht bei Tot- und Fehlgeburten
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