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Der Briefwechsel Thomas Bernhard/Siegfried Unseld

Der Briefwechsel Thomas Bernhard/Siegfried Unseld

Titel: Der Briefwechsel Thomas Bernhard/Siegfried Unseld Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Raimund Fellinger
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abgedeckt werden. Das hält Peymann, gewiß mit Recht, nicht für praktikabel. Andere Lösungen werden nicht angeboten. Ein Vorschlag des Autors, den Schluß ganz wegzulassen, kommt zu spät. Man hat das Publikum bereits nach Hause geschickt.« (Hilde Spiel: Schatten auf Salzburg. Fazit der Festspiele und das Ende einer Affäre , in: Frankfurter Allgemeine Zeitung , 4. September 1972) Th. B. telegrafiert daraufhin am 2. August Josef Kaut, dem Präsidenten der Salzburger Festspiele: » Eine Gesellschaft Die Zwei Minuten Finsternis Nicht Vertraegt Kommt Ohne Mein Schauspiel Aus Stop Mein Vertrauen In Regisseur und Darsteller Ist Hundertprozentig Stop. Sie Faellen Die Selbstverstaendlich Kompromisslose Entscheidung Fuer Kuenftige Auffuehrungen «. (Siehe das Faksimile des Telegramms in Thomas Bernhard und Salzburg , S. 221.)
    2   Th. B. widmet das in der Folge geschriebene Theaterstück Die Jagdgesellschaft dem Schauspieler Bruno Ganz.
    3   Th. B. reagiert mit dieser Bemerkung auf einen Hinweis von Rudolf Rach im Brief an Th. B. vom 21. April 1972 (die Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe in der Bibliothek Suhrkamp): »Auf Seite 22 tritt Frau Vargo auf und wieder ab. Auf Seite 32 sagt sie die Ouvertüre, und auf Seite 33 tritt sie erst wieder auf. Ist nun gemeint, daß sie die Ouvertüre hineinruft, also aus dem Off spricht? Oder soll sie noch einmal zwischendurch hereinkommen, um ein Kleidungsstück oder etwas anderes zu bringen?« Th. B. korrigiert diese Ungereimtheit in der Regieanweisung nicht.

[202; Anschrift: 〈Ohlsdorf〉]
     
    Frankfurt am Main
    9. August 1972
    Lieber Thomas Bernhard,
    das Fehlen eines Telefons macht sich nun doch schlecht bemerkbar!
    Wir müssen in dieser Sache kommunizieren. Wie Sie sehen,  kommen nun auch wir in diese Angelegenheit hinein. Unsere Position entnehmen Sie bitte der beiliegenden Kopie. 
    Wichtig ist, daß Sie gewissermaßen moralisch und publizistisch Peymann »unterstützt« haben, nicht jedoch expressis verbis eine Legitimation zur Unterbindung der Aufführung aus Ihrem Persönlichkeitsrecht heraus – wie es die Juristen formulieren – erteilt haben. Sonst wären wir nämlich verloren, d. h., Salzburg wäre im Recht, die Tantiemen nicht zu zahlen.
    Herzlich
    Ihr
    Siegfried Unseld

    2 Anlagen

    [Anlage 1; Brief von Josef Kaut an den Suhrkamp Verlag] 1

    [Anlage 2; Brief von S. U. an Josef Kaut]
    Frankfurt am Main
    9. August 1972
    EINSCHREIBEN
    Sehr geehrter Herr Präsident Kaut,
    ich bestätige den Eingang Ihres Briefes vom 7. August. Ich muß Ihnen eindeutig sagen, daß ich Ihren Ausführungen nicht folgen kann. Die Situation stellt sich so dar:
    Sie haben mit dem Suhrkamp Verlag – und nur mit dem Suhrkamp Verlag, nicht etwa mit dem Autor Thomas Bernhard – einen Aufführungsvertrag abgeschlossen. Dieser Aufführungsvertrag sieht eine pauschale Summe von DM 30.000.— für die Tantiemen vor, und zwar unabhängig von der Anzahl der Aufführungen. Danach ist ganz klar, daß dieser Betrag von DM 30.000.— fällig ist, so wie der Vertrag es vorsieht, unabhängig von Ihrer Entscheidung, weitere Aufführungen nicht zu unternehmen.
    Wir sind überhaupt sehr verwundert darüber, daß Sie diese Entscheidung getroffen haben, ohne Ihren Vertragspartner, den Suhrkamp Verlag, unterrichtet und mit ihm überhaupt die Situation besprochen zu haben. Sie wußten, daß ich mich selbst während der Premiere und auch an den folgenden Tagen in Salzburg aufhielt. Wir hätten die Situation an Ort und Stelle besprechen können.
    Nach unserem Vertrag ist die Restsumme von DM 20.000.— am 15. August 1972 fällig. Ich möchte Sie bitten, zu erklären, daß Sie uns den Restbetrag von DM 20.000.— bis zum 15. August 1972 überweisen. Sollte die Erklärung bzw. der Betrag am 20. August 1972 nicht bei uns eingegangen sein, sehen wir uns gezwungen, den Betrag auf juristischer Basis sofort einzufordern. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, daß Vertragsbeziehungen zum Regisseur und zu den Schauspielern nur von seiten der Salzburger Festspiele aus bestehen, nicht aber vom Suhrkamp Verlag (und schon gar nicht vom Autor) aus. Maßnahmen des Regisseurs und der Schauspieler fallen in die Vertragskompetenz der Salzburger Festspiele, da diese Regisseur und Schauspieler beauftragt haben. Diese Rechtslage würde auch dann nicht geändert, wenn Thomas Bernhard, wie Sie schreiben, den Regisseur »unterstützt« haben sollte. Das Recht zur Aufführung wurde den Salzburger

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