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Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion

Titel: Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karl Marx
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erzielen, der ihm, wie das alte Kapital, außer dem Produktionspreis einen Surplusprofit abwirft, so steckt er diesen während der Dauer des Pachtvertrages selbst ein. Aber warum? Weil, solange der Pachtvertrag dauert, die Schranke des Grundeigentums für die Anlage seines Kapitals im Boden weggefallen ist. Der bloße Umstand jedoch, daß, um ihm diesen Surplusprofit zu sichern, zusätzlicher schlechterer Boden selbständig in Anbruch genommen und selbständig verpachtet werden muß, beweist unwiderleglich, daß die Anlage von Zusatzkapital auf dem alten Boden zur Herstellung der erforderlichen vermehrten Zufuhr nicht ausreicht. Die eine Annahme schließt die andre aus. Man könnte nun zwar sagen: die Rente der schlechtesten Bodenart A ist selbst Differentialrente, verglichen entweder mit dem Boden, der vom Eigentümer selbst bebaut wird (dies kommt jedoch rein als zufällige Ausnahme vor), oder mit der zusätzlichen Kapitalanlage auf den alten Pachtungen, die keine Rente abwerfen. Es wäre dies aber 1. eine Differentialrente, die nicht aus der Verschiedenheit der Fruchtbarkeit der Bodenarten entspränge und daher nicht voraussetzte, daß die Bodenart A keine Rente zahlt und ihr Produkt zum Produk tionspreis verkauft. Und 2. der Umstand, ob zusätzliche Kapitalanlagen auf derselben Pachtung Rente abwerfen oder nicht, ist ganz so gleichgültig für den Umstand, ob der neu zu bestellende Boden der Klasse A Rente zahlt oder nicht, wie es z.B. für die Anlage eines neuen selbständigen Fabrikgeschäfts gleichgültig ist, ob ein andrer Fabrikant desselben Geschäftszweigs einen Teil seines Kapitals in zinstragenden Papieren anlegt, weil er ihn nicht in seinem Geschäft ganz verwerten kann; oder ob er einzelne Erweiterungen macht, die ihm nicht den vollen Profit abwerfen, aber doch mehr als den Zins. Für ihn ist das Nebensache. Die zusätzlichen neuen Etablissements müssen dagegen den Durchschnittsprofit abwerfen und werden unter dieser Erwartung errichtet. Allerdings bilden die zusätzlichen Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen und die zusätzliche Bebauung von Neuland der Bodenart A Schranken füreinander. Die Grenze, bis zu der zusätzliches Kapital unter ungünstigeren Produktionsbedingungen auf derselben Pachtung angelegt werden kann, wird gegeben durch die konkurrierenden Neuanlagen auf Bodenklasse A; andrerseits wird die Rente, die diese Bodenklasse abwerfen kann, begrenzt durch die konkurrierenden zusätzlichen Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen.
    Alle diese falschen Ausflüchte lösen jedoch nicht das Problem, welches einfach hingestellt dieses ist: Gesetzt, der Marktpreis des Getreides (das uns in dieser Untersuchung alles Bodenprodukt vertritt) reiche hin, daß Teile der Bodenklasse A in Anbau genommen werden könnten und daß das auf diesen neuen Feldern angelegte Kapital den Produktionspreis des Produkts herausschlüge, d.h. Kapitalersatz plus Durchschnittsprofit. Gesetzt also, die Bedingungen für die normale Verwertung von Kapital auf Bodenklasse A seien vorhanden. Genügt dies? Kann dies Kapital dann wirklich angelegt werden? Oder muß der Marktpreis so weit steigen, daß auch der schlechteste Boden A eine Rente abwirft? Schreibt also das Monopol des Grundeigentümers der Anlage des Kapitals eine Schranke vor, die vom rein kapitalistischen Standpunkt aus nicht vorhanden wäre ohne die Existenz dieses Monopols? Aus den Bedingungen der Fragestellung selbst geht hervor, daß, wenn z.B. auf den alten Pachtungen zusätzliche Kapitalanlagen existieren, die bei dem gegebnen Marktpreis keine Rente, sondern nur den Durchschnittsprofit abwerfen, dieser Umstand keineswegs die Frage löst, ob nun Kapital auf Bodenklasse A, die ebenfalls den Durchschnittsprofit abwerfen würde, aber keine Rente, nun wirklich angelegt werden kann. Dies ist ja gerade die Frage. Daß die zusätzlichen Kapitalanlagen, die keine Rente abwerfen, nicht den Bedarf befriedigen, ist bewiesen durch die Notwendigkeit der Herbeiziehung des neuen Bodens der Klasse A. Wenn die zusätzliche Bebauung des Bodens A nur stattfindet, soweit dieser Rente abwirft, also mehr als den Produktionspreis, so sind nur zwei Fälle möglich. Entweder der Marktpreis muß so stehn, daß selbst die letzten zusätzlichen Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen Surplusprofit abwerfen, werde dieser nun vom Pächter oder vom Grundbesitzer eingesteckt. Diese Steigerung des Preises und dieser Surplusprofit der letzten zusätzlichen Kapitalanlagen wäre dann Folge

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