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Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Titel: Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Wilfried Ahrens
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sich trotzdem dort anzumelden, und zwar mit Hilfe einer gefälschten Freigabeerklärung, war sicher pfiffig. Einige Trainingseinheiten in deutscher Rechtschreibung vorab hätten aber wohl auch nicht geschadet. Vermutlich wäre die Sache dann nicht derart prompt aufgeflogen.
     
    Spieler Freigabe
    Sehr gehrt Damen und Herr
    Mit diesen Schriftstück erteilen wir der KSV Wehstedt dem Spieler Nils Mauerknab die sofortige Freigarbe. Damit er mit so Vortiger Wirkung am Spielbetrieb Teil nehmen kann.
    Mit freundlichem grus
     
    Kommentar eines Sportfunktionärs in der Strafanzeige: Die deutsche Sprache, die hier verwendet wurde, sieht eigenartig aus.
     
    Bleiben wir beim Fußball. Wegen neuer Straftaten widerrief ein Gericht die Strafaussetzung zur Bewährung und machte aus dem Beschluß eine runde Sache.
    Das Gericht hat den Ausführungen des Verteidigers im Schriftsatz vom 2.6.1998 besondere Aufmerksamkeit gewidmet; darin ist zum Ausdruck gebracht, angesichts der treuen Anhänglichkeit
des Mandanten an den 1. FC Kaiserslautern, die geradezu manische Züge annehme, könne vielleicht auch die Meisterschaft dieses Vereins geeignet sein, stabilisierend auf den Mandanten einzuwirken, weil er, der Verteidiger, sich schlecht vorstellen könne, daß er, der Mandant, bei seinem Fanatismus, von dem auch der Verteidiger nicht weit entfernt sei, sich durch Straftaten die Möglichkeit verbauen werde, Champions League-Spiele auf dem Betzenberg zu sehen.
    Die stabilisierende Wirkung des Sports auf weite Teile der Bevölkerung ist auch dem Gericht bekannt.
    Der Proband hat aber innerhalb der Bewährungszeit erneut und mehrfach gefehlt und ist wegen 6 Vorsatztaten verurteilt worden. Er hat dabei, obwohl er der Sportszene nahesteht, die Bühne des Sports zur Basis mehrerer Straftaten gemacht.
    So hatte er beispielsweise einem Turner während des Trainings aus der Umkleidekabine mehrere Schecks geklaut und einen davon in einem Angelsportgeschäft versilbert.
    Zu der Zeit, als diese Taten begangen wurden, kämpfte der Fußballverein, dem die Sympathie des Verurteilten gehört, in der 1. Fußballbundesliga gegen den Abstieg. Es hätte dem Probanden gut angestanden, die treue Anhänglichkeit an seinen Verein dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß er, statt Straftaten zu begehen, quasi als 12. Mann auf dem Betzenberg seinen Beitrag dazu leistet, daß sein Verein die zum Klassenerhalt notwendigen Pluspunkte einfährt.
    Vom Widerruf der Strafvollstreckung zur Bewährung könnte nur abgesehen werden, wenn es ausreichte, durch weniger gravierende Maßnahmen auf den Probanden einzuwirken. Derartige Maßnahmen erscheinen jedoch nicht erfolgversprechend.
    Womit wir uns zugleich der heiklen Frage nähern, ob nicht gar ein Eigentor des Verteidigers in der Luft liegt.
    Es ist gerichtsbekannt, daß der Fußballbundesligist 1. FC Kaiserslautern die Eintrittspreise für seine Heimspiele in der Saison 1998 / 99 drastisch erhöht hat. Der Proband hat keinen Beruf
erlernt, war zur Zeit der letzten Hauptverhandlung ohne festen Wohnsitz und ohne festes Einkommen. Das Gericht wirft deshalb die Frage auf, ob vor diesem Hintergrund die treue Anhänglichkeit des Verurteilten an den 1. FCK in ihrer geradezu manischen Dimension weniger ein stabilisierender Faktor ist als vielmehr Anreiz für die Begehung neuer Straftaten, um sich durch sie das Eintrittsgeld für die Heimspiele in der Champions League zu verschaffen.
     
    Wenn man von einem Arbeitskollegen bis aufs Blut gereizt wird, darf man ihm zwar so manches an den Kopf werfen, nur eben keine Wasserflasche, die zudem noch einen bleibenden Hörschaden anrichtet. Meinte jedenfalls der Arbeitgeber und kündigte fristlos. Der Anwalt des Werfenden sah das sportlicher.
    Durch sein in höchstem Maße beleidigendes Verhalten hat Herr Keck den Wurf des Mandanten mit einer 1-Liter-Sprudelplastikflasche in Richtung des Herrn Keck selber provoziert. Der Wurf war auch nicht zielgerichtet, direkt auf die Person des Herrn Keck oder gar auf seinen Kopf, sondern nur in Richtung des Herrn Keck, und es wäre nichts passiert, hätte nicht Herr Keck von sich aus eine Bewegung in Richtung der von dem Mandanten geworfenen Flasche gemacht.
    Wer ahnt denn auch diesen Torjägerinstinkt, diese Kopfballstärke!
     
    Handspiel ist strafbar! Das sollte bedenken, wer zu Ehren seines Fußballclubs zum Stürmer wird.
    Nach den wechselseitigen «Wortgefechten» ging der Beschuldigte bereits wieder in Richtung seiner Wohnung zurück. Durch die dann

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