Der Sokrates-Club
ablehnendes Verhalten der Erwachsenen bzw. des Tierhalters oder Dompteurs etc. erkennen und versuchen, damit in Übereinstimmung zu bleiben.
Damit wird nicht bestritten, dass Zustimmung, Harmonie, Lob für Kleinkinder und höhere Säugetiere eine Belohnung darstellt, aber diese Belohnung ist vermittelt über die Wahrnehmung von Absichten und mentalen Zuständen der erziehenden bzw. dressierenden Person. Dem Kleinkind und dem höheren Säugetier müssen wir daher nicht nur einen vorsprachlichen Qualitätsraum, sondern darüber hinaus Wahrnehmung von Fremdpsychischem, Intentionalität und Rationalität zuschreiben.
Die Annahme eines gewissen Maßes praktischer Rationalität ist notwendig, um aufgrund äußerlich wahrnehmbaren Verhaltens mentale Zustände überhaupt erst zuschreiben zu können. Nur wenn man Verhalten als Ausdruck verfolgter Absichten verstehen kann, und dies setzt voraus, dass das entsprechende Wesen seine Handlungen so wählt, dass sie diesen Absichten angemessen sind, ist eine sprachliche und außersprachliche Verständigung möglich. Sprachliche Äußerung ist nur eine Form der Mitteilung von Absichten und Überzeugungen.
Insbesondere ist auffallend, dass gerade diejenigen, die zum Beispiel aus beruflichen Gründen einen intensiveren Umgang mit Tieren pflegen, in ihrem Mentalismus bestärkt werden. Mentalismus scheint eine unabdingbare Voraussetzung für einen erfolgreichen Umgang mit bestimmten Tieren zu sein.
»Das Schlimme ist, dass Tiere ja nicht reden können. Die können sich nicht beschweren. Die brauchen Menschen, die sich für sie einsetzen.«
Haben Tiere Rechte?
Sollten Tiere Rechte haben, wären diese zum Beispiel von einer grundlegend anderen Art als die paradigmatischen Individualrechte, wie sie unsere Verfassung und unsere Alltagsmoral anerkennen. Demokratische Partizipationsrechte haben jedenfalls keine Entsprechung im Tierreich. Aber auch Rechte, deren Wahrnehmung keine spezifischen kognitiven Fähigkeiten voraussetzt, können offensichtlich nicht in der gleichen Weise für Tiere geltend gemacht werden. Dies gilt etwa auch für Rechte von Kindern gegenüber ihren Eltern. Soziale Anspruchsrechte setzen die Teilhabe an einem etablierten und normativ gestützten System organisierter Solidarität voraus. Insbesondere gilt, dass individuelle Rechte als Instrument einer autonomen Lebensgestaltung, oder in anderer Formulierung als Kompatibilitätsbedingung äußerer Freiheit zur wechselseitigen Sicherung innerer Unabhängigkeit, keine direkte Entsprechung im Tierreich haben.
Andererseits gibt es nicht paradigmatische Anwendungsbereiche individueller Rechte, etwa bei juristischen Personen und Menschen, die zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung nicht in der Lage sind, wie Kleinstkinder und geistig Behinderte. Ein starkes Argument für die Anerkennung von Rechten auch bei Tieren zieht seine Stärke aus Grenzfällen dieser Art. Typisch für diese Grenzfälle ist, dass individuelle Rechte nicht dadurch wahrgenommen werden, dass konkrete Wünsche unbeeinflusst von äußeren Interventionen erfüllt werden. Die Brücke zu den paradigmatischen Fällen lässt sich jedoch durch die Zuschreibung von Interessen schlagen. Sowohl juristische Personen wie Kleinstkinder und geistig Behinderte haben Interessen, die Außenstehenden nicht völlig unzugänglich sind.
Die Wahrnehmung dieser Interessen wird in Grenzfällen dieser Art in der Regel Treuhändern übertragen, deren Pflicht es ist, diese Interessen durch explizite und vom Recht geschützte Wunschäußerung zu realisieren. In den genannten Grenzfällen konstituieren sich individuelle Rechte in gewohnter Weise in Anspruchs- und Abwehrrechten, deren Inanspruchnahme aber einer dafür verantwortlichen Person übertragen ist.
Wenn wir auch in solchen Grenzfällen, in denen eine Treuhänderschaft nicht etabliert ist, individuelle Rechte zuschreiben, so ist diese Redeweise in Pflichten übersetzbar, die dem Umgang mit den betreffenden Trägern individueller Rechte auferlegt sind. Die Wahrnehmung von Rechten über die Äußerung von Wünschen ist in solchen Grenzfällen jedoch nicht mehr möglich, und damit entfällt ein zentrales Element desjenigen Teils der alltäglichen Moralsprache, der vom Begriff individueller Rechte Gebrauch macht. Ob diese Modifikation schon ausreicht, um die Rede von Rechten in eine moralische Sprache zu übersetzen, die ohne Rechtszuschreibungen auskommt, sei hier offengelassen. Dass diese ethische Reduktion
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