Der Untertan
aufgeflogen und Magdas Heirat mit!« Da Magda erbleichte, klopfte er ihr den Arm »Jetzt sind wir fein heraus.« Und das Glas erhoben, mit männlicher Festigkeit: »Welch eine Wendung durch Gottes Fügung!« Er ordnete an, daß beide sich schönmachten und mitkämen. Frau Heßling bat um Nachsicht, sie fürchtete zu sehr die Aufregung. Diesmal konnte Diederich warten, die Schwestern durften sich anziehen, so lange sie mochten. Als sie eintrafen, waren schon alle im Saal, aber es waren nicht dieselben. Sämtliche Bucks fehlten, und mit ihnen Guste Daimchen, Heuteufel, Cohn, die ganze Loge, der freisinnige Wahlverein. Sie gaben sich besiegt! Die Stadt wußte es, man drängte sich herbei, ihre Niederlage zu erleben; das minder gute Publikum war vorgerückt bis in die vorderen Bänke. Wer von dem einstigen Klüngel sich noch hier fand, Kühnchen und Kunze trugen Sorge, daß jeder auf ihren Gesichtern die gute Gesinnung lese. Auch einige verdächtige Gestalten freilich saßen dazwischen: junge Leute mit müden, aber ausdrucksvollen Mienen, samt mehreren auffallenden Mädchen, die unheimlich schöne Farben im Gesicht hatten; und alle tauschten Grüße mit Wolfgang Buck. Das Stadttheater! Buck hatte sich nicht entblödet, sie zu seinem Plädoyer einzuladen!
Der Angeklagte wandte hastig den Kopf, sooft jemand eintrat. Er wartete auf seine Frau! ›Wenn er meint, daß sie noch kommt!‹ dachte Diederich. Aber da kam sie: noch bleicher als heute früh, begrüßte ihren Gatten mit einem Blick, der flehend war; setzte sich still an das Ende einer Bank und richtete die Augen gradaus nach dem Richtertisch, stumm und stolz, wie ins Schicksal... Der Gerichtshof hatte den Saal betreten. Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und erteilte das Wort dem Herrn Staatsanwalt.
Jadassohn begann sofort mit äußerster Heftigkeit; nach einigen Sätzen fand er schon keine Steigerung mehr und wirkte matt; die Mitglieder des Stadttheaters lächelten einander geringschätzig zu. Jadassohn bemerkte es, er fing an, die Arme zu schwenken, daß die Robe flog; seine Stimme überschlug sich, und die Ohren loderten. Die geschminkten Mädchen fielen auf die Brüstung ihrer Bank, so ausgelassen kicherten sie. »Merkt denn Sprezius nichts?« fragte die Schwiegermutter des Bürgermeisters. Aber das Gericht schlief. Diederich in seinem Herzen frohlockte; er hatte seine Rache an Jadassohn! Jadassohn konnte nichts vorbringen, als womit er selbst schon das Rennen gemacht hatte! Es war gemacht, das wußte Wulckow, und auch Sprezius wußte es, darum schlief er, mit offenen Augen. Jadassohn selbst fühlte es am besten; er nahm sich immer unsicherer aus, je geräuschvoller er ward. Als er schließlich zwei Jahre Gefängnis beantragte, gaben alle, die er gelangweilt hatte, ihm unrecht: wie es schien, auch die Richter. Der alte Kühlemann schrak auf, mit einem Schnarcher. Sprezius klappte mehrmals die Lider, um sich zu ermuntern, und dann sagte er: »Der Herr Verteidiger hat das Wort.«
Wolfgang Buck erhob sich langsam. Seine sonderbaren Freunde auf der Tribüne murmelten beifällig, was Buck, trotz Sprezius' geschärftem Schnabel, in Ruhe abwartete. Dann erklärte er leichthin, als werde er mit allem in zwei Minuten fertig werden, daß die Beweisaufnahme ein dem Angeklagten durchaus günstiges Bild ergeben habe. Der Herr Staatsanwalt vertrete mit Unrecht die Anschauung, daß die Aussage von Zeugen, die erst infolge drohender Eingriffe in ihre eigene Existenz schlecht ausgesagt hätten, irgendeinen Wert habe. Vielmehr, sie habe den Wert, daß sie auf geradezu glänzende Weise die Unschuld des Angeklagten belege, da so viele als wahrheitsliebend bekannte Männer nur durch eine Erpressung — Weiter kam er natürlich nicht. Als der Vorsitzende sich beruhigt hatte, fuhr Buck gelassen fort. Wolle man aber als erwiesen annehmen, daß der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Äußerung wirklich getan habe, so entfalle hier doch der Begriff der Strafbarkeit; denn der Zeuge Doktor Heßling habe offen eingestanden, daß er den Angeklagten mit Absicht und Vorbedacht provoziert habe. Es frage sich vielmehr, ob nicht eben der Zeuge Heßling, durch seine provokatorische Absicht, der eigentliche geistige Urheber einer strafbaren Handlung sei, die er mit der unwillkürlichen Hilfe eines andern und unter bewußter Ausnutzung seiner Erregung vollführt habe. Der Verteidiger empfahl dem Herrn Staatsanwalt die nähere Beschäftigung mit dem Zeugen Heßling. Hier wandten viele sich
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