Der Zirkulationsprozess des Kapitals
neuen Umschlagszyklus, sich nicht in der Form von produktivem Kapital befindet, sondern in der von Geldkapital, in der es nicht in den Produktionsprozeß eingehn kann, so befindet sich dennoch bei Eröffnung des neuen Umschlags flüssiges variables Kapital, d.h. lebendige Arbeitskraft, im Produktionsprozeß tätig. Diese Erscheinung kommt daher, daß die Arbeitskraft zwar am Anfang der Arbeitsperiode, sage per Woche, gekauft und verbraucht, aber erst Ende der Woche gezahlt wird. Das Geld wirkt hier als Zahlungsmittel. Es befindet sich daher einerseits als Geld noch in der Hand des Kapitalisten, während andrerseits die Arbeitskraft, die Ware, worin es umgesetzt wird, sich schon im Produktionsprozeß tätig befindet, derselbe Kapitalwert hier also doppelt erscheint.
Betrachten wir bloß die Arbeitsperioden, so hat
Kapital I produziert 6 * 450 = 2.700 Pfd. St.
" II " 5 1/3 * 450 = 2.400 " "
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also zusammen 5 2/3 * 900 = 5.100 Pfd. St.
Das vorgeschoßne Gesamtkapital von 900 Pfd. St. hat also 5 2 / 3 mal im Jahr als produktives Kapital fungiert. Ob stets 450 Pfd. St. im Produktionsprozeß und stets 450 Pfd. St. im Zirkulationsprozeß abwechselnd, oder ob 900 Pfd. St. während je 4 1 / 2 Wochen im Produktionsprozeß und während der folgenden 4 1 / 2 Wochen im Zirkulationsprozeß fungieren, ist für die Produktion von Mehrwert einerlei.
Betrachten wir dagegen die Umschlagsperioden, so hat
Kapital I 5 2/3 * 450 = 2.550 Pfd. St.
" II 5 1/6 * 450 = 2.325 " "
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also das Gesamtkapital 5 5/12 * 900 = 4.875 Pfd. St.
umgeschlagen. Denn der Umschlag des Gesamtkapitals ist gleich der Summe der von I und II umgeschlagnen Beträge, dividiert durch die Summe von I und II.
Es ist zu bemerken, daß Kapital I und II, wenn sie selbständig gegeneinander wären, doch nur verschiedne selbständige Teile des in derselben Produk tionssphäre vorgeschoßnen gesellschaftlichen Kapitals bilden würden. Bestände also das gesellschaftliche Kapital innerhalb dieser Produktionssphäre nur aus I und II, so würde für den Umschlag des gesellschaftlichen Kapitals in dieser Sphäre dieselbe Rechnung gelten, die hier für die beiden Bestandteile I und II desselben Privatkapitals gilt. Weiter ausgedehnt kann jeder in einer besondern Produktionssphäre angelegte Teil des gesamten Gesellschaftskapitals so berechnet werden. Schließlich aber ist die Umschlagszahl des gesamten gesellschaftlichen Kapitals gleich der Summe des in den verschiednen Produktionssphären umgeschlagnen Kapitals, dividiert durch die Summe des in diesen Produktionssphären vorgeschoßnen Kapitals.
Es ist ferner zu bemerken, daß, wie hier in demselben Privatgeschäft die Kapitale I und II, genau genommen, verschiedne Umschlagsjahre haben (indem der Umschlagszyklus von Kapital II 4 1 / 2 Woche später beginnt als der von Kapital I, das Jahr von I daher 4 1 / 2 Woche früher abläuft als das von II), so auch die verschiednen Privatkapitale in derselben Produktionssphäre ihre Geschäfte in ganz verschiednen Zeitabschnitten beginnen und ihren Jahresumschlag daher auch zu verschiednen Zeiten im Jahr vollenden. Dieselbe Durchschnittsrechnung, die wir oben für I und II anwandten, reicht auch hier aus, um die Um schlagsjahre der verschiednen selbständigen Teile des gesellschaftlichen Kapitals auf ein einheitliches Umschlagsjahr zu reduzieren.
II. Arbeitsperiode größer als Zirkulationsperiode
Es durchkreuzen sich die Arbeits- und Umschlagsperioden der Kapitale I und II, statt einander abzulösen. Gleichzeitig findet hier Freisetzung von Kapital statt, was bei dem bisher betrachteten Fall nicht vorkam.
Es ändert dies aber nichts daran, daß nach wie vor 1. die Zahl der Arbeitsperioden des vorgeschoßnen Gesamtkapitals gleich ist der Summe des Werts des Jahresprodukts beider vorgeschoßnen Kapitalteile, dividiert durch das vorgeschoßne Gesamtkapital, und 2. die Umschlagszahl des Gesamtkapitals gleich ist der Summe der beiden umgeschlagnen Beträge, dividiert durch die Summe der beiden vorgeschoßnen Kapitale. Wir müssen auch hier beide Kapitalteile so betrachten, als vollzögen sie voneinander ganz unabhängige Umschlagsbewegungen.
Wir nehmen also wieder an, daß wöchentlich 100 Pfd. St. im Arbeitsprozeß vorzuschießen sind. Die Arbeitsperiode daure 6 Wochen, beanspruche also
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