Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen

Deutsche Geschichte Von 1815-1870

Titel: Deutsche Geschichte Von 1815-1870 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Luise Buechner
Vom Netzwerk:
ein
Bundesgericht
auszumerzen, und selbst in dem Verhältniß der katholischen Kirche zu deren Oberhaupt, siegte der Sondergeist, was fast noch als das Schlimmste zu bezeichen ist. Viele Stimmen hatten verlangt, mit dem jetzt wieder eingesetzten Papste einen Gesammtvertrag »Seitens einer katholischen deutschen Kirche« abzuschließen, statt dessen wurde es Jenem gestattet,
Concordate
zu vereinbaren, »
mit den verschiedenen deutschen Kirchen
.« Welche Kämpfe später dieses Recht der einzelnen Regierungen, Concordate für sich abzuschließen, hervorgerufen, ist uns allen noch in frischester Erinnerung. – Niemand von den Betheiligten machte sich denn auch Illusionen über die Mangelhaftigkeit des Werkes; Metternich beschwichtigte dieselben, wo sie laut wurden, mit vagen Ausdrücken »Vorbereiten, auf bessere Zeiten verschieben«, in Wahrheit war es Oestreichs vollbewußtes Ziel, das Princip der
Unbeweglichkeit
dadurch festzustellen. –
    Woraus bestand denn nun endlich der Pact, der übrig geblieben und jetzt verbrieft und versiegelt worden war?
    Voraus stand als erster Artikel der Satz, daß alle
souveräne
Fürsten und
freien Städte
Deutschlands sich zu einem beständigen Bunde vereint hätten, dem Oestreich und Preußen für ihre
deutschen
Besitzungen beitraten; weiter schloß sich von nicht deutschen Ländern
Dänemark
diesem Bunde an, für
Lauenburg
und
Holstein
, die
Niederlande
für
Luxemburg
, während
Hannover
, welches sich auf dem Wiener Congresse den Königstitel errungen hatte, noch in Personalverbindung mit
England
stand. Es befanden sich also in dem Bunde
drei Großmächte
und
zwei Mittelmächte
, deren Interessen dem übrigen Deutschland weit eher feindlich als freundlich zugewendet waren. Am Besten konnte sich noch das Verhältniß zu Preußen gestalten, dessen polnische Besitzungen, das einzige außerdeutsche Land, welches es besaß, verschwindend klein waren im Vergleich zu seinen rein deutschen Provinzen. Als Zweck des Bundes wurde die
Erhaltung
der
äußeren
und
inneren Sicherheit Deutschlands
, sowie der
Unabhängigkeit
und
Unverletzbarkeit
der einzelnen Staaten bezeichnet. Deren Rechte im Bunde wurden näher bestimmt durch die Art des Stimmrechts.
    Alle hatten zusammen 17 Stimmen; jeder große oder größere Staat, selbst Hessen-Darmstadt wurde noch zu den Letzteren gezählt, besaß je 1
Stimme
, eine sogenannte
Viril-Stimme
, die übrigen kleineren Theile zerfielen in sechs Gruppen, mit je 1
Curiatstimme
, so daß 11
Viril
– und 6
Curiatstimmen
existirten.
    Sehr merkwürdig war dann noch jene Satzung, nach welcher, wo es sich um wirklich eingreifende Veränderungen der Bundesverfassung handeln würde, nicht die
Stimmenmehrheit
entschied, sondern Kraft deren
eine einzige verneinende Stimme
, zur
Verwerfung
eines Antrags hinreichte, worin sich eine traurige und bedenkliche Aehnlichkeit mit dem berüchtigten
libero veto
der polnischen Reichstage kund gab. Daß diese Bestimmung jede
organische
Entwicklung des Bundes in der Geburt ersticken mußte, niemals eine Verbesserung staatsrechtlicher Einrichtungen konnte aufkommen lassen, liegt auf der Hand, und es hat denn auch wirklich nie in dem Bundestage an einer verwerfenden Stimme gefehlt, da wo eine Besserung oder Aenderung der Machtverhältnisse angestrebt wurde.
    Weiter sollte der Bundestag seinen Sitz in Frankfurt a. M. haben und Oestreich in demselben den Vorsitz führen; als erstes Geschäft war ihm die Abfassung der Grundgesetze des Bundes; sowie dessen innere organische Einrichtung vorgeschrieben. – Ein anderer Artikel, der gleichfalls den Keim der traurigsten Früchte in sich trug, war derjenige, welcher allen Bundesgliedern das Recht einräumte,
Bündnisse jeder Art
zu schließen, nur sollten sie nicht gegen die Sicherheit des Bundes, oder gegen einzelne Bundesstaaten gerichtet sein. So konnte man also wieder ohne Scheu deutsche Truppen auf auswärtige Schlachtfelder führen und deutsches Blut für fremde Interessen vergießen. Die Bundesglieder unter sich sollten einander nicht bekriegen, sondern ihre Streitigkeiten zum Entscheid vor die hohe Bundesversammlung bringen. –
    Was nun weiter über die
bürgerlichen
Rechte und Freiheiten der Nation bestimmt wurde, ist so dürftig und wenig erschöpfend, daß wir darüber ganz hinweg gehen können, als wichtig nur die Vorschrift bezeichnend, daß die
allerdringlichste
Arbeit der Versammlung darin bestehen sollte, die
Preßfreiheit
zu regeln, wie überhaupt die Gesetze des Vertriebs

Weitere Kostenlose Bücher