Deutsche Geschichte Von 1815-1870
bereits zu spät; Stein legte in demselben die
Souveränetät
der einzelnen Fürsten, die man ihnen bei Beginn des Krieges garantirt hatte, mit vollem Rechte dahin aus: »Man muß ausdrücklich bestimmen, daß die Souveränetät in Deutschland keine
ohnbegränzte
, sondern eine durch
Gesetze
beschränkte sei!« Es war dies eine Bestimmung, die man bei dem entschieden schlechten Willen, der ihr entgegengebracht wurde, jetzt noch allenfalls durch directe Gewalt hätte ausführen können, aber nicht mehr durch papierne Verträge. Des Weiteren verlangte Stein, daß alle deutsche Staaten auf
ewige Zeiten
in einen deutschen Bund zusammentreten sollten, aus dem kein Theilhaber willkührlich ausscheiden dürfe; Oestreich und Preußen, und dies ist der schwächste Punkt des Entwurfs, sollten nur mit einem Theil ihres Gebietes dem Bunde beitreten dürfen, dagegen als
Großmächte
mit demselben ein unlösliches Bündniß schließen, mit der besondern Pflicht, dessen Verfassung und Integrität zu garantiren. – Es war dies eine sehr künstliche Complication und Sie sehen, wie die Achillesferse des Vorschlags von vornherein in dem Verhältnisse lag, welches Preußen und Oestreich unter einander sollte gegeben werden. – Unausbleiblich war es, daß sich gleich bei dem ersten Versuch die deutschen Angelegenheiten zu ordnen, diese vornehmste Schwierigkeit des ganzen Bundes herausstellen mußte. – Dagegen mußte es ein redliches deutsches Herz erfreuen, wie nun weiter in dem Entwurfe wieder einmal
von
dem
natürlichen
Rechte eines jeden Bürgers gesprochen, und die Forderung der sogenannten Grundrechte des Volkes innerhalb der künftigen Verfassung, daran geknüpft war. Auf dem Besitz dieser Grundrechte hatte einst die alte deutsche »Libertät« geruht, diese Grundrechte waren der erste blutige Kampfpreis der französischen Revolution gewesen, und sie waren und sind seit Jahrhunderten das Palladium des englischen Volkes, welches allein von alter Zeit her sie sich zu bewahren gewußt. Was hier davon verlangt wurde, beschränkte sich noch obendrein auf ein sehr bescheidenes Maß. Es waren vornehmlich:
Freizügigkeit, Sicherheit der Person und des Eigenthums, das Recht der Beschwerde, die Freiheit der Presse
und
der Lehre
. – Ein weiterer Artikel betraf die Verpflichtung eines jeden zum Bunde gehörigen Staates, alsobald eine
ständische
Verfassung im Sinne des Constitutionalismus einzuführen, sowie es den Unterthanen war mehrmals feierlich verheißen worden. – Um dann auch den materiellen Interessen gerecht zu werden, war die Ansicht ausgesprochen, man müsse suchen, ein
allgemeines Gesetzbuch, gleiches Münzwesen, Regulirung der Zölle, der Posten
und der
Verkehrsanstalten
herzustellen. Die Aufrechthaltung des gegenseitigen Friedens sollte durch ein
Bundesgericht
, welches etwaige Streitigkeiten der Fürsten unter einander oder solche zwischen Fürst und Volk zu regeln hätte, garantirt, und für den Schutz nach Außen eine
starke
und
kräftige
Militärverfassung in's Leben gerufen werden. – Das Bundesgebiet sollte in sieben Kreise getheilt und über diese Kreisoberste gesetzt sein; zum Sitz der
Bundesversammlung
aber war
Frankfurt
a. M. ausersehen. Man dachte sich dieselbe aus drei Theilen bestehend: erstens, aus einem Directorium, welches Preußen und Oestreich gemeinschaftlich führen sollten, zweitens aus einem Rath der Kreisobersten, welcher die Executivgewalt, die gesandtschaftliche Vertretung nach Außen und die Militärmacht zu leiten habe, endlich drittens, aus dem
Rath der Fürsten
, dem jedoch Stein, wie er es schon in einem früheren Entwurfe ausgesprochen, als viertes Glied
eine Vertretung der Nation
aus den Reihen der künftigen Landstände hervorgehend, wollte
zugefügt
sehen. Ohne Zweifel war eine Repräsentation des Volkes durchaus nothwendig, wenn der Bund sich gesund und lebenskräftig entwickeln sollte, aber man wollte schon jetzt im ersten Augenblick so wenig davon hören, daß bereits in diesem zweiten Entwurf Stein's Gedanke nur noch sehr schwach angedeutet blieb. – Sie sehen, wie in diesen Vorschlägen bereits im Allgemeinen alle diejenigen Forderungen enthalten waren, welche wir erst heute errungen haben und sogar theilweise noch erringen müssen. Man konnte Deutschlands gerechte Wünsche nicht besser und klarer zusammenfassen, als es hier geschehen war, aber die Versammlung in
Wien
zeigte sich wenig gewillt darauf einzugehen.
Ein neuer Entwurf nach dem andern wurde ihr vorgelegt, einer immer
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