Die 111 wichtigsten Fragen im Vorstellungsgespräch
Vorzüge und deren Nutzen zu präsentieren. Natürlich kennen Sie die Mängel in Ihrer Bewerbung und Ihr
Gesprächspartner kennt sie auch. Glauben Sie nicht, dass Punkte, die nicht ausdrücklich angesprochen werden, keine Rolle spielen. Im Gegenteil: Punkte, die nicht angesprochen wurden,
könnenauch nicht entkräftet werden und stellen später oft ein K.o.-Kriterium dar.
96. Aus welchen Gründen sollten wir uns für Sie entscheiden?
– (Schulterzucken) »Puh … na ja, also …«
Anmerkung: Schon zu spät. Ganz egal, wie Ihre Antwort jetzt weitergeht. Sie kann nicht mehr überzeugen. Durch Ihre Körpersprache (das Schulterzucken) haben Sie zum
Ausdruck gebracht, dass Sie auch nicht genau wissen, warum man sich für Sie entscheiden sollte. Doch wenn Sie selbst Ihre Vorzüge nicht kennen und an sich glauben, warum sollte es
dann ein anderer tun?
+ »Ich habe mich für diese Stelle beworben, weil mich das Unternehmen und die beschriebene Aufgabe sehr angesprochen haben. Nachdem wir ausführlich
über den Aufgabenbereich gesprochen haben und ich ein noch besseres Bild über die Anforderungen gewonnen habe, möchte ich an meiner Bewerbung festhalten. Ich bin den Aufgaben
gewachsen und bin sicher, dass ich sehr schnell wertvolle Beiträge zum Unternehmenserfolg leisten kann. In dem einen oder anderen Bereich werde ich sicherlich noch etwas dazulernen und
mich einarbeiten müssen, aber ich bin sicher, dass ich schnell einen guten Kontakt zu den Kollegen aufbauen kann und dort Unterstützung finden werde. Haben Sie schon konkrete
Vorstellungen, wie die Einarbeitung aussehen wird?«
Anmerkung: Es ist wichtig, dass Sie mehr als nur kurze Antworten geben. Sprechen Sie ein paar Sätze am Stück, verwenden Sie eine bildhafte Sprache und bauen Sie Ihre
Vorteile geschickt ein. Wer spricht, lenkt, was der andere denkt. Schaffen Sie Realitäten. Beschreiben Sie Situationen so, wie Sie diese in der Realität sehen.
97. Was unterscheidet Sie von anderen Bewerbern?
– »Dazu müsste ich die anderen Bewerber erst einmal sehen …«
Anmerkung: Sehr lustig und treffend, aber leider haben Sie eine Chance vertan. Die Frage könnte auch lauten »Warum sollen wir uns für Sie entscheiden?« (Siehe
oben.) Sie haben jetzt die wunderbare Gelegenheit, noch einmal Ihre Stärken anzusprechen, diese mit der Stellenausschreibung in Einklang zu bringen und sich als den Top-Kandidaten zu
präsentieren. Dann können Ihnen die anderen ja ohnehin nicht das Wasser reichen, oder? Wenn nicht Sie selbst in der Lage sind, Ihre Vorzüge zu präsentieren, und sich
für einen aussichtsreichen Kandidaten halten, warum sollten das dann andere tun? Ein gesundes Maß an Selbstvertrauen ist durchaus angebracht, aber bitte ohne großspurig oder
arrogant zu wirken!
+ »Ich habe mittlerweile einen sehr guten Überblick über die Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle bekommen und ich glaube, dass ich ebenfalls
einen guten Eindruck davon gewinnen konnte, wie die ideale Besetzung aussieht. Lassen Sie mich drei wesentliche Punkte herausgreifen …«
Den Nutzen herausstellen
Anmerkung: Führen Sie Ihre Berufserfahrung und Ihre Stärken an. Machen Sie deutlich, welchen Nutzen der neue Arbeitgeber von Ihren Kompetenzen hat und dass er einen Fehler
machen würde, wenn er sich gegen Sie entscheidet. Um dies zu erreichen, müssen Sie Ihre Vorteile in die Sprache und das Umfeld Ihres Gesprächspartners übertragen. »Ich
bin belastbar, flexibel und teamorientiert« hört sich zwar gut an, in Wirklichkeit sagt das aber zunächst gar nichts aus.
98. Wann könnten Sie bei uns anfangen?
– »Zum 1. November. Ich habe allerdings Anfang Dezember eine Woche Skiurlaub mit meiner Familie gebucht. Es wäre mir sehr wichtig, dass ich den
Urlaub trotzdem nehmen dürfte. Ich weiß, das ist in der Probezeit unüblich, aber es ist schon alles gebucht und die Kinder freuen sich so.«
Anmerkung: Nein, bitte nicht! Wenn Ihnen die Frage nach dem Eintrittstermin gestellt wird, dann ist das ein wirklich gutes Zeichen. Man interessiert sich nur
für Ihren Eintrittstermin, wenn man sich auch ernsthaft für Sie interessiert. Erschreckend häufig fragen die Klienten in unseren Beratungsgesprächen, ob sie ihren gebuchten
Urlaub beim neuen Arbeitgeber erklären beziehungsweise beantragen sollen. Die Antwort lautet schlicht und ergreifend »Nein«. Das geht nicht. Ganz egal wie nett Sie die Frage
formulieren. Wenn Sie diesen Job
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