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Die 111 wichtigsten Fragen im Vorstellungsgespräch

Die 111 wichtigsten Fragen im Vorstellungsgespräch

Titel: Die 111 wichtigsten Fragen im Vorstellungsgespräch Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Carolin Lüdemann
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Denken Sie nur daran, was Kinder werden wollen: Krankenschwester, Astronaut, Profisportler oder Tierarzt
     lagen doch sicher schon mal in greifbarer Nähe, oder?
    +  »Wenn Sie mich so fragen … wenn alles möglich wäre, dann wäre ich gern Balletttänzerin geworden oder Pianistin. Ich habe als
     Kind jahrelang Klavierunterricht gehabt. Zwar wusste ich das damals nicht so richtig zu schätzen und war sehr oft auch alles andere begeistert davon, Klavier üben zu müssen.
     Heute bin ich zwar keine sonderlich gute Spielerin, aber ich mag klassische Musik sehr, besuche regelmäßig Konzerte undweiß viel besser zu
     schätzen, was es bedeutet, die Finger fehlerfrei und exzellent über die Tasten fliegen zu lassen …«
    Anmerkung: Kritisch wird es erst dann, wenn Sie beispielsweise angeben, am liebsten Psychologie studiert zu haben, der Abinotenschnitt dafür aber leider nicht gereicht
     hat … Dann sieht es so aus, als wäre Ihre BWL-Studium leider nur zweite Wahl gewesen!
    Rund um das Thema Gehalt
    102. Welche Gehaltsvorstellungen haben Sie?
    –  »60.000 Euro im Jahr. Ich habe mich erkundigt, das ist ein marktübliches Gehalt.«
    Anmerkung: Und jetzt? Wie soll der Personaler jetzt reagieren? Sind wir auf dem Bazar und er wirft jetzt ebenfalls eine Summe ins Rennen und man einigt sich dann irgendwo in der
     Mitte? Die Aussage zum Gehalt muss sympathisch präsentiert und nicht womöglich noch mit einem kampfeslustigen Blick kombiniert werden. Den meisten Menschen fällt es schwer,
     über Geld zu reden. Sie poltern dann schnell einen Satz heraus und warten ab, wie der andere reagiert. Keine erfolgversprechende Methode.
    Verbauen Sie sich keinen »Nachschlag« nach oben!
    –  »Ich habe mir im Vorfeld viele Gedanken über die Anforderungen an diese Stelle gemacht. Nachdem wir sehr ausführlich über die Aufgaben
     gesprochen haben, habe ich ein noch klareres Bild gewonnen und ich bin sicher, dass ich den Anforderungen gewachsen bin. Meine Gehaltsvorstellung liegt zwischen 52.000 und 56.000 Euro
     Jahreseinkommen. Ich weiß, dass das viel Geld ist. Ich bin aber auch bereit, mich daran messen zu lassen.«
    Anmerkung: Der Spruch »Über Geld spricht man nicht« gilt bestimmt nicht für das Vorstellungsgespräch. Wichtig ist, dass Sie nicht nur ein paar Zahlen in den
     Raum stellen und dannabwarten, wie der Personaler darauf reagiert. Hier geben Sie einen sehr groben und großzügigen Gehaltsrahmen an. Was machen Sie, wenn der
     Interviewer sich dann an der niedrigsten Zahl orientiert? Mit dieser Antwort verbauen Sie sich sämtliche Verhandlungsmöglichkeiten und ein »Nachschlag« nach oben ist
     ausgeschlossen.
    +  »Ich habe mir im Vorfeld viele Gedanken über die Anforderungen an diese Stelle gemacht. Nachdem wir sehr ausführlich über die Aufgaben
     gesprochen haben, habe ich ein noch klareres Bild gewonnen und ich bin sicher, dass ich den Anforderungen gewachsen bin. Meine Gehaltsvorstellung liegt bei 54.000 Euro Jahreseinkommen. Ich
     weiß, dass das viel Geld ist. Ich bin aber auch bereit, mich daran messen zu lassen.«
    Anmerkung: Wir empfehlen Ihnen eine klare Ansage und eine konkrete Gehaltsforderung! Untermauern Sie Ihre Vorstellungen, indem Sie die verantwortungsvolle Position wiederholen, die
     das Gehalt rechtfertigt, und machen Sie deutlich, dass Sie sich an den Anforderungen gern messen lassen. Diese Antwort passt im Übrigen auf nahezu jede Frage zum Gehaltswunsch. Wichtig
     ist, dass Sie nicht im ersten Satz eine Summe nennen und danach in Schweigen verfallen. Führen Sie stattdessen zuerst aus, welche Anforderungen und Aufgaben mit der Stelle einhergehen und
     dass Sie bereit sind, Ihren Gehaltsansprüchen gerecht zu werden.
    Souveräner Umgang mit unerlaubten Fragen
    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
    Im Vorstellungsgespräch sind grundsätzlich alle Fragen unzulässig, die den Privatbereich des Bewerbers betreffen und nichts mit der eigentlichen Aufgabe zu tun haben. Hintergrund
ist der Schutz des Persönlichkeitsrechts und das Recht auf Gleichbehandlung. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf niemand aufgrund seiner ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, der Religion,der Weltanschauung, der sexuellen Identität, einer Behinderung oder aufgrund des Alters benachteiligt werden. Wer nun allerdings glaubt, dass
deshalb von keinem Personaler mehr die Klassiker-Frage »Sind Sie schwanger?« gestellt wird, liegt mit dieser Einschätzung falsch. Ob aus Unwissenheit

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