Die 111 wichtigsten Fragen im Vorstellungsgespräch
des Personalers oder aufgrund
von besonderem Interesse an Ihrer Person – rechnen Sie besser mit unerlaubten Fragen und überlegen Sie sich vorab genau, wie Sie damit umgehen möchten. Offiziell dürfen
Sie auf diese Fragen mit einer Notlüge reagieren oder die Antwort verweigern.
103. Gehören Sie einer Partei an?
– »Ja, es ist heutzutage doch wichtig, sich zu engagieren. Gerade wo so viele jüngere Leute sich nicht mehr für die Politik
interessieren.«
Anmerkung: Klar ist, dass diese Frage grundsätzlich zu den unerlaubten Fragen in einem Vorstellungsgespräch gehört, sofern kein unmittelbarer Zusammenhang zur
ausgeschriebenen Stelle besteht. Sie sollten sich überlegen, ob Sie überhaupt irgendwo arbeiten wollen, wo Ihnen von vornherein unerlaubte Fragen gestellt werden.
+ »Bitte entschuldigen Sie, ich habe Ihre Frage noch nicht richtig verstanden. Oder besser gesagt ist mir noch nicht klar, inwiefern ein solches Engagement
Auswirkungen auf die Aufgabe haben sollte. Ich finde Engagement durchaus wichtig, aber das muss ja nicht zwingend politisch sein. Meine Frau und ich unterstützen zum Beispiel die
›Tafel‹, das ist ein tolles Projekt. Kennen Sie das? Dort …«
104. Sind Sie Mitglied des Betriebsrats?
+ »Bitte entschuldigen Sie, ich habe Ihre Frage noch nicht richtig verstanden. Oder besser gesagt ist mir noch nicht klar geworden, warum das für die
ausgeschriebene Stelle von Bedeutung ist!?«
Anmerkung: Diese Frage ist ebenfalls generell unzulässig. Meist wird es Ihnen nicht zum Nachteil gereichen, wenn Sie nicht Mitglied des Betriebsrats sind.
Wenn Sie wollen, können Sie das dann durchaus sagen.
105. Was haben Sie bei Ihrer früheren Anstellung verdient?
– »Hier ist meine Gehaltsabrechnung. Es sind genau 50.000 Euro im Jahr gewesen.«
Nicht gestattet!
Anmerkung: Frühere Vergütungen sind nur dann berechtigterweise fragwürdig, wenn die Vergütung Rückschlüsse auf die damit einhergehende Verantwortung
zulässt und diese für die neue Position von Bedeutung ist. Ansonsten ist es nicht gestattet, nach dem früheren Verdienst zu fragen, und Ihre Gehaltsabrechnung präsentieren
Sie ohnehin nicht!
106. Möchten Sie in der nächsten Zeit eine Familie gründen?
– »Darauf möchte ich nicht antworten.«
Anmerkung: Die Frage ist, ob Sie sich einen Gefallen tun, den Personaler damit zu konfrontieren, dass er Ihnen eine unzulässige Frage gestellt hat, die Antwort zu verweigern oder
schlichtweg zu lügen. Sie wissen, dass solche Fragen vorkommen, und können vorher überlegen, wie Sie damit umgehen wollen. Grundsätzlich stecken auch in diesen unerlaubten
Fragen Chancen für den Bewerber. Wird ein Mann (unerlaubterweise) gefragt, ob er Familie hat, kann er mit einem »Nein« ins Schleudern kommen, weil mit dieser Antwort mangelnde
Verantwortungsbereitschaft verknüpft wird. Besser ist eine ausweichende Antwort, die Ihren Gesprächspartner zufriedenstellt und Ihnen keine Steine in den Weg legt.
+ »Mein Mann und ich sind uns einig, dass wir beide jetzt, so frisch nach dem Studium, erst einmal beruflich Fuß fassen wollen. Grundsätzlich haben
wir eine gleichberechtigte Auffassung von Partnerschaft und Familie und daher steht es uns beiden jetzt erst einmal zu, nach dem Studium zu arbeiten unduns etwas
aufzubauen. Auf lange Sicht könnte eine Familiengründung zwar durchaus denkbar sein, das ist aber definitiv kein Thema in den kommenden fünf Jahren. Dafür fühlen wir
uns noch viel zu jung.«
Authentisch und glaubhaft antworten
Anmerkung: Es gibt so viele Frauen, die im Vorstellungsgespräch angeben, dass Kinder kein Thema sind. Nicht jetzt und auch nicht in Zukunft. Das kann gar nicht immer der Wahrheit
entsprechen, muss es in diesem Fall ja auch nicht. Bedenken Sie jedoch, dass Sie authentisch und glaubhaft sein müssen, um im Job-Interview zu überzeugen. Ein saloppes Beispiel: Wenn
eine angehende Kindergärtnerin erzählt, sie wolle selbst auf gar keinen Fall Kinder, so ist das unter Umständen nicht sehr überzeugend oder zumindest fragwürdig
… Tatsache ist: Viele Personaler können sich Fragen nach Kinderplänen nicht verkneifen, obwohl kein Zusammenhang mit der zu besetzenden Stelle besteht und die Frage daher
unzulässig ist. Der Bewerber hat dann das Recht, zu lügen oder nicht zu antworten. Generell unzulässig sind Fragen nach
privaten Plänen (zum Beispiel Heirat,
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