Die Frau und der Sozialismus: Erweiterte Ausgabe (German Edition)
Recht an, die Töchter des Volkes zu verführen, und lassen sie dann im Stiche. Nur zu leicht fallen die leicht vertrauenden, lebens- und erfahrungsunkundigen, meist freud- und freundlosen Töchter des Volkes der Verführung zum Opfer, die sich ihnen in glänzender, einschmeichelnder Gestalt naht. Enttäuschungen und Jammer und schließlich Verbrechen sind die Folge. Unter 2.060.973 im Jahre 1907 in Deutschland geborenen Kindern waren 179.178 unehelich geboren. Man stelle sich das Maß von Sorge und Herzeleid vor, das einem großen Teil dieser Mütter die Geburt ihres unehelichen Kindes bereitet, auch wenn man annimmt, daß später ein Teil dieser Kinder durch ihre Väter legitimiert wird. Die Frauenselbstmorde und Kindermorde sind vielfach in der Not und dem Elend verlassener Frauen zu suchen. Die Gerichtsverhandlungen wegen Kindsmorden geben darüber ein düsteres, lehrreiches Bild. So wurde im Herbst 1894 vom Schwurgericht in Krems (Niederösterreich) ein junges Mädchen, das acht Tage nach seiner Entbindung aus der Entbindungsanstalt in Wien mit seinem Kinde mittellos auf die Straße gestellt worden war und dieses in seiner Verzweiflung tötete, zum Tode mit dem Strange verurteilt . Von dem Schuft von Vater vernahm man nichts. Und im Frühjahr 1899 wurde aus Posen gemeldet: "Unter der Anklage des Mordes stand am Montag die 22jährige Arbeiterin Katharina Gorbacki aus Alexanderruh bei Neustadt a. W. vor dem Schwurgericht zu Posen . Die Angeklagte war in den Jahren 1897 und 1898 bei dem Probst Merkel in Neustadt bedienstet . Aus dem intimen Umgang mit jenem genas sie im Juni vorigen Jahres eines Mädchens, das bei Verwandten in Pflege gegeben wurde. Der Probst zahlte die beiden ersten Monate je 7½ Mark Kostgeld für das Kind, wollte aber anscheinend weitere Aufwendungen nicht machen, wenigstens stellte es die Gorbacki so dar. Da diese für das Kind die Wäsche waschen mußte, auch Ausgaben hatte, beschloß sie, das Kind zu beseitigen . Eines Sonntags im September vorigen Jahres erstickte sie das Kind in einem Kissen. Die Geschworenen erklärten sie der vorsätzlichen Tötung ohne Überlegung für schuldig und billigten mildernde Umstände zu . Der Staatsanwalt beantragte die höchste Strafe von fünf Jahren Gefängnis . Der Gerichtshof erkannte wegen Totschlags auf drei Jahre Gefängnis." So greift das verführte, schmählich verlassene, in Verzweiflung und Schande hilflos gestoßene Weib zum Äußersten, es tötet seine Leibesfrucht, wird prozessiert und erhält Zuchthaus oder wird mit dem Tode bestraft. Der gewissenlose eigentliche Mörder – geht straflos aus, er heiratet vielleicht kurz darauf die Tochter einer "honetten, rechtschaffenen" Familie und wird ein sehr geehrter und frommer Mann. Es läuft mancher in Ehren und Würden umher, der in solcher Weise seine Ehre und sein Gewissen besudelte. Hätten die Frauen ein Wort in der Gesetzgebung mitzusprechen, in dieser Richtung würde manches anders. Offenbar werden viele Kindesmorde gar nicht entdeckt. Ende Juli 1899 wurde in Frankenthal a. Rh. ein Dienstmädchen unter Anklage gestellt, ihr neugeborenes uneheliches Kind im Rhein ertränkt zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte sämtliche Polizeibehörden von Ludwigshafen rheinabwärts bis an die holländische Grenze auf, zu berichten, ob innerhalb einer bestimmten Zeit eine Kindesleiche gelandet sei. Das überraschende Resultat dieser Aufforderung war, daß die Behörden in der betreffenden Zeit nicht weniger als 38 Kindesleichen, die aus dem Rhein gezogen worden waren, meldeten, deren Mütter aber bis dahin nicht ermittelt werden konnten.
Am grausamsten verfährt, wie schon erwähnt, die französische Gesetzgebung, welche die Frage nach der Vaterschaft verbietet, dafür aber die Findelhäuser gründete. Der bezügliche Beschluß des Konventes vom 28. Juni 1793 lautet: "La nation se charge de l'éducation physique et morale des enfants abandonnés. Désormais, ils seronts designés sous le seul nom d'orphelins. Aucune autre qualification ne sera permis." (Die physische und moralische Erziehung der verlassenen Kinder ist Sache der Nation. Sie werden von Stund an unter dem einzigen Namen Waisen bezeichnet werden. Keine andere Bezeichnung ist erlaubt.) Das war für die Männerwelt sehr bequem, die damit die Verpflichtung des einzelnen auf die Gesamtheit abwälzte, um ihn öffentlich und vor seiner Frau nicht bloßzustellen. Man errichtete Landeswaisen- und Findelhäuser. Die Zahl der Waisen
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