Die fünfhundert Millionen der Begum
und dessen Mobiliar aus sechs Stühlen, einem dunklen Tische, unzähligen grünen Pappbänden und einem ungeheuren Adreßbuche bestand. Vor dem Tische saßen zwei junge Leute welche eben dabei waren, ihr aus Brot und Käse bestehendes Frühstück – die gewöhnliche Mahlzeit im Reiche der Schreiber – zu verzehren.
»Ich komme hier recht zu den Herren Billows, Green und Sharp? fragte der Professor mit demselben Tone, mit dem er etwa sein Essen bestellte.
– Mister Sharp ist in seinem Cabinet. – Ihr Name? Und welche Angelegenheit?
– Professor Schultze aus Jena, Langevol’sche Erbschaftssache.«
Der junge Mann meldete diese Auskunft durch ein Sprachrohr weiter und erhielt auf dem nämlichen Wege eine Antwort, die er sich freilich hütete, laut zu wiederholen. Man konnte dieselbe etwa übersetzen:
»Zum Teufel mit der Langevol’schen Erbschaftssache! Wiederum ein Narr, welcher Ansprüche zu haben glaubt!«
Antwort des jungen Mannes:
»Es ist ein Herr von »respectabler« Erscheinung. Er macht keinen besonders angenehmen Eindruck, gehört aber offenbar nicht zu den gewöhnlichen Leuten.«
Ein weiterer mysteriöser Ausruf.
»Und er kommt aus Deutschland?
– So sagt er wenigstens.«
Durch das Sprachrohr zitterte ein Seufzer.
»Lassen Sie ihn herauskommen.«
– Zwei Treppen hoch, die Thür gerade aus!« wendete sich der junge Mann nun an Herrn Schultze, indem er ihm den Weg andeutete.
Der Professor verschwand in einem inneren Gange, kletterte zwei Treppen hinauf und stand bald vor einer gepolsterten Thür, an der der Name des Mister Sharp sich in schwarzen Buchstaben von einem Messingschilde abhob.
Der Bezeichnete saß vor einem großen Mahagoni-Schreibtische in einem gewöhnlich ausgestatteten Zimmer mit wollenen Teppichen, lederüberzogenen Stühlen und gewaltigen Actienfascikeln. Er erhob sich kaum in seinem Armstuhl und schien, nach der gewöhnlichen höflichen Methode der meisten Bureaumenschen, fünf Minuten eifrigst mit dem Durchblättern des größten Actenpackets beschäftigt, um zu zeigen, wie sehr seine Thätigkeit beansprucht sei. Endlich geruhte er, sich an Professor Schultze zu wenden, der neben ihm Platz genommen hatte.
Durch das Sprachrohr zitterte ein Seufzer. (S. 39.,
»Ich bitte, mein Herr, begann er, mir möglichst kurz auseinander zu setzen, was Sie zu mir führt. Meine Zeit ist außerordentlich beschränkt und ich bin nur im Stande, Ihnen wenig Minuten zu widmen.«
Der Professor lächelte ziemlich gleichgiltig und bewies jenem dadurch, daß ein solcher Empfang auf ihn gar keinen imponirenden Eindruck hervorbringe.
Hurray!… Rule Britannia. (S 48.)
»Vielleicht werden Sie noch einige Minuten zugeben, wenn Sie erst wissen, was mich hierherführt.
– So sprechen Sie, mein Herr.
– Es betrifft den Nachlaß Jean Jacques Langevol’s aus Bar-le-Duc und ich bin der Enkel von dessen älterer Schwester, Therese Langevol, vermählt im Jahre 1792 mit meinem Großvater, Martin Schultze, früherem Wundarzt der Armee von Braunschweig und verstorben im Jahre 1814. Ich besitze selbst noch drei von meinem Großonkel an seine Schwester gerichtete Briefe und verschiedene Nachrichten über seinen Marsch in die Heimat nach der Schlacht bei Jena, ohne jetzt hier der anderen amtlichen Urfunden zu erwähnen, welche meine directe Abstammung bescheinigen.«
Wir brauchen dem Professor Schultze nicht weiter zu folgen in den Aufklärungen, welche er Mr. Sharp gab. Er wurde dabei, ganz gegen seine Gewohnheit, fast weitschweifig und schien sich über dieses Thema gar nicht erschöpfen zu können. Ihm lag nämlich vor Allem daran, Mr. Sharp, als einen Engländer, von der Nothwendigkeit zu überzeugen, der germanischen Race den Vorrang vor allen übrigen zu bewahren. Wenn er überhaupt den Gedanken hegte, seine Ansprüche auf diesen Nachlaß geltend zu machen, so geschah das nur, um ihn jenen französischen Händen zu entreißen, die davon leicht ungeeigneten Gebrauch machen konnten!… Worin er seinen Gegner in erster Reihe bekämpfte, das war vor Allem dessen Nationalität!… Einem Deutschen gegenüber würde er jedenfalls Verzicht leisten u.s.w., u.s.w. Die Befürchtung aber, daß ein angeblicher Gelehrter, ein Franzose, jenes gewaltige Capital zur Unterstützung französischer Ideen verwenden könne, brachte ihn aus Rand und Band und legte ihm die Pflicht auf, seine Rechte bis zum Aeußersten geltend zu machen.
Auf den ersten Blick erschien diese Ideenverbindung zwischen der
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