Die Gebrüder Kip
Verurteilung, das Rad einer Mühle eine gewisse Zeit lang zu drehen, ferner Zwangsarbeiten am Tage und Einzelhaft in der Nacht, schwerere Zwangsarbeit beim Wegebau, Zwangsarbeit unter der Rotte der Gefesselten und Verschickung nach der Strafanstalt von Port-Arthur.
Bezüglich der letzterwähnten Anstalt ist daran zu erinnern, daß schon 1768 eine Strafanstalt nach der Insel Norfolk verlegt worden war, nach derselben Insel, wo Karl und Pieter Kip, die Schiffbrüchigen von der »Wilhelmina«, vom »James-Cook« aufgenommen worden waren. Seit 1805 hatte die Regierung diese aber wieder aufgelassen, weil es wegen Mangels jedes Hafens gar zu schwierig war, an der Insel zu landen. Später wurde diese aber doch noch einmal zum Sitze einer Strafkolonie, nach der die Verwaltungen von Tasmanien und Neusüdwales die gefährlichsten Verbrecher überführen ließen. Noch später, 1842, wurde sie gänzlich aufgegeben und durch Port-Arthur 1 ersetzt.
Tasmanien besaß also einmal, neben dem Bagno von Hobart-Town, eine zweite Strafanstalt, auf deren Lage wir hier etwas näher eingehen müssen.
Die an ihrem südlichen Teile durch die Storm-Bai tief eingeschnittene große Insel wird nach Westen zu von einer sehr zerrissenen Küste begrenzt, durch die der Derwent abfließt, an dessen rechtem Ufer sich Hobart-Town erhebt. Im Osten hat sie als Grenze die Halbinsel Tasman, die an der anderen Seite von den Wogen des Großen Ozeans gepeitscht wird, und diese Halbinsel ist wieder durch eine sehr schmale Landzunge mit der Halbinsel Forrestier verbunden, welche mittels eines Landstreifens selbst mit dem Bezirke Panbroke zusammenhängt. Im Süden springen nach dem offenen Meere hinaus die spitzen Landvorsprünge des Südwestkaps und des Kaps Pillar weit hervor.
Von dem Isthmus, der die Halbinseln Forrestier und Tasman verbindet, rechnet man bis zum Kap Pillar ungefähr sechs Meilen (9 1 / 2 km), und in einer kleinen Bai dieser südlichen Küstenstrecke wurde die Strafanstalt Port-Arthur angelegt.
Die Halbinsel Tasman ist mit dichten, düsteren Waldungen bedeckt, die sehr reich an Holzarten sind, welche sich zum Schiffbau eignen, und unter anderen eine harte Holzart aufweisen, die das Aussehen und die Eigenschaften des so geschätzten Teakholzes hat. Viele dieser, schon hundert Jahre alten Bäume erkennt man an ihrem riesigen Stamme, der keinerlei Seitenäste zeigt und dessen Belaubung nur den obersten Wipfel schmückt.
Die kleine Stadt Port-Arthur baut sich amphitheatralisch auf einem Hügel im Hintergrunde der Bai auf, und ihr mit einem Landungskai ausgestatteter und durch die Anhöhen der Umgebung geschützter Hafen bietet volle Sicherheit allen Schiffen, die durch furchtbare Windstöße aus Nordwesten am Einlaufen in die Storm-Bai nicht selten verhindert werden. Übrigens treffen andere als solche, die die Strafanstalt mit allem Notwendigen versorgen, nur selten hier ein. Das erklärt man mit dem noch unentwickelten Handelsverkehr in diesem Hafen, dem jedoch eine gedeihlichere Entwicklung gewiß bevorsteht, wenn er seine jetzige Bestimmung (als Sitz einer Verbrecherkolonie) einmal verliert.
Die Bevölkerung von Port-Arthur zeigt auch eine ganz eigene Zusammensetzung: aus Staatsbeamten, Polizisten und zwei Kompagnien Soldaten. Dieses unter dem Oberbefehl eines Kapitän-Kommandanten stehende Personal hat die Verwaltung und die Bewachung der Strafanstalt zu besorgen. Der oberste Beamte, der Kapitän Skirtle, der in Port-Arthur seinen Sitz hat, wohnte damals in einem hübschen Hause auf einer kleinen Anhöhe am Ufer, die einen weiten Ausblick auf das Meer gestattete.
In jener Zeit umfaßte die Anstalt zwei Abteilungen, die zwei Arten sehr verschiedener Sträflinge enthielten.
Die erste lag von der Einfahrt zum Hafen aus zur Linken. Ihr Name Point-Puer wies schon darauf hin, daß sie für jüngere Sträflinge bestimmt war; sie barg mehrere hundert Kinder und junge Leute zwischen zwölf und achtzehn Jahren. Ost wegen eigentlich ziemlich geringfügiger Vergehen deportiert, bewohnen sie Holzbauten, die als Arbeits-und Schlafsäle errichtet sind. Hier bemüht man sich, sie wieder zu bessern, teils durch geregelte Tätigkeit und teils durch belehrenden und erziehenden Unterricht, dem, soweit es die religiöse Beeinflussung betrifft, ein besonderer Geistlicher vorsteht. Tatsächlich scheiden sie aus der Strafanstalt zuweilen auch als gute Handwerker, meist als Schuhmacher, Tischler, Zimmerleute oder als Vertreter anderer Handwerke, die sich ihr
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