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Die Giftköchin

Die Giftköchin

Titel: Die Giftköchin Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Arto Paasilinna
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Leben ihm noch geben? Als er jünger gewesen war, hatte er geglaubt, leicht mit allem fertigzuwerden, indem er einfach in den Tag hi n einlebte, doch nun drückte ihn bereits sein Alter von dreißig Jahren. Es war höchste Zeit, sich aufzuraffen und gewinnbringendere und überlegtere Coups zu sta r ten als früher. Der ewige Geldmangel war belastend, er mußte da endlich herauskommen.
    Kauko Nyyssönen begann, über ein größeres und lo h nenderes Verbrechen nachzudenken. Welche Möglic h keiten hätte er zum Beispiel, eine Bank auszurauben? Rentierte sich so etwas? Nein, Kauko wußte es. Man erbeutete unter Einsatz seines Lebens vielleicht ein paar Tausend Finnmark. Die Wahrscheinlichkeit, daß man geschnappt würde, war hingegen ziemlich groß.
    Wirtschaftsverbrechen wären der einzige Weg aus der Sackgasse. Man müßte eine Firma gründen, zum Be i spiel auf Kredit Bagger kaufen und diese dann wieder verkaufen, ordentlich bescheißen, die Sozialversich e rungsabgaben und die Voraussteuern einfach nicht bezahlen, herumreisen und seine Spuren verwischen, ein paar saftige Konkurse hinlegen.
    Kauko Nyyssönen spürte, daß er trotzdem nicht das Zeug zum Betrüger großen Stils hatte. Er hatte seine r zeit keinerlei Ausbildung gemacht. Die Sache wäre schon anders, wenn er wenigstens Volkswirt wäre. Betrug mit Urkunden und kleinen Firmen verlangte ökonomische Grundkenntnisse und außerdem Bezi e hungen.
    Kauko Nyyssönen kannte keinen einzigen wirklichen Ganoven aus der Geschäftswelt, der ihm den Start erleichtern und ihm Ratschläge geben könnte, wie der Staat zu betrügen sei. Er hatte nicht einmal einen o r dentlichen Wohnsitz. Wenn man eine Firma gründete, brauchte diese einen Sitz und eine Adresse, ein Pos t schließfach genügte heutzutage nicht für einen großa n gelegten Schwindel. Außerdem brauchte man Anfang s kapital, allein an Firmenkapital wurden fünfzehnta u send Finnmark verlangt. Kauko Nyyssönen würde ni r gendwo einen Bankkredit bekommen, und keiner seiner Kumpels war finanziell so gestellt, daß er ihm mehr als einen Hunderter leihen konnte. Schon das Einstiegsk a pital müßte er sich durch einen Raub beschaffen.
    Alles in allem war Finnland das gelobte Land der Bo s se. Ein kleiner krimineller Unternehmer der unteren Ebene erhielt nicht einmal die Gelegenheit, seine Fähi g keiten bei wirklichen Wirtschaftsverbrechen zu erpr o ben, er mußte sich mit Diebstahl und Körperverletzung, mit läppischem Raub begnügen. Die größten Coups übernahmen die Bosse, schaufelten das Geld aus der Staatskasse in den eigenen Beutel und verpraßten es dann im Ausland.
    Kauko Nyyssönen spürte das ganze Gewicht der Kla s sengesellschaft schwer auf seinen Schultern. Es depr i mierte ihn, nahm ihm die Energie. Am liebsten hätte er alle Pläne für neue Coups beiseite geschoben und sich sinnlos betrunken, wäre nachts auf die Straße gegangen und hätte den erstbesten Menschen, der ihm begegnete, erwürgt.
    Eine Weile droschen die drei mürrisch Karten. Dann erinnerte sich Jari Fagerström wieder an Linnea R a vaska und meinte:
    »Eigentlich müßte man die Alte umbringen.«
    Pertti Lahtela unterstützte den Gedanken eifrig. Ka u ko sollte sich endlich aufraffen und sich die Sache mit seiner Tante ernsthafter überlegen. Die Hütte in Harm i sto ließe sich leicht verkaufen, und für das Geld könnte man zum Beispiel einen Mercedes anschaffen. Es würde Spaß machen, zur Abwechslung mal richtig mit dem eigenen Auto zu fahren. Aber jetzt, da Linnea am Leben war, faulte das Haus nur nutzlos vor sich hin.
    Kauko Nyyssönen legte die Karten aus der Hand. Er gab zu, daß er schon viele Male ernsthaft über die Sache nachgedacht hatte. Jetzt besaß er ja das Testament, nicht wahr. Die Freunde sollten aber trotzdem eines bedenken: Würde man geschnappt, fiele das Urteil gleich hoch aus, ungeachtet, ob man einen jungen oder einen uralten Menschen getötet hatte. An sich völlig ungerecht, wie Kake fand. Die Sanktionen für Tötung s delikte sollten seiner Meinung nach gerecht abgestuft werden, und zwar so, daß die voraussichtlichen restl i chen Lebensjahre des Opfers die Länge der Haft b e stimmten. Also, wenn einer ein Baby umbrachte, das vielleicht noch siebzig Jahre gelebt hätte, wäre es ang e messen, wenn er dafür zehn Jahre oder noch länger Knast kriegte. Murkste man dagegen eine alte Schachtel ab, wäre eine Geldstrafe ausreichend, denn der Schaden für die Tote wäre nicht nennenswert.
    Kake

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