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Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian

Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian

Titel: Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Heinz Bellen
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durch
parsimonia
des Ausdrucks eine Prägnanz, die nicht mehr überboten werden konnte. Papinian galt dementsprechend schon bald als
vir prudentissimus
(Cod. Iust. 5, 71, 14). Auch Paulus schrieb ›Quaestiones‹ (26 Bücher) und ›Responsa‹ (23 Bücher), aber größere Wirkung erzielte
     er mit seinem Kommentar ›Ad edictum‹ (80 Bücher) und dem zu den ›Iuris civilis libri tres‹ des Masurius Sabinus (vgl. oben
     S. 45): ›Ad Sabinum‹ (16 Bücher). Den gleichen Gegenständen verdankte auch Ulpian seinen Ruf. Sein Ediktskommentar zählte
     83 Bücher, der zum Zivilrecht des Sabinus 51. Das Œuvre eines jeden der drei Juristen umfaßte darüber hinaus eine Vielzahl
     anderer Titel, aus denen sich z. T. berühmte Formulierungen erhalten haben, allen voran Ulpians Definition der
iustitia
: „Gerechtigkeit ist der feste und fortdauernde Wille, jedem sein Recht zu gewähren“
( Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi
, Dig. 1, 1, 10 pr.). Die Severerzeit brachte eine Gattung von Juristenschriften hervor, deren Zweck darin bestand, den Kompetenzbereich
     bestimmter Ämter darzulegen und dadurch dem Amtsinhaber seine Arbeit zu erleichtern. Sowohl Paulus als auch Ulpian schrieben
libri de officio consulis, proconsulis, praefecti urbi, praefecti vigilum
. Sie entsprachen damit der seit Septimius Severus verstärkt sich bemerkbar machenden Tendenz zur Systematisierung der Staatsverwaltung,
     wie sie z. B. in der Abgrenzung der Jurisdiktionsbezirke des
praefectus urbi
und des
praefectus praetorio
beim 100. Meilenstein hervortrat (Dig. 1, 12, 1, 4). Die Maßnahme war Teil eines systematischen Vorgehens gegen die Sklavenflucht,
     die Septimius Severus u. a. dadurch zu bekämpfen suchte, daß er die Aufnahme flüchtiger Sklaven durch fremde Herren
( plagium
) als Kapitalverbrechen deklarierte (Dig. 48, 15, 1) und entsprechend schwere Strafen festsetzte. Als Gerichte bestimmte er
     die des
praefectus urbi
und des
praefectus praetorio
für Rom bzw. Italien, die der Statthalter für die Provinzen.

Hinsichtlich der Lebensmittelversorgung Roms dehnte Septimius Severus die Aktivität des Staates von der Getreide- auf die
     Fleischzufuhr aus. Der ohnehin mit der Aufsicht über den Schweinemarkt (Forum Suarium im Norden der Stadt) befaßte
praefectus urbi
erhielt nun die Verantwortung für das ausreichende Vorhandensein von Fleisch auf dem Markt. Damit fiel ihm die Aufgabe zu,
     mit den Vieh-, vor allem den Schweinehändlern
( suarii
) Italiens zu kontrahieren und ihnen gegen die Verpflichtung einer bestimmten |182| Liefermenge die Vorteile zu verbriefen, welche denjenigen zukam, die sich an der Lebensmittelversorgung Roms beteiligten (oben
     S. 40. 143); die Befreiung von der Steuerpflicht in den Heimatstädten
( immunitas
) war das beliebteste dieser Privilegien (Font. iur. Rom. anteiust. II 510). Dank für die empfangenen Wohltaten statteten
     die Rinderhändler
( boarii
) und Geldwechsler
( argentarii
) vom Forum Boarium (beim Pons Sublicius) dem Kaiser persönlich ab: sie errichteten ihm und seiner Familie den noch heute
     (bei der Kirche S. Giorgio in Velabro) vorhandenen Ehrenbogen (Corp. Inscr. Lat. VI 1335).

Eine besondere Erwähnung verdient im Zusammenhang mit der von Septimius Severus durchgeführten Revision der Staatsverwaltung
     die Tatsache, daß unter ihm und seinen Nachfolgern die Zahl der mit Rittern besetzten Stellen (vgl. oben S. 130) die der senatorischen
     Ämter nicht nur erreichte, sondern sogar überflügelte (Gra phik : G. Alföldy, Chiron 11, 1981, S. 213). Das neue zahlenmäßige Verhältnis zwischen Rittern und Senatoren in den Spitzenfunktionen
     des Staates bedeutete indes keine Einbuße des Senatorenstandes an Macht und Prestige, sondern führte lediglich zu einer Ausweitung
     der römischen Führungsschicht insgesamt. Einen Aderlaß aber mußte der Senatorenstand doch hinnehmen: Im Jahre 197 nach dem
     Ende des Bürgerkrieges gegen Clodius Albinus ging Septimius Severus rigoros gegen die senatorischen Anhänger des Usurpators
     vor. 29 Senatoren wurden hingerichtet (Cass. Dio 76, 8, 4). Allerdings kamen dadurch wieder neue Männer – Anhänger des Severus
     – in den Senat, so daß aufs Ganze gesehen weniger ein Kraftverlust als eine ‘Auffrischung’ des Senatorenstandes die Folge
     war. Ein ähnlicher Vorgang vollzog sich im Jahre 212, als Caracalla nach der Ermordung seines Bruders Geta gegen dessen Anhängerschaft
     wütete (Herodian. 4, 6,

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