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Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian

Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian

Titel: Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Heinz Bellen
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Errichtung von Wehranlagen am Rand
     der Wüste und in dieser selbst schützte die Stadt gegen Angriffe der Nomaden. Es war der
limes Tripolitanus
, der unter Septimius Severus Gestalt annahm. Sein westlicher Ausgangspunkt war Turris Tamalleni bei Tacape. Hier stieß er
     mit der Limeslinie zusammen, die, von Numidien herkommend, die Grenze zur Wüste hin markierte. Castellum Dimmidi, im Jahre
     198 erbaut, war der westlichste Punkt dieser Linie. Hauptkennzeichen des gesamten afrikanischen Limes war der ca. 10 m breite
     Graben, dessen Verlauf auf 750 km Länge von der modernen Luftbild-Archäologie festgestellt werden konnte
( fossatum Africae
). Verantwortlich für die Bauarbeiten am afrikanischen Limes war Q. Anicius Faustus, der Legat der
legio III Augusta
in Lambaesis (197   –   201). Vielleicht fiel schon in seine Amtszeit die administrative Abtrennung Numidiens von der Proconsularis. 208   /   210 war sie jedenfalls vollzogen (Année épigr. 1911, 107).
    Als ein Spiegelbild der unter den Severern zum Abschluß kommenden Verschmelzung des Reichsgefüges zu einem politisch-kulturellen
     Kosmos stellte sich der römische Senat dar. Seine Mitglieder kamen nun zu gleichen Teilen aus Italien und den Provinzen (vgl.
     oben S. 147). Unter den provinzialen Senatoren waren die aus dem Osten die zahlreichsten. Es folgten die Afrikaner, dann erst
     kamen die Senatoren aus den Westprovinzen, welche noch unter Hadrian die stärkste provinziale Fraktion gebildet hatten. Die
     Mischung entsprach den Fortschritten der Integration.
    Wie der Senat Rom als Weltreich repräsentierte, so kennzeichnete das
consilium principis
eben dieses Reich als zentralistisch |180| regiertes Gebilde. Denn die verstärkte Tätigkeit des Konsiliums in severischer Zeit war ja dadurch bedingt, daß sozusagen
     alles, was im Reich juristisch und administrativ nach einer Entscheidung verlangte, dem Kaiser vorgelegt wurde, der dann das
     Konsilium damit befaßte. In ihm hatten die
praefecti praetorio
ihren festen Platz. Unter den Severern erlangten sie durch Männer wie Fulvius Plautianus (197   –   205), Aemilius Papinianus (205   –   211) und Domitius Ulpianus (222   /   223) die dominierende Stellung unter den Konsiliaren. In dem Protokoll einer Gerichtsverhandlung vor Caracalla in Antiochia
     (216) wurden dementsprechend die
praefecti praetorio
an erster Stelle der anwesenden Konsiliumsmitglieder genannt (Prozeß der Gohareni: Année épigr. 1947, 182). Da zudem Papinianus
     und Ulpianus die bedeutendsten Juristen ihrer Zeit waren, profitierte das Konsilium von ihrer Reputation. Sie kam letztlich
     dem Kaiser selbst zugute. Von daher wird die Sorgfalt verständlich, mit der Iulia Mamaea im Jahre 222 sechzehn Senatoren auswählen
     ließ, die in das Konsilium ihres Sohnes Severus Alexander ihre Würde und ihren Sachverstand einbringen sollten (Herodian.
     6, 1, 2).

Einer der Senatoren, die in der Severerzeit dem kaiserlichen Konsilium angehörten, war der Historiker Cassius Dio,
consul suffectus
unter Septimius Severus und
consul ordinarius
mit Severus Alexander im Jahre 229. Er lobte Septimius Severus wegen der Redefreiheit, die er den Konsiliaren gewährte und
     überhaupt wegen seines Engagements in der Rechtsprechung (Cass. Dio 77, 17, 1   –   2). Dieses Lob ließe sich auf die gesetzgeberische Tätigkeit ausdehnen. Denn Septimius Severus war auch ein großer Gesetzgeber
     (Aur. Vict. de Caes. 20, 23:
conditor legum
), wie die zahlreichen unter seinem Namen überlieferten Konstitutionen im ›Corpus iuris civilis‹ und die auf einem ägyptischen
     Papyrus in der Columbia University New York (Nr. 123) erhaltenen Apokrimata aus dem Jahr 200 beweisen. Das
consilium principis
hatte daran natürlich seinen Anteil, vor allem die Juristen in ihm. Diese entstammten nun alle dem Ritterstand (vgl. oben
     S. 128f.) und bekleideten durchweg hohe Posten in der kaiserlichen Verwaltung. Sie besaßen das
ius respondendi ex auctoritate principis
und entfalteten eine umfangreiche literarische Tätigkeit. Iulius Paulus sowie die bereits genannten Aemilius Papinianus und
     Domitius Ulpianus waren die berühmtesten Vertreter dieser als Spätklassik bezeichneten Periode der römischen Rechtswissenschaft.
    Papinian erwarb seinen Ruhm mit zwei Werken, welche in Aufbau und Inhalt die Tradition der Digestenliteratur (oben S. 128) |181| fortsetzten: ›Quaestiones‹ (37 Bücher) und ›Responsa‹ (19 Bücher). In ihnen gewann die Kasuistik

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