Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian

Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian

Titel: Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Heinz Bellen
Vom Netzwerk:
Nemorensis
) konnten zwei riesige Schiffe Caligulas geborgen werden, deren luxuriöse Ausstattung der von Villen glich.
    Die kaiserlichen Gärten und Villen in Rom und Italien waren, auch wenn der Kaiser sich nicht gerade in ihnen aufhielt, ‘belebt’.
     Scharen von kaiserlichen Freigelassenen und Sklaven versahen in ihnen ihren Dienst.
Procuratores, vilici, dispensatores
bildeten die oberen Chargen; über die Berufe, welche das untergeordnete Personal ausübte, gibt zusätzlich eine Liste Auskunft,
     die aus Antium |36| erhalten ist (Corp. Inscr. Lat X 6638). Allein schon auf Grund ihrer großen Zahl repräsentierten die auf den kaiserlichen
     Liegenschaften tätigen Freigelassenen und Sklaven das Kaiserhaus. Diese Feststellung gilt auch für die Provinzen, wo die Zahl
     der kaiserlichen Güter und Bergwerke stetig wuchs. Es genügt, zwei herausragende Fälle des ‘Erwerbs’ zu nennen: Tiberius beanspruchte
     nach der Hinrichtung des Sex. Marius aus dessen der Staatskasse verfallenem Vermögen die ergiebigen spanischen Bergwerke für
     sich (Tac. ann. 6, 19, 1), und Nero wußte es dahin zu bringen, daß sechs Grundeigentümer, denen die Hälfte des afrikanischen
     Bodens gehörte, hingerichtet wurden und ihm ihre Güter zufielen (Plin. nat. hist. 18, 35).

Der Rahmen, in dem der Reichtum des Kaisers gesehen werden muß, umfaßte auch die Vermögensverhältnisse desjenigen Personenkreises,
     der oben S. 30   –   32 als Führungsschicht beschrieben worden ist. Denn einerseits beruhte das Vermögen dieser Männer zu einem Gutteil auf der
     Gunst des Kaisers, andererseits fiel es dem Kaiser nach ihrem Tod ganz oder zum Teil wieder zu. Cn. Cornelius Lentulus z.
     B. war von Augustus der Verarmung entrissen worden und hatte dann in dessen und des Tiberius Diensten ein Vermögen von 400
     Millionen Sesterzen zusammengebracht (Sen. de benef. 2, 72, 1   –   2). Nach seinem Tod ging es testamentarisch an Tiberius über (Suet. Tib. 49, 1). Ein weiteres berühmtes Beispiel ist das durch
     Geschenke Neros zustande gekommene Vermögen Senecas in Höhe von 300 Millionen Sesterzen, das dieser schon bei seinem Abschied
     vom Kaiserhof (62) wieder in kaiserlichen Besitz überführen wollte (Tac. ann. 13, 42, 4; 14, 54, 2). Schließlich sei noch
     auf den Freigelassenen Pallas hingewiesen, der als ‘Finanzminister’ unter Claudius und Nero zu einem gleich hohen Vermögen
     wie Seneca gelangte. Nero konnte den Erbfall kaum erwarten (Tac. ann. 12, 53, 3; 14, 65, 1). Natürlich waren Vermögen dieser
     Größenordnung nicht die Regel bei den Spitzenfunktionären, aber Wohlhabenheit bescherte ihnen das Nahverhältnis zum Kaiser
     allemal.
    Die gewaltigen Mittel, über die der Kaiser verfügte, gehörten teils zu seinem Patrimonium, teils entnahm er sie dem Fiscus.
     Der Unterschied zwischen dem einen und dem anderen Fonds verwischte sich zunehmend, weil das Privatvermögen der einzelnen
     Kaiser durch den Übergang an den jeweiligen Nachfolger ‘verstaatlicht’ wurde. Der Fiscus besaß insofern staatlichen Charakter,
     als in ihn die Tribute aus den Provinzen flossen, die der Kaiser im Auftrag des Staates verwaltete. Pallas, der den Fiscus
     unter Claudius organisierte, |37| konnte daher nach seiner Entlassung durch Nero (55) von seiner Verantwortlichkeit gegenüber dem Staat sprechen (Tac. ann.
     13, 14, 1). Der Fiscus trat also neben die eigentliche Staatskasse, das Aerarium Saturni, und partizipierte auch an dem Einzug
     der Güter von Verurteilten, so daß man den Vorgang mehr und mehr als
confiscare
(statt
publicare
) bezeichnete. War das Aerarium in Verlegenheit, so half der Kaiser mit einem Zuschuß aus dem Fiscus (oder dem Patrimonium).
     Nero brüstete sich, er lege jährlich 60 Millionen Sesterzen ins Aerarium (Tac. ann. 15, 18, 3; vgl. 13, 31, 2). Eine Sonderkasse
     bildete das Aerarium militare, das von Augustus im Jahre 6 n. Chr. zum Zwecke der Veteranenversorgung geschaffen worden war
     und in der Erbschaftssteuer
( vicesima hereditatium
) seine Haupteinnahmequelle besaß.
    Die Verantwortung des Kaisers für die Staatsfinanzen war durch das Beispiel des Augustus bestimmt: Er hatte die wichtigsten
     Etatposten öffentlich bekannt gemacht und am Ende seines Lebens genaue Rechenschaft über die Kassenbestände und das Steueraufkommen
     gegeben (Suet. Aug. 101, 4). Tiberius veröffentlichte, solange er in Rom war, die Haushaltszahlen, und Caligula führte diese
     Gewohnheit fort (Cass. Dio 59, 9, 4). Dadurch

Weitere Kostenlose Bücher