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Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian

Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian

Titel: Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Heinz Bellen
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gelangte auch zu unserer Kenntnis, daß sich beim Tode des Tiberius 2700 Millionen
     Sesterzen in den Kassen befanden (Suet. Cal. 37, 3). Einen wichtigen Schritt in bezug auf die Publizität der Staatsfinanzen
     tat sodann Nero, der im Jahre 58 durch Edikt den Grundsatz verkündete, daß die Abgabevorschriften öffentlich bekannt sein
     müßten (Tac. ann. 13, 51, 1). Eine Folge dieses Edikts war z. B. die Publikation des Zollgesetzes der Provinz Asia, welches
     im Jahre 62 eine dreiköpfige Kommission von Konsularen, die mit der Überprüfung der
vectigalia
betraut worden war, in revidierter Form vorlegte (Monumentum Ephesenum, 1976 in Ephesus gefunden: Epigr. Anat. 14, 1989).
    Steuern im weitesten Sinne des Wortes bildeten als regelmäßige Einkünfte die Grundlagen des Staatshaushalts und hielten ihn
     seit der Zeit des Augustus in der Balance. Sie boten daher kaum Spielraum für Experimente. Typisch war das Verhalten des Tiberius
     in bezug auf die einprozentige Warenverkaufssteuer
( centesima rerum venalium
), die ins Aerarium militare floß: Nachdem er im Jahre 15 ihre Aufhebung abgelehnt hatte, ermäßigte er sie im Jahre 17, als
     Cappadocia tributpflichtig geworden war (unten S. 57), auf die Hälfte. Im Jahre 31 aber hob er sie wieder auf den alten Satz.
     Ähnlich verfuhr Nero mit der vierprozentigen Sklavenverkaufssteuer
( vicesima quinta venalium mancipiorum
): Er schaffte sie für den |38| Käufer ab; von nun an (57) aber mußte der Verkäufer sie bezahlen. Nichtsdestoweniger kam es vor, daß außerordentliche Umstände
     zu einem Steuererlaß führten. So wurden etwa im Jahre 17 die zwölf von einem schweren Erdbeben betroffenen Städte der Provinz
     Asia für fünf Jahre von allen Steuern befreit (Tac. ann. 2, 47). Als aufschlußreich sei noch die Reaktion der älteren Berater
     Neros erwähnt, als dieser in Erwägung zog, die Zölle
( portoria
) abzuschaffen: Das hieße die Auflösung des Staates betreiben. Denn dann werde es nicht lange dauern, bis man fordere, auch
     die Tribute
( tri buta
) aufzuheben (Tac. ann. 13, 50, 1   –   2).

Unter Kaisern wie Caligula und Nero waren die Staatsfinanzen starken Belastungen ausgesetzt. Caligula brauchte nur knapp ein
     Jahr, um die von Tiberius angehäufte Geldmenge (2700 Millionen Sesterzen) zu verschwenden (Suet. Cal. 37, 3), und Neros maßlose
     Schenkungen beliefen sich am Ende seines Lebens auf 2200 Millionen Sesterzen (Tac. hist. 1, 20, 1). Der unverantwortliche
     Umgang der beiden Kaiser mit dem Geld zwang sie, Methoden der Geldbeschaffung anzuwenden, die manchmal geradezu groteske Formen
     annahmen. So befand sich unter den „neuen und unerhörten Steuern“ (Suet. Cal. 40), die Caligula auflegte, auch eine Beischlafabgabe
     für Prostituierte, und Nero verlangte, daß alle Testamente, auf die sich der Begriff „Undank gegen den Princeps“ anwenden
     ließ, an den Fiscus fielen (Suet. Nero 32, 2),
    Der römischen Währung mutete Nero eine Verschlechterung der Edelmetallmünzen zu: Im Jahre 64 erfuhr der Denar eine Reduktion
     von 1   /   84 des römischen Pfunds auf 1   /   96 (von 3,9 auf 3,4 g) und der Aureus von 1   /   42 auf 1   /   45 (von 7,8 auf 7,3 g). Die alten Aurei wurden eingezogen, so daß von nun an der neronische Standard den Goldumlauf beherrschte
     – für lange Zeit: eine neue Goldmine in Dalmatien, die 50 Pfund pro Tag lieferte (Plin. nat. hist, 33, 67), sorgte für zusätzlichen
     Rohstoff. Demgegenüber blieb der neronische Denar nicht konstant. Ihm wurde Kupfer beigemischt, so daß sein Silbergehalt nur
     etwa 92% betrug. Damit war der Anfang zu weiteren Verschlechterungen des Feingehalts gemacht!
    Der Verschlechterung der Reichsmünzen war eine solche der Billon-Tetradrachmen in Alexandria/Ägypten voraufgegangen (57).
     Ihr Silbergehalt sank von 1   /   4 auf 1   /   6. Die sogenannten alexandrinischen Kaisermünzen gab es seit dem 7. Regierungsjahr des Tiberius (20); sie ersetzten die ptolemäischen
     Tetradrachmen und brachten durch das Kaiserbildnis auf der Vorderseite die enge Verbindung Ägyptens mit eben diesem Kaisertum
     zum Ausdruck. Andererseits |39| machte ihre Gleichsetzung mit dem Denar, der in Ägypten nicht galt, die Sonderstellung deutlich, welche das Land auch währungspolitisch
     unter den Provinzen des Römischen Reiches einnahm. Die Gewichtsreduktion des Denars und des Aureus hatte eine bemerkenswerte
     Folge für die Akzeptanz dieser Edelmetallmünzen in Indien. Mit jenem fernen Land

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