Die kuriosesten Faelle vor Gericht
kein erkennbarer Fehler in der Installation zeigt?
An diesem Fall zeigt sich, wie kompliziert Entscheidungen sein können und dass diese nicht immer mit reinem gesunden Menschenverstand erklärbar sind. Denn sagt man aus dem Bauch heraus in diesem Fall spontan, die Hundehalterin hätte Obacht geben können, dass der Hund nicht gegen ein Stromkabel und eine elektrische Anlage uriniert, von der selbst mit einem kleinen Schaden in der Ummantlung des Kabels nie eine ernsthafte Gefahr für Menschen ausgegangen wäre, schon gar nicht aus diesem Umstand der klare Beweis zu erbringen ist, dass der Biss in einem direkten Zusammenhang mit eben jenem Stromschlag steht, der eine Haftung gegen die Stadt begründen würde, so kamen die Richter des Landgerichts Bückeburg zu einem ganz anderen Urteil. Die Richter konnten in dem vorliegenden Fall sehr wohl eine direkte Haftung der Stadt erkennen und sahen einen direkten Zusammenhang darin, dass der Hund nie gebissen hätte, wenn er eben jenen leichten Schlag nie erhalten hätte. Sie entschieden, dass die Stadt als Besitzerin der Lichtanlage das Kabel vor der Inbetriebnahme hätte intensivst prüfen müssen und sprachen der Hundehalterin die geforderten 1.000,- DM Schadenersatz zu. Die ledigliche Prüfung der Lichtanlage auf Funktionsfähigkeit hätte nicht ausgereicht und somit hätte die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend erfüllt, erst Recht vor dem Hintergrund, dass jene Anlage schon seit zwanzig Jahren regelmäßig zur Weihnachtszeit verwendet wurde. Tja, was soll man dazu sagen? Für Nicht-Juristen wäre angesichts der vorausgehenden Funktionsfähigkeit der Anlage und der damit verbundenen Zuverlässigkeit von 20 Jahren dieser Umstand wohl eher ein Zeichen von der Qualität der Anlage als ein Anlass, an ihr zu zweifeln. Denn wer kommt schon auf das Gedankenspiel, dass ein an das Kabel urinierender Hund einen leichten Schlag erleidet, in dessen Folge er sein Frauchen in die Hand beißt, finden Sie nicht....? Die Jurisprudenz ist teilweise eben so abgehoben, dass sie den gesunden Menschenverstand ab und an auch mal übersteigt.
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Aus blond mach grün
Ähnlich skurril stellt sich auch der folgende Fall dar, bei dem das Amtsgericht Bad Homburg unter dem Aktenzeichen 2 C 109/97 -10 gefragt war. Man staunt doch tatsächlich immer wieder, mit welchen Fragen sich Gerichte befassen müssen. Erneut ein Fall, bei dem sich die Geister scheiden werden.
Der Sachverhalt liest dabei gar nicht so kompliziert, wie sie jetzt lesen werden: Eine junge Frau, nennen wir sie in diesem Fall „Uschi“ freute sich schon seit Monaten auf ihren Urlaub und die Fahrt nach Spanien. Sommer, Sonne, Erholung am Pool in den schönsten Wochen des Jahres. Uschi ist dabei eine junge Frau, die sehr bedacht auf ihr äußeres Erscheinungsbild ist und regelmäßig sehr viel Zeit mit Körperpflege und ihrer Schönheit verbringt. So wollte sie auch am Tag vor Urlaubsantritt auf Nummer sicher gehen und färbte sich dieses Mal die Haare stärker als sonst mit dem gewohnten Blond. Immerhin sollte es die starke Sonneneinstrahlung überstehen und auch nach 14 Tagen unter spanischer Sonne noch strahlend hell leuchten. Vermutlich las sie nicht die Packungsbeilage und die Hinweise, mit welchen Stoffen die Haarfarbe nicht verträglich ist, denn als sie am ersten Tag des Urlaubes in den Hotelpool stieg und dort ausgiebig das feuchte Vergnügen genoss, passierte etwas für Uschi vollkommen Unvorhergesehenes: Sie entstieg elegant und sehr fraulich den Pool und stellte fest, dass sich die anderen Gäste am Pool über sie lustig zu machen schienen. Überall sah sie in grinsende Gesichter und vorgehaltene Hände, hinter denen andere Gäste scheinbar über sie tuschelten. Mit Schamröte im Gesicht schnappte sie ihr Handtuch von der Liege und ging schnellen Schrittes in ihr Zimmer zurück. Dort ereilte sie beim Blick in den Spiegel ein Schock, den sie so schnell nicht vergessen wird. Ihre komplette, erst gestern gefärbte Haarpracht erstrahlte in einem leuchtenden Grün und ließ sie aussehen wie ein kleiner Troll.
Uschi bedeckte sofort ihr Haupt und stürmte zum Zimmer eines befreundeten Pärchens,das ebenfalls mit ihr gereist war. Nach einem erregten Klopfen öffnete der Mann das Zimmer und ließ Troll – Uschi herein. Dort im Zimmer zeigte sie ihr Dilemma und war fix und fertig. Der Mann wusste nach einigem Überlegen eine Antwort für die Frage nach der Ursache der neuen
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