Die Luecke im Gesetz
der Festnetzanschluss gesperrt werden darf.
In unserem Fall gab es für das Gericht keinen Grund, die Sperrung eines Handyanschlusses bei einem so geringen Rückstand zuzulassen. Walter T. konnte deswegen schnell geholfen werden.
Also merken: Erst bei Telefonschulden ab 75,- € dürfen Ihre Telefonanschlüsse gesperrt werden.
7. Kaufen im Internet
eBay-Kauf 1
Wieder ein Fall aus der Kanzlei:
Mein Mandant hatte sich bei eBay ein Fahrrad angeschaut. Das Fahrrad, das dort gerade zur Versteigerung anstand, war wirklich sein Traumrad. Es war nur viel zu teuer für ihn. Weil er aber Spaß an diesem Rad hatte, setzte er es »Auf die Beobachtungsliste«.
Als er am Abend von der Arbeit nach Hause kam, fand er auf seinem E-Mail-Account die Mitteilung, dass er dieses Fahrrad ersteigert habe. Nun sollte er an den Verkäufer einen Betrag in Höhe von 5.200,- € bezahlen. Seine Verwirrung war groß, er hatte das Fahrrad doch gar nicht ersteigert? Er konnte sich den Kauf beim besten Willen nicht erklären. Erst als sein 10-jähriger Sohn nach Hause kam, wurde alles klar. Der Junge, mit dem er nach dem Tod der Mutter alleine lebte, wollte ihm eine Freude machen und hatte für ihn das Fahrrad ersteigert. Sein Sohn konnte überhaupt nicht verstehen, dass sein Vater sich nicht über dieses tolle Geschenk freute.
Nach einigem Hin und Her konnten wir dem Verkäufer des Fahrrads glaubhaft machen, dass nicht mein Mandant das Fahrrad ersteigert hatte, sondern vielmehr sein minderjähriger Sohn. Das Geschäft war deshalb ungültig. Der Verkäufer verzichtete auf die Abnahme des Fahrrads, denn in diesem Fall konnten wir lückenlos nachweisen, dass nicht der Vater, sondern der Sohn das Fahrrad ersteigert hatte. Wäre dies nicht gelungen, hätte die Sache auch anders ausgehen können.
Merke: Es gibt kein Rücktrittsrecht von einem Kauf, wenn die Ware mangelfrei ist!
eBay-Kauf 2
Ein anderer Fall:
Mandy S. hatte über eBay eine kleine Stereoanlage ersteigert. Die Stereoanlage war im Internet als tadellos beschrieben, der Verkäufer hatte in seiner Beschreibung sogar noch angemerkt, dass die Stereoanlage keinerlei Fehler aufweise, praktisch wie neu sei.
Als Mandy S. die Stereoanlage dann aber geliefert bekam und auspackte, stellte sie fest, dass die Anlage doch erhebliche Mängel aufwies. Zum einen hatte sie deutliche Gebrauchsspuren, zum anderen war der Lautstärkeregler verkantet. Offensichtlich war der Vorbesitzer einmal mit einem schweren Gegenstand dagegengestoßen.
Mandy S. wollte deswegen die Stereoanlage wieder zurückschicken und ihr Geld wiederhaben. Sie erklärte dem Verkäufer den Rücktritt vom Vertrag und forderte die Rückerstattung des Kaufpreises gegen die Rückgabe der Stereoanlage. Der Verkäufer aber lehnte mit dem Hinweis darauf ab, dass zwischen ihm und Mandy S. ein »Gewährleistungsausschluss« vereinbart worden war.
Nachdem Mandy S. mich aufgesucht hatte, versuchte ich zunächst, zwischen ihr und dem Verkäufer zu vermitteln. Diese Vermittlungsversuche scheiterten jedoch, sodass wir Klage erhoben.
Und diese Klage hatte Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass die Angaben »tadellos«, »keinerlei Fehler« und »praktisch wie neu« Beschaffenheitsangaben der Stereoanlage darstellten, die einen Gewährleistungsausschluss nicht mehr zulassen. Im Klartext bedeutet das, dass ein Verkäufer, der eine Ware als tadellos bezeichnet, im Nachhinein nicht sagen kann, dass er für diese Angabe keine Gewährleistung mehr übernehmen will. Ist die Ware dann nicht tadellos, so kann der Käufer, auch wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, dennoch den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Merke: Achten Sie immer sehr genau darauf, wie der Kaufgegenstand im Internet angepriesen ist. Ist er als »fehlerfrei« bezeichnet und weist aber dennoch einen Fehler auf, können Sie vom Vertrag zurücktreten und die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen.
Gekauft oder nicht gekauft?
Eines Tages bemerkte Klaus F. auf seinem Konto eine Buchung für einen Kauf, an den er sich absolut nicht erinnern konnte. Wie konnte das sein?
Wir forschten nach, und es kam heraus, dass das Konto von Klaus F. benutzt worden war, um ein Mac Book Pro zu bezahlen, das unbekannte Täter unter einer gestohlenen anderen Identität an eine Paketstation hatten liefern lassen.
Dieses Vorgehen ist mittlerweile nicht mehr so ungeläufig. Nicht selten kommt es vor, dass bei eBay oder auch sonst im Netz mit gestohlenen Identitäten Geschäftsabschlüsse
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