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Die Luecke im Gesetz

Die Luecke im Gesetz

Titel: Die Luecke im Gesetz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ingo Lenssen
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Fahrgelder und auch die Anwaltskosten übernehmen. Rolf M. war froh, den Wagen wieder los zu sein.
    Merke: Manchmal lohnt es sich auch im Nachhinein, die Angaben bei einem Gebrauchtwagenkauf genau zu überprüfen. Wenn Sie sich über den Tisch gezogen fühlen und das beweisen können, fordern Sie Ihr Recht ein!
Abzocktrick 4 beim Kauf
    Folgende Situation: Sie stehen auf dem Hof eines Gebrauchtwagenhändlers und interessieren sich für ein bestimmtes Auto. Allerdings ist Ihnen dieser Wagen noch ein wenig zu teuer, und Sie sind fest entschlossen, über den Kaufpreis zu verhandeln. Sie nennen Ihren Preis, aber Ihre Stimme hört sich dabei etwas weich an. Der kundige Händler hört sofort Ihre Unsicherheit aus Ihrer Stimme heraus und weiß ganz genau, dass Sie nicht wirklich daran glauben, dass er auf diesen Preis eingeht. Der gewiefte Verkäufer bleibt freundlich und teilt Ihnen mit lässigem Schulterzucken mit, dass es noch einen weiteren Interessenten für das von Ihnen begehrte Auto gebe. Bei diesem Interessenten müsse er auch keinen Gebrauchtwagen in Zahlung nehmen. Allerdings sehe er, welche Freude Ihre Frau (Freundin, Kinder oder wer auch immer) an dem Auto habe. Deshalb komme er Ihnen mit dem Preis entgegen. Den Rabatt, den er dann nennt, ist allerdings nur ein Bruchteil von dem, mit dem Sie kalkuliert haben. Trotzdem stimmen Sie zu, weil Sie sich den Wagen nicht von einem anderen wegnehmen lassen wollen. Doch war das richtig?
    Bestimmt ist Ihnen schon einmal Ähnliches passiert, bestimmt haben Sie sich wochenlang danach noch geärgert, aber vielleicht haben Sie dann das richtige »Schnäppchen« kurze Zeit danach doch noch gesehen?
    Merke: Lieber einmal mehr »Nein« sagen, denn jede Chance kommt wieder!
Abzocktrick 5 beim Kauf und Verkauf
    Sie haben im Internet ein tolles Auto gesehen und würden es sich gerne näher ansehen. Der einzige Haken dabei ist, dass die Entfernung zum Händler, der es angeboten hat, sehr groß ist. Nach reiflicher Überlegung fahren Sie aber trotzdem hin. Doch als Sie dort ankommen, ist der Wagen schon weg oder war nie da. (Wer sagt denn, dass der Händler den Wagen überhaupt im Angebot hatte, den er ins Netz gestellt hat?) Schnell ist der Gebrauchtwagenhändler mit einem Alternativangebot zur Stelle. Er zeigt Ihnen einen Wagen, für den Sie sich eigentlich nicht interessiert haben. Ihnen gefällt weder der Wagentyp noch die Farbe. Aber Sie haben ständig den Gedanken im Kopf, dass die Reise nicht umsonst gewesen sein kann. Sie lassen sich zu einer Probefahrt überreden, das Wetter ist schön, der Geb

    rauchtwagenhändler redet, redet und redet, und irgendwann sind Sie überzeugt.
    Die böse Überraschung kommt erst zu Hause. Sie haben zwar ein neues Auto, aber keine Freude daran; überteuert ist es auch noch und die zwei Kinderwagen kriegen Sie ebenfalls nicht rein.
    Deswegen: Kaufen Sie nur dann, wenn Sie wirklich überzeugt sind, und lassen Sie sich nicht von äußeren Umständen zum Kauf eines Autos bewegen, das Sie gar nicht haben wollen.
    Merke: Zurückgeben können Sie ein Auto nicht, nur weil es Ihnen nicht gefällt. Man kann einen Vertrag nur anfechten oder von ihm zurücktreten, wenn die Ware mangelhaft oder man einer Täuschung aufgesessen ist.
Abzocktrick 6 beim Kauf und Verkauf
    Rudi S. aus T. berichtete mir, dass er bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Pkw gekauft hatte. Anfänglich war sein Eindruck von dem Händler gut, er schien freundlich und entgegenkommend. Auch hatte er angeboten, den alten Wagen von Rudi S. für ihn auf seinen Hof zu stellen und ihn zu verkaufen. Tatsächlich hatte mein Mandant mit diesem Händler einen Vermittlungsauftrag abgeschlossen. Erfreulich fand Rudi S., dass der vom Händler ins Auge gefasste Verkaufspreis höher war, als er erwartet hatte. Mit so viel Geld hatte er eigentlich gar nicht gerechnet. Hinzu kam, dass der Händler für seine Dienste keine Vermittlerprovision verlangte, sondern lediglich eine kleine Standmiete pro Tag.
    Doch Rudi S. war diesem Gebrauchtwagenhändler auf den Leim gegangen. Da der Händler den Kaufpreis für den Pkw so hoch angesetzt hatte, dass kein Käufer daran interessiert war, blieb der Wagen über mehrere Wochen auf dem Hof des Händlers unverkäuflich stehen. Und das war Absicht.
    Unverzüglich kündigte ich im Namen von Rudi S. den Vertrag und hielt dem Gebrauchtwagenhändler sein »rechtsmissbräuchliches Verhalten« vor. Er hatte extra einen zu hohen Verkaufspreis ausgewiesen, um möglichst lange

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