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Die Luecke im Gesetz

Die Luecke im Gesetz

Titel: Die Luecke im Gesetz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ingo Lenssen
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Der ahnungslose Vater
    Stefan K., ein unternehmungslustiger, aufgeschlossener, junger Familienvater, 35 Jahre alt, saß vor mir. Er erzählte, dass sein 10-jähriger Sohn offensichtlich in seiner Abwesenheit ins Internet gegangen war und zwar auf Seiten, die für ihn nicht geeignet sind. Er bestätigte mir, dass er seinen Computer bereits durch einen besonderen Zugangscode jugendsicher eingerichtet hätte, doch dies hatte anscheinend nicht ausgereicht. Sein junger Sohn hatte dennoch Zugang zu nicht jugendfreien Seiten gefunden. Stefan K. war davon überzeugt, dass sich sein Junge von Schulfreunden hatte anstiften lassen.
    Nun saß er bei mir, weil er zum einen einen abgeschlossenen Vertrag mit einem Internetseitenbetreiber, der ihn verpflichtete, 69,- € monatlich zu bezahlen, rückgängig machen wollte und zum anderen einen Rat begehrte, wie er sich vor weiteren Zugriffen seines Sohnes auf das Internet schützen könne.
    Aus dem Vertrag herauszukommen war nicht das größte Problem. Wir konnten nachweisen, dass der Sohn den Vertrag abgeschlossen hatte, und eine kurze Bestätigung des Jungen hatte ausgereicht, um dem Seitenbetreiber klarzumachen, dass hier kein Geschäftsabschluss eines Erwachsenen vorlag.
    Aufwendiger gestaltete sich aber die Suche nach der passenden Software, die den Jungen vor Gefahren im Internet schützt, denn das Angebot ist mittlerweile zahlreich.
    Merke: Wollen Sie Ihr Netz für Ihre Kinder sicher machen, das heißt Ihre Kinder vor dem Zugriff auf nicht jugendfreie Seiten bewahren, so sind folgende Programme zu empfehlen:
§ www.jugendschutzprogramm.de
§ www.parentsfriend.de
§ www.fragfinn.de
§ www.mediaculture-online.de
Kochen mit dem Internet
    Marianne H. ist 63 Jahre alt. Ihre größte Freude besteht darin, ihre Freunde und ihre Familie mit leckeren Gerichten zu verwöhnen. Dazu hatte sie im Internet eine tolle Seite gefunden: Auf www.kochrezepte-server.de fand sie alle Rezepte versammelt, die sie brauchte. Und es war ganz einfach: Man ging auf die Homepage, meldete sich mit E-Mail-Adresse und Anschrift an und brauchte nur noch den AGBs zuzustimmen. Schon war man drin, im »Reich der Rezepte«.
    Nun aber saß Marianne H. vor mir und legte mir Mahnschreiben vor, in denen sie aufgefordert wurde, an den Betreiber dieser Internetseite monatlich 39,- € zu bezahlen. Auch waren schon Schreiben von Inkassounternehmen dabei, die mit Schufa-Einträgen drohten. Marianne H.s Nerven lagen blank.
    Ich erklärte ihr, dass sie kein Einzelfall sei. Viele, vor allem ältere und netzunerfahrene Internetnutzer, wurden unter dem Versprechen, die Leistungen einer Seite kostenlos nutzen zu können, dazu verlockt, ihre Anschrift und E-Mail-Adresse anzugeben und durch einen Klick die AGBs zu akzeptieren. Den wenigsten fiel auf, dass in diesen AGBs versteckte Klauseln enthalten waren, die dem Anklickenden ein Abo verkauften. Denn wer liest schon gerne seitenlange Geschäftsbedingungen?
    Nun, Sie sollten dies tun. Lassen Sie sich nicht davon abschrecken, wie viel Zeit Sie brauchen, um AGBs zu lesen. Denken Sie vielmehr daran, wie viel Zeit Sie benötigen, um aus einem solchen Vertrag wieder herauszukommen, oder welche Zeit, um mithilfe eines Anwalts wieder ein wenig Ruhe in Ihren Alltag zu bekommen.
    Doch wie ging es mit Marianne H. weiter? Tatsächlich haben wir die Mahnschreiben an sie nicht beantwortet. An die Inkassounternehmen habe ich ein kurzes Schreiben gesandt und damit war der Vorgang erledigt. Die Betreiber der Internetplattform haben sich bei Marianne H. nie mehr gemeldet. Sie wussten wohl, dass sie versucht hatten, Marianne H. zu betrügen, und dass man ihnen auf die Schliche gekommen war.
    Mittlerweile sind die gesetzlichen Anforderungen an solche Internetanbieter strenger geworden. Der Gesetzgeber verlangt einen Button auf der Internetseite, durch dessen Klicken der Verbraucher darauf hingewiesen wird, dass es nun kostenpflichtig wird. Siehe hierzu das nächste Kapitel.
Die Internet-Abofalle
    Benny S. war einer Internetfirma auf den Leim gegangen. Er hatte, wie es Unzähligen tagtäglich passiert, im Internet nach Informationen gesucht und dabei, ohne es zu merken, ein Abonnement abgeschlossen, das ihn nun verpflichtete, 59,95 € monatlich zu bezahlen. Für diesen Betrag hätte er dann die Möglichkeit, Informationen auf dieser Internetseite abzurufen. Tatsächlich wusste

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