Die Luecke im Gesetz
berichtete, dass er im Beruf etwas Pech gehabt habe, er nun sein Geld als Taxifahrer verdienen müsse und er sich völlig unterfordert fühle. Durch einen unehrlichen Geschäftsp
artner hätte er damals seine Selbstständigkeit verloren und warte eigentlich nur darauf, den nächsten Angriff starten zu können. Nur fehle ihm dafür das nötige Kleingeld.
Uschi S. hatte gespart. Wie konnte sie dieses Geld besser investieren als in ihre eigene Zukunft? Und diese Zukunft hieß Johann P. Er erklärte ihr, einen eigenen gastronomischen Betrieb aufbauen zu wollen und dafür rund 100.000,- € zu benötigen. Natürlich in bar. 100.000,- € waren genau das angesparte Vermögen, das Uschi S. besaß. In fünf Teilbeträgen übergab sie ihm das Geld. Nie war irgendjemand dabei, nie gab es irgendeine Quittung; das Geld gab sie ihm natürlich immer in bar.
Aber dann meldete sich Johann P. nicht mehr. Er beantwortete ihre Mails nur noch ausweichend. Er hätte gerade viel zu tun, sie hätte ihn auch enttäuscht. Er hätte von ihr mehr Unterstützung erwartet. Auch warf er ihr vor, dass sie immer nur fordere.
Irgendwann fiel Uschi S. auf, dass sie nichts von Johann P. wusste. Sie wusste weder, wo er arbeitete, noch, wo er wohnte. Auch kannte sie keinerlei Freunde von ihm. Als sie ihm dann eines Tages nachfuhr und eine ganze Nacht vor dem Haus gewartet hatte, in das er verschwunden war, sah sie ihn am nächsten Morgen mit einer anderen Frau aus dem Haus kommen. Schnell bekam sie heraus, dass Johann P. verheiratet war. Sie wollte es nicht wahrhaben, sie weinte sich drei Monate lang die Augen aus dem Kopf, bis sie zu mir kam.
A ls ich Johann P. aufforderte, die 100.000,- € zurückzubezahlen, erklärte er kurzerhand, kein Geld von Uschi S. erhalten zu haben.
Uschi S. klagte nun. Den ersten Prozess verlor sie, da sie keine ausreichenden Beweise vorlegen konnte. Im Berufungsverfahren sah die Sache anders aus. Die Richter glaubten ihr. Sie bekam ihr Geld zugesprochen.
Als der Gerichtsvollzieher bei Johann P. vor dem Haus stand, legte der die eidesstattliche Versicherung ab, das heißt, er gab an, zahlungsunfähig zu sein. Erst durch eine Strafanzeige von Uschi S. und das sich anschließende Strafverfahren ist es dann gelungen, das Geld von Johann P. zurückzubekommen.
Uschi S. ist nicht die einzige Frau, die einem Heiratsschwindler aufgesessen ist. Die Geschichten darüber haben fast immer den gleichen Verlauf, und die Täter tischen immer die gleichen Geschichten auf. Zum Beispiel:
§ Er ist selbstständig, hat einen kleinen Betrieb, unzählige Kunden schulden ihm noch Geld, er hat einen finanziellen Engpass, den er nicht zu verantworten hat, es droht Insolvenz. Die alleinstehende Frau hat Mitleid und zahlt.
§ Er, eigentlich vermögend, lebt in Scheidung. Er hat sein Geld im Ausland vor seiner habgierigen Noch-Frau versteckt und kommt deshalb nicht rechtzeitig ran, obwohl er dringend Bares braucht. Die alleinstehende Frau springt ein und zahlt.
§ Er hat einen hoch dotierten Job, sein Geld ist allerdings fest angelegt. In Kürze erwartet er noch dazu eine hohe Abfindung von seiner ehemaligen Firma. Doch nun hat sein Auto einen Totalschaden, oder aber ein schlimmer Trauerfall in der Familie zwingt ihn dazu, nach Übersee zu reisen und die Beisetzung zu organisieren. Die alleinstehende Frau hilft und zahlt.
Merke: Denken Sie immer daran, wie mühsam es war, Ihr Geld zu verdienen. Seien Sie genauso gewissenhaft beim Ausgeben. Wenn Sie schon jemandem Geld leihen, dann zahlen Sie nur über eine Bankverbindung oder lassen Sie sich zumindest das ausgeliehene Geld quittieren.
11. Ihr Vermögen und die Bank
Im Folgenden möchte ich Ihnen keine ungewohnten Vorkommnisse schildern.
Fall 1
Nachdem er sein Geld verloren hatte, kam Markus T. zu mir und schilderte mir folgendes Erlebnis:
Er hatte sich auf Anraten seines Bankers Aktien gekauft. Diese Aktien fielen vier Wochen nach dem Erwerb um 50 Prozent. Irgendein Großaktionär hatte einen Leerverkauf getätigt und eine ungeheure Menge dieser Aktien auf den Markt geworfen. Daraufhin verloren sie ihren Wert. Markus T. verkaufte aus Angst vor größeren Verlusten sofort seine Aktien.
Genau vier Wochen später lagen die Aktien 10 Prozent über ihrem alten Marktwert. Was war geschehen? Der Großaktionär, der die Unmengen Aktien auf den Markt geworfen hatte, hatte die gleiche Anzahl Aktien wieder zurückgekauft und ein Übernahmegerücht in die Welt gesetzt. Mein Mandant hatte 50
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