Die Luecke im Gesetz
mitgeteilten veränderten Wohnverhältnisse von der GEZ keine Reaktion erfolgt. Oder aber zahlen Sie in einem solchen Falle gar nicht erst. Sie werden nicht der Einzige sein, das lässt die Anzahl der Klagen und Beschwerden gegen die neue Gebühren-Ordnung erwarten.
Übrigens: Das alte Argument, dass man keinen Fernseher oder Radio habe, zieht nun nicht mehr. Die neue GEZ-Gebührenordnung geht davon aus, dass jeder Haushalt zahlungspflichtig ist, auch, wenn er keine TV- oder Radiogeräte hat. Schließlich könne man die Programme auch auf einem Laptop, einem Tablet, einem Smartphone usw. sehen.
Ein weiterer Grund: Jeder soll zahlen, weil die öffentlich-rechtlichen Medien einen wesentlichen Beitrag zur Demokratie in Deutschland leisten. Das heißt, wir zahlen eine »Demokratieabgabe«, wie es Jörg Schönenborn vom WDR bezeichnete.
Stellt man das Gesamtvolumen dieser Abgabe in eine Relation zum Etat einzelner Ministerien, so ergibt sich folgendes Bild:
8,7 Milliarden € Finanzbedarf der öffentlich rechtlichen Sender
6,9 Milliarden € Finanzetat des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche
24,6 Milliarden Etat für das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Merke: Der Gesamtetat aller privaten TV- und Radio-Sender ist geringer als die GEZ-Gebühren, die den öffentlich rechtlichen Sendern zur Verfügung stehen!
Auch wenn die folgenden Passagen hier in diesem Kapitel nicht mehr up to date sind, zeigen sie doch die übliche frühere Vorgangsweise der Gebühreneinzugszentrale, die sich sicherlich im Grundcharakter nicht geändert hat, sodass man sie in Zukunft wohl auf manch neue Belange übertragen kann.
Die GEZ-Schätzung
Michael M. legte mir eine Rechnung der GEZ vor. Diese forderte darin von ihm sechs Jahre Rückstandszahlungen sowie den Betrag für das laufende Jahr. Insgesamt einen Betrag von beinahe 1.500,- €. Michael M. hatte keine Ahnung, wie diese Forderung zustande kam, und wollte sich dagegen wehren.
Er erklärte mir, dass er in der Wohnung bereits seit sechseinhalb Jahren leben würde und bislang kein TV-Gerät angemeldet hätte. Er hätte keine Ahnung, wie die GEZ nun auf ihn gekommen sei. Er hätte niemanden von der GEZ in seine Wohnung hereingelassen, und auch sonst hätte er keinen Kontakt zur GEZ oder deren Gebühreneintreibern gehabt. Allerdings habe er vor kurzer Zeit bei einer allgemeinen Umfrage mitgemacht. Man habe ihn im Rahmen dieser Umfrage nach seiner Lieblingsserie im deutschen Fernsehen gefragt, die er nie verpasst.
Es stellte sich heraus, dass bei meinem Mandanten der Nachforderungsbetrag geschätzt worden war und sich diese Schätzung auf die Dauer seines Mietverhältnisses bezog. Seit über sechs Jahren wohnte er in seiner Wohnung, deshalb gingen die GEZ-Beamten davon aus, dass auch ein Fernseher schon seit über sechs Jahren dort angeschlossen sei. – Was mitnichten der Fall war. Da hatten wir ihn schon, einen der Tricks der GEZ-Fahnder.
Weitere GEZ-Tricks
Andere GEZ-Ermittlertricks, die mir von meinen Mandanten geschildert wurden, sind:
§ Der verkleidete Radio- und TV-Fachmann: Der Fahnder klingelt im Blaumann und erklärt, die Nachbarn hätten schlechten Empfang, deswegen wolle er auch bei Ihnen kurz nach dem Rechten sehen. Lassen Sie ihn rein, weiß er Bescheid.
§ Auch ein Zeitschriften-Aboverkäufer kann ein GEZ-Mann sein. Man versucht, Ihnen ein Abo für eine TV-Zeitung zu verkaufen. Und wozu benötigen Sie diese, wenn Sie keinen Fernseher haben?
§ Auf die Frage, wie lange man einen Fernseher hat, drängt sich fast die Antwort auf: »Seit gestern.« Dies dürfte die kostengünstigste Antwort sein. Ob die GEZ-Beamten ihr allerdings Glauben beziehungsweise ein Richter dieser Angabe Glauben schenken würde, bleibt fraglich.
Achtung: Sie brauchen den Mann oder die Frau von der GEZ nicht in die Wohnung zu lassen. Diese Beamten haben kein Zutrittsrecht zu Ihrer Wohnung und schon gar kein Recht, Ihre Wohnung zu durchsuchen. Die GEZ-Leute sind auch keine Beamten, auch wenn sie sich manchmal als solche ausgeben.
Abgesehen von der persönlichen Fürsorge, die Ihnen die GEZ zuwendet, hat sie jährlich bis zu 20 Millionen Briefe versendet, in denen sie Bürger aufforderte, GEZ-Gebühren zu bezahlen. Die Adressen kaufte sie von privaten Anbietern auf. Sollten Sie von diesem Verhalten genervt sein, so können Sie selbst in die Offensive gehen und sich bei der GEZ mit folgendem Schreiben (sieh Seite 127f.) ein wenig zur Wehr setzen.
Das gilt
Weitere Kostenlose Bücher