Die Luecke im Gesetz
vor allem auch nach neuestem Recht und vor allem dann, wenn die GEZ davon ausgeht, dass Sie allein in einem Haushalt leben und von Ihnen die 17,98 € monatlich haben will.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf, mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer der oben aufgeführten Adresse Sie über meine durch diesen Namen/diese Adresse identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffende Daten stammen (§§ 6 Abs. 2, 28 Abs. 4, 34 Abs. 1 1 bis 3 BDSG).
mir den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffender Daten unverzüglich gegenüber offenzulegen (§§ 34 Abs. 1, 43 Abs. 3 BDSG).
sämtliche meine Person/meine Adresse betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen (§§ 28 Abs. 4, 30 Abs. 3, 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG).
Des Weiteren untersage ich Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person beziehungsweise meine Adresse betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung (§§ 28 Abs. 4, 4 Abs. 1, 2 BDSG).
Zudem untersage ich Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung (§§ 6 Abs. 2, 28 Abs. 4 BDSG). Für die Erfüllung sämtlicher Forderungen von 1 bis 5 setze ich Ihnen eine Frist bis spätestens zum
(14 Tage).
GEZ-Gebühren
01.01.2005 bis 31.03.2005:
Hörfunkgerät:
5,32 €/mtl.
nur Fernsehgerät oder Hörfunkgerät und Fernsehgerät:
16,15 €/mtl.
01.04.2005 bis 31.12.2008:
Hörfunkgerät:
5,52 €/mtl.
nur Fernsehgerät oder Hörfunkgerät und Fernsehgerät:
17,03 €/mtl.
01.01.2009 bis 31.12.2012:
Hörfunkgerät:
5,76 €/mtl.
nur Fernsehgerät oder Hörfunkgerät und Fernsehgerät:
17,98 €/mtl.
ab 01.01.2013:
alle Gerätschaften pro Haushalt:
17,98 €/mtl.
9. Das Recht aufs Netz
Ludwig L. hatte zwar einen DSL-Anschluss für sein Internet gebucht, jedoch funktionierte dieser Anschluss auch nach zwei Wochen noch nicht. Er mel
dete dies seinem Anbieter, nichts geschah. Nach einer Woche musste Ludwig L. in ein Internetcafé, um die Angelegenheiten, die er über das Netz abwickelte, erledigen zu können. Niemanden wird überraschen, dass die Gebühren für den nicht funktionierenden Anschluss auf der Rechnung seines Anbieters standen.
Diesem Treiben der Provider wird nun abgeholfen. Der Bundesgerichtshof hat ein weitreichendes Urteil dazu gefällt:
Jedem, der keinen Zugang zum Internet hat, obwohl er einen Vertrag mit einem Provider hat, steht ein Schadensersatz zu. Natürlich muss er auch die Anschlussgebühren für den Zeitraum, in dem er keine Verbindung hat, nicht bezahlen. Zu guter Letzt kann er vom Provider auch den Ausgleich der Kosten verlangen, die er in einem Internetcafé hatte, um in der anschlusslosen Zeit seine Internet-Geschäfte zu erledigen.
Was nun die Höhe des Schadensersatzes angeht, so ist dieser nicht allzu hoch. Er wird sich im Rahmen der Anschlussgebühren bewegen.
Führt man sich aber die Menge der möglichen Schadensersatzforderungen einmal vor Augen, dann kann man verstehen, wenn die Provider wegen dieses Urteils ein wenig nervös geworden sind.
Merke: Jeder hat Anspruch auf ein funktionierendes Internet.
10. Der Heiratsschwindler
Uschi S. ist eine alleinstehende Frau mittleren Alters, die viel arbeitet. Sie lebt alleine, ihre Eltern sind verstorben und die einzige Verwandte, die sie noch hat, ist eine entfernte Tante. Wenn sie abends nach Hause kommt, ist niemand da. Das Fernsehprogramm um Günther Jauch und den Musikantenstadel herum ist ihre einzige Freude am Feierabend. Für die Geschäftskollegen organisiert sie die Geburtstagsgeschenke und die Kaffeekasse. Für jeden hat sie ein offenes Ohr. Nur privat will sich niemand mit ihr treffen, alle stecken in Beziehungen oder sind verheiratet.
Und so war es für Johann P. kein Problem, sich ihr Vertrauen zu erschleichen. Sie hatte ihn über das Internet kennengelernt. Johann P. gab sich dort als der galante Herr um die 45 aus, der genau wusste, was im Leben abgeht. Die beiden trafen sich, er führte sie in Restaurants aus, wusste, wie man mit den Kellern reden musste, verbrachte mit ihr ein verlängertes Wochenende im Bayerischen Wald und zeigte ihr, welch Glück es ist, in einer Partnerschaft zu leben. Nachdem er anfangs immer nur zugehört hatte, begann er dann auch etwas von sich zu erzählen. Er
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