Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Die Luecke im Gesetz

Die Luecke im Gesetz

Titel: Die Luecke im Gesetz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ingo Lenssen
Vom Netzwerk:
ob zumindest der zweite Name das Geschlecht des Kindes deutlich erkennen ließe. Dies ist eine Grundvoraussetzung.
    Ich hatte ein Gutachten zu erstellen und dem Richter einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten, ob das Kind, es handelte sich um ein Mädchen, nun Matrei Padma heißen dürfe oder nicht.
    Ich war dafür und argumentierte, dass bereits der erste Vorname für mich aufgrund des Endungslautes deutlich ein Mädchen erkennen ließ. Auf jeden Fall sei aber beim zweiten Vornamen, der auf »a« endete, eindeutig erkennbar, dass es sich um einen weiblichen handelte, denn im deutschen Sprachgebrauch seien fast alle auf »a« endenden Vornamen solche von Mädchen, so bei Anna, Klara, Tatjana, Maja, Maria, Magdalena etc.
    Das Gericht war jedoch anderer Meinung. Gerade die Endung »a« ließe nicht eindeutig erkennen, ob es sich um einen Jungen oder ein Mädchen handele. Der von den Eltern gewünschte Name ließe erkennen, dass er indischen Ursprungs sei, was natürlich berücksichtigt werden müsse. Und wenn man an Indien denke, fiele einem der Name Mahatma Gandhi ein, so das Gericht. Der Name Mahatma sei jedoch ein männlicher Vorname, der auf »a« ende. Das Gericht sah es deshalb als erwiesen an, dass die Endung »a« nicht eindeutig auf einen weiblichen Namensinhaber hinweise.
    Das Gericht gestattete den Eltern nicht, das Kind so zu nennen, wie sie es gerne nennen wollten.
    Natürlich muss man Kinder davor bewahren, dass sie mit einem Namen bedacht werden, der sie eventuell ein Leben lang der Lächerlichkeit preisgibt, wie zum Beispiel Aprilshowers , Bootsstring , Eben-Lake , Hansine , Indigo Orion , Pepsi Carola , Petrusilius , Shnurpsy oder Xenophon .
    Merke: Wenn Sie Ihrem Kind einen Namen geben wollen, muss zumindest der zweite Vorname deutlich machen, ob es sich um einen Jungen oder ein Mädchen handelt.
14. Die gebrauchte Rückgabe
    Robin W., Inhaber eines modernen Bekleidungsgeschäftes, legte mir eine Bluse auf den Tisch. Er beklagte sich darüber, dass eine Kundin diese Bluse gekauft hätte und sie nun umtauschen wollte. Grundsätzlich hätte er kein Problem damit, Kleidungsstücke umzutauschen, allerdings hätte er auf dieser Bluse einen Fleck entdeckt, der sich vorher nicht darauf befand, und so die Annahme nahelegte, dass die Dame die Bluse am Abend vorher getragen hatte. Zwischen Kauf und Rückgabe der Bluse lagen 24 Stunden.
    Ich fragte ihn zunächst einmal, ob er denn überhaupt das Umtauschrecht in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhaltet hätte. Er erklärte mir, dass dem nicht so sei und dass er wisse, grundsätzlich nicht zum Umtausch der Waren verpflichtet zu sein, aber er wolle dies eben aus Kulanz tun.
    Nur zur Hintergrundinformation: Grundsätzlich ist ein Einzelwarenhändler nicht verpflichtet, einen Umtausch vorzunehmen, es sei denn, er weist in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin. Was er aber auf gar keinen Fall tun muss, ist, gebrauchte Waren zurückzunehmen. Gegen eine nochmalige Anprobe eines neuen Kleidungsstückes zu Hause ist sicherlich nichts einzuwenden, wenn man zum Beispiel versucht, das neue Teil mit anderen Kleidungsstücken zu kombinieren. Wenn man dann feststellt, dass die neue Errungenschaft nicht passt oder aber farblich nicht stimmig ist, so kann man, sofern der Einzelwarenhändler dies in seinen AGBs gestattet, die Ware umtauschen. Das Kleidungsstück aber am Abend vorher zu tragen und es dann am nächsten Tag zum Umtausch vorzulegen, ist dreist. Natürlich musste Robin W. dem Wunsch der Kundin nicht nachkommen.
15. Gesetzeslücke zum Kreditantrag
    Alfred S. war 70 Jahre alt. Er hatte bei einer Bank einen Kreditantrag gestellt, der jedoch mit der Begründung abgelehnt worden war, dass er aufgrund seines Alters keinen Kredit mehr erhalten würde. Ungläubig saß er nun vor mir und fragte, ob dies rechtens sei.
    Nun ist es mittlerweile so, dass Menschen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, eine ganze Menge Einschränkungen in ihren Rechten erfahren. Diese Einschränkungen stehen nirgendwo, es gibt kein Gesetz, das diese Einschränkungen verlangt, aber sie sind in der Praxis üblich. So wird bei einer Kreditvergabe das Alter des Kreditnehmers »berücksichtigt«, und es ist in der Praxis wirklich so, dass es fast unmöglich ist, mit 70 Jahren noch einen Kredit zu bekommen – ebenso unmöglich wie die Tatsache, in dem Alter in den USA einen Mietwagen mieten zu können oder mit 70 auf einen Professorenstuhl an einer Universität gerufen zu

Weitere Kostenlose Bücher