Die Luecke im Gesetz
dazuzugehören. Denn niemand hat sich jemals über diese Praxis beschwert. Offenbar ist es für Gläubiger wie für Schuldner völlig normal, dass der Polizeibeamte nicht nur für Recht und Ordnung sorgt, sondern auch dafür, dass alle Rechnungen bezahlt werden. – Oder gehört das sogar dazu?
17. Hari S. und das alte Haus
Hari S. hatte sich gleich in das Haus verliebt. Schon das Exposé des Maklers hatte ihn so gut wie überzeugt, und als er das Haus dann zur ersten Besichtigung betrat, war die Sache für ihn perfekt. Später allerdings, als er schon eingezogen war, erfuhr er, dass das Haus nicht wie vom Makler angegeben 30 Jahre alt war, sondern 50 Jahre. So schnell, wie er sich entschieden hatte, das Haus haben zu wollen, so schnell entschied er sich nun, das Haus wieder loszuwerden. Er verlor die Freude am »Objekt« und fühlte sich betrogen. Deswegen wollte er den Kaufvertrag rückgängig machen, er wollte sein Geld wiederhaben, wollte die Maklerkosten zurück und die Grunderwerbssteuer und auch seine Auslagen erstattet bekommen. Da sich der Verkäufer bei seinen Forderungen querstellte, kam er zu mir.
Der Verkäufer behauptete, dass er nie irgendwelche Altersangaben zum Haus angegeben hätte. Auch hätte Hari S. nie nach dem Alter des Hauses gefragt. Aber wie schnell herauszufinden war, hatte der Makler Angaben gemacht. Er hatte in seinen Inseraten, sowohl im Internet als auch in der Zeitung, das Haus mit Nennung seines Alters angepriesen.
Das war’s. Die Angabe des Baujahres eines Hauses stellt eine zugesicherte Eigenschaft dieses Hauses dar. Sogar wenn der Verkäufer selbst keine Angaben zum Alter des Kaufobjektes macht, so haftet er für den von ihm beauftragten Makler – egal, ob dieser die Angabe nun wissentlich falsch gemacht hat oder nur fahrlässig. Wie sich herausstellte, hatte der Makler ganz genau gewusst, wie alt das Haus war, und geglaubt, das Haus besser verkaufen zu können, wenn er das wahre Alter verschweigt.
Das Recht war auf der Seite von Hari S. Deswegen wurde nicht nur der Kaufvertrag rückgängig gemacht, Hari S. erhielt neben dem Kaufpreis auch die von ihm bezahlten Maklerkosten, die Grunderwerbssteuer und auch seine Auslagen erstattet. Und der Makler machte ein langes Gesicht, als der Verkäufer von ihm Schadensersatz verlangte.
Wie sagt man so schön: »Lügen haben kurze Beine.«
Merke: Heben Sie beim Haus- oder Wohnungskauf unbedingt auch das Informationsmaterial des Maklers auf!
18. Horrorpreise am Wochenende
Martin W. hatte intensiv gefeiert und dabei war ihm irgendwie sein Haustürschlüssel abhanden gekommen. Als er nun am Sonntagmorgen vor seiner verschlossenen Tür stand, blieb ihm nichts anderes übrig, als den Schlüsseldienst zu rufen, damit der ihm sein Heim aufschloss.
Das böse Erwachen kam vier Tage später mit der Rechnung des Schlüsseldienstes ins Haus geflattert. Der Schlüsseldienst verlangte für seine Leistung den außerordentlich stolzen Preis von über 800,- €. Martin W. wollte diesen Betrag nicht bezahlen und kam deshalb zu mir.
Die Forderung des Schlüsseldienstes war eindeutig ein Wucherpreis. Aber mein erster Versuch, die Sache telefonisch zu regeln, scheiterte. Der Mitarbeiter des Schlüsseldienstes lehnte jeglichen Einigungsversuch ab. So ließen wir es auf eine Klage ankommen.
Das Gericht stellte sehr schnell und eindeutig fest, dass Martin M. zu einer Zahlung dieser Rechnung nicht verpflichtet sei und wies die Klage ab. Der Schlüsseldienst erhielt noch nicht einmal einen Teilbetrag seiner Rechnung zugesprochen, da er keine ordnungsgemäße Rechnung gestellt hatte. Dafür legte das Gericht fest, dass der Schlüsseldienst nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch unsere Anwaltskosten zahlen musste.
Nichtsdestotrotz hatte der Schlüsseldienst aber eine Arbeitsleistung erbracht und dafür auch Anspruch auf einen Lohn. Nach Ermittlung des normalen Stundensatzes und eines angemessenen Feiertagszuschlags hat Martin W. dann rund 300,- € bezahlt und vom Wucherschlüsseldienst nichts mehr gehört.
Merke: Wehren Sie sich! Sie müssen keine Wucherpreise bezahlen!
Kapitel 5
Mietrecht
1. Vertrag ohne Vertrag
Vor mir saß eine vierköpfige Familie, die Eltern und ihre beiden Kinder, ein und drei Jahre alt. Sie berichteten, dass sie vor circa einem Jahr in eine Mietwohnung eingezogen seien. Sie seien dem Vermieter auch äußerst dankbar gewesen, da dieser ihnen die Wohnung ohne jegliche Prüfung ihrer Bonität überlassen hatte. Sie seien zum
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