Die Luecke im Gesetz
20 %, wenn es in der Wohnung feucht ist
b) 5 % bei einem Feuchtigkeitsfleck
c) 20 %, wenn sich Tapeten lösen und verfärben
d) 20 % bei Deckenfeuchtigkeit im Wohnzimmer
e) 50 %, wenn die Wände feucht sind
f) 25 % bei Schimmelbildung und Feuchtigkeitsflecken in zwei Räumen
g) 80 % bei Feuchtigkeit in Küche, Wohn- und Schlafzimmern (Aufenthalt nahezu unmöglich)
h) 100 %, wenn die Wohnung zum Wohnen nicht mehr geeignet ist aufgrund von Luftfeuchtigkeit und Gestank
i) 10 % bei Feuchtigkeit in den Kellerräumen
j) 100 %, bei Durchfeuchtung der Wände und Rattenbefall im Umfeld
k) 50 % bei schweren Feuchtigkeitsschäden wie z. B. Tropfwasser an der Decke und nasser Teppichboden
Fliesenfugen
2 %, wenn Fugen herausbrechen
Gestank
7 % bei Essensgerüchen aus anderen Wohnungen (durch den Küchenfußboden)
Hausbeleuchtung
1 %, wenn sie defekt ist
Haustiere
15 % bei Belästigung durch streunende Katzen, die vom Nachbarn angelockt werden
Heizungsausfall
a) 5 % bei Ausfall in den Wintermonaten bei lediglich 18 Grad
b) 13 % bei ungenügender Beheizung bis 17–18 Grad
c) 20 % bei fehlender Beheizung in der Küche
d) 50 % bei mangelhafter Beheizbarkeit während der Heizperiode
e) 75 % bei völliger Unbeheizbarkeit
f) 100 % bei völligem Ausfall während der Heizperiode
g) 17 % bei Klopfgeräuschen in der Heizung
h) 50 % bei Ausfall im Sommer bei 13–17,5 Grad Außentemperatur
Küchenherd
2 % bei mangelnder Funktionstüchtigkeit
Lärm
a) 3–20 % bei Baulärm vom Nachbargrundstück
b) 35 % bei Lärmbelästigung durch eine benachbarte Großbaustelle
c) 5 % bei Ladetätigkeit für ein Geschäft im Hofbereich
d) 5 % bei Trittschallgeräuschen aus der darüberliegenden Wohnung
e) 10 % bei nächtlichem Lärm von einem Garagentor
f) 10 % bei hörbarem Einwurf von Glasflaschen
g) 10 %, wenn das Hauptwasserrohr zu laut ist
h) 10 % bei vermeidbarem Lärm von Kindern während der Ruhezeiten
i) 20 % bei häufigem und lautstarkem Feiern anderer Mieter
j) 30 % bei Lärm aus einer Diskothek
k) 50 % bei erheblichem Lärm in der Nacht und lautstarker Musik aus einer Wohngemeinschaft im selben Haus
Optische Beeinträchtigungen
a) 2 % bei schadhafter Farbe der Heizungsrohre
b) 5 % bei verschiedenfarbigen Badezimmerfliesen
Prostitution im Haus
a) 10 %, wenn sich im Erdgeschoss ein Bordell befindet
b) 15–30 % bei Bodellbetrieb im Haus
Schadstoffe
a) 50 % bei Ausdünstungen aus PVC
b) 56 % bei Formaldehyd-Belastung und überhöhten Formaldehyd-Konzentrationen in zwei wichtigen Zimmern (Schlaf- und Kinderzimmer)
Spüle
5 %, wenn die Spüle undicht ist
Stromversorgung
a) 100 % bei vollständigem Ausfall der Elektrik
b) 50 %, wenn sich ein asbesthaltiger Elektronachtspeicherofen in der Wohnung befindet
Treppenhaus
a) 10 % bei optischem Mangel (Eindruck einer Baustelle: Farbe blättert ab, Kellertreppe ist beschmiert)
b) 2,5 % bei Stolpergefahr
c) 5 %, wenn das Treppenhaus ausgesprochen schmutzig ist
U-Bahnbau
20 % bei Bau in der Nähe des Hauses
Ungeziefer
a) 15 % bei starkem Befall von Silberfischchen
b) 25 % bei Mottenbefall in der Wohnung
Warmwasserversorgung
20 %, wenn sie ausfällt
WC-Räume
a) 38 % bei Abfluss-Stau mit übel riechendem Abwasser
b) 50 %, wenn die Toilette unbenutzbar ist
c) 7 %, wenn der Zugang zum 2. WC verwehrt ist
d) 5 % bei Defekt der Absaugvorrichtung
e) 10 % bei Entlüftung des WCs über die Küche
f) 15 % bei unzureichender Toilettenspülung
g) 5 % bei Fäkalienrückfluss im WC
h) 80 %, wenn das einzige WC nicht benutzbar ist
i) 1 %, wenn die Toilettenspülung zu stark ist
j) 5 % bei Wasserschaden im Bad
k) 2 % bei undichtem Abflussrohr des Handwaschbeckens
Zustand einer Hochhausanlage
5 % bei Verschmutzung und ungepflegtem Zustand
(Diese Auflistung ist eine Zusammenstellung von einzelnen Minderungspositionen, die deutsche Gerichte bei unterschiedlichen Fällen festgesetzt haben.)
Der Mieter ist allerdings verpflichtet, den Vermieter auf bestehende Mängel in der Wohnung aufmerksam zu machen, sodass dieser die Möglichkeit hat, die Mängel zu beheben.
Auch sollten Sie sich natürlich vergewissern, dass Sie selbst nicht der Verursacher der Mängel sind. Dies ist zum Beispiel ein häufiges Problem bei Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung. Hier halten viele Vermieter zum Teil auch berechtigt entgegen, dass der Mieter seiner Verpflichtung zur Lüftung der Wohnung nicht ausreichend nachkommt.
Als grobe Faustformel kann man
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